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Gutachter schätzt Invaliditätsgrad

jujoke

Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2012
Beiträge
54
Hallo an alle Forenmitglieder,
ich dachte ich mache nochmal ein neues Thema auf, weil es dann viell mehr von euch sehen...;)

Mein Mann hat nach langem Warten endlich sein Gutachten erhalten.

Uns macht stutzig, dass der Gutachter den Invaliditätsgrad lediglich schätzt! Ist das eine normale Formulierung oder wird die PUV darüber stolpern? Es ist ja keine Bemessung anhand der Gliedertaxe!

Der Gutachter schreibt zu der Frage:
Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch heute beeinträchtigt, ggf. in welchem Grade?

Die Schwere des Schädelhirntraumas Grad III wird mit den geschilderten multifaktoriellen Störungen eindeutig abgebildet. Aus den geschilderten Störungen schätze ich den Invaliditätsgrad insgesamt auf 60%.

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24343&page=2#ixzz1ttNyr7VC


Vielen lieben Dank für eure einschätzungen und Erfahrungen.
 
Hallo jujoke,

ich denke das bei einem SHT III. Grades auch nur eine Einschätzung möglich ist, da es sicher schwierig ist, auch für Fachleute, die ganze Bandbreite eines SHT's in diesem Stadium komplett zu erfassen.

Wir hatten hier im Forum schon SHT III - Patienten denen es wieder richtig gut ging mit geringen Ausfällen und andere wiederum mit schweren Ausfällen und Störungen.

Wie würdest du denn den Zustand deines Mannes im Moment bewerten, gehst du mit den 60% konform, oder meinst du es wäre zu niedrig bewertet?

Ich hoffe da schreiben noch ein paar unserer "Fachleute" etwas dazu.

VG
Gitti
 
Hallo jujoke,

ich kann mich Gitti nur anschließen, sicher wäre es besser gewesen der GA hätte geschrieben "...ich gehe von 60% Invalidität aus."

Hirnschäden werden nicht nach Gliedertaxe bemessen.

Ob SHT I oder II oder III sagt nichts über die bleibenden Schäden.
Mein Mann hat z.B. SHTI, war angeblich nicht länger als einen Stunde ohne Bewußtsein....aber heute hat er alleine durch sein SHT sehr schwerde Behinderungen.

Ihr müßt selber einschätzen ob 60% Invalisität ok sind, wir klagen nur um 65%, obwohl wir Gutachten über 100% Invalidität haben.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo zusammen,


Jujoke war doch eigentlich ganz zufrieden mit den 60%, da es ja auch mit der Unfallrente keine Probleme geben wird.

ich denke Jujoke will folgendes wissen:

Der Gutachter Schätzt 60%. Muss die Versicherung das so akzeptieren oder kann die Versicherung das noch runterstufen auf unter 50%.
Dann wäre ja die Unfallrente futsch.

Hab da leider auch keine Ahnung.


Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten und jujoke,

wie die PUV reagiert kann hier keiner sagen....da ist ALLES möglich;):rolleyes:...also wieder einmal....abwarten:)

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo an alle...:)

Thimonreiten hat es genau richtig erkannt. Wir sind mit den 60% wirklich zufrieden. Ich hab bloß angst dass die Versicherung das nicht anerkennt - aus irgendwelchen Gründen auch immer. Naja und als ich dann das wort geschätzt gelesen habe, hab ich natürlich gleich wieder schwarz gesehen. :(

Ich dachte eben viell hat jemand erfahrung und in seinem gutachten steht evtl eine ähnliche formulierung.

Naja, zumindest die erste hürde - ein gutes Gutachten - ist ja wenigstens schon mal gewonnen! :)
Viele Grüße
 
Achso, noch eine kleine Frage hab ich. Ist SHT III eigentlich der schlimmste Grad oder geht das dann weiter mit IV oder V..... ?

Dankeschöööön:):)
 
Hallo jujoke

unter medizInfo: Schädel-Hirntrauma heißt es:

Es wird auch allgemein eine Einteilung nach dem Schweregrad vorgenommen, die sich an der Dauer der Bewusstlosigkeit orientiert:

SHT I: Bewusstlosigkeit bis zu 30 Minuten (vgl. Gehirnerschütterung)
SHT II: Bewusstlosigkeit bis zu einer Stunde (vgl. Gehirnprellung)
SHT III: länger dauernde Bewusstlosigkeit (vgl. Gehirnprellung, Gehirnquetschung)

und unter Faustregel
1. bei einer Bewusstlosigkeit unter 5 Minuten sind keine Spätfolgen zu erwarten. Die Symptomehttp://www.medizinfo.de/neurologie/schaedelhirntrauma/prognose.shtml# bilden sich innerhalb von 5 Tagen zurück.
2. bei einer Bewusstlosigkeit bis maximal 30 Minuten sind Spätfolgen unwahrscheinlich, die Symptome bilden sich innerhalb von 30 Tagen zurück
3. bei einer Bewusstlosigkeit über 30 Minuten sind Spätfolgen wahrscheinlich. Es kann zu schweren neurologischen Ausfällen kommen.

ich kenne kein höheres als III, da die Überlebensrate bei stärkerer Hirnquetschung massiv sinkt, denn bei einem schweren Schädel-Hirn-Trauma liegt die Sterblichkeit bei ca. 20 bis 30 Prozent, etwa 20 Prozent der Verletzten bleiben schwer behindert, 1 bis 14 Prozent sogar im so genannten apallischen Syndrom, auch Wachkoma genannt.

Gruß Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Wortwahl

Hallo jujoke,

über die (zugegeben, etwas verwirrende) Wortwahl solltest Du Dir jetzt
mal keine Gedanken mehr machen.

Der Gutachter hat (nach sehr langen Überlegungen und Nachfragen) einen

.....................Invaliditätsgrad von 60 %...................

geschätzt, errechnet, berechnet, bemessen u.s.w. EGAL !

Habe mal in meinen Gutachten nachgelesen. Die Formulierung war:

Einschätzungen nach der Gliedertaxe
vor dem Unfall 0 von Hundert
zur Zeit insgesamt ... Armwert ... Beinwert


Habt noch ein wenig Geduld.

Viele Grüße

Meggy
 
klitzekleine Neuigkeiten

Habe heute mit dem zuständigen Mitarbeiter von der Ergo telefoniert. Er sagte mir, dass er das Gutachten an den med. Dienst weiter geleitet hat. Bis sie die Akte wieder haben können 4-6 Wochen vergehen ....

.... und dann müssen wir schauen wie wir uns mit der Regulierung einigen!

Was bitte soll das heißen. Ich will mit nicht einigen. Ich will bekommen was uns zusteht :mad:
 
Hallo jujoke,

nun warte doch erst einmal ab;):rolleyes:...vielleicht bieten sie Dir mehr als Ihr gehofft habt.

Also.....Gelassenheit :):) und Abwarten:).

Viele Glück
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

das sagt sich so einfach.....
Aber ich versuch´s! :):)

LG
jujoke
 
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