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Gutachter ohne Verstand

akki

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Aug. 2015
Beiträge
5
Ort
grevenbroich - neukirchen
Hallo , alle zusammen ,manchmal fragt man sich selber ob man noch ganz normal ist .Hatte einen Arbeitsunfall in 2014 mit der Flex quer durch den Linken
Unterarm , Sehnen und Nerven durchtrennt . Begutachtung eines Chefarztes mit
Einstufung einer 40% Behinderung des Linken Arms .Leider verstehen auch gebildete Menschen nicht , wie Versicherungen sich winden um die Entschädigungszahlungen zu verzögern .Die Ärzte sind verpflichtet die Behinderung in 1/10 oder 1/20 anzugeben , aber wie verhält sich die Umrechnung bei einer Progressionstabelle , welche eine Abstufung in 1% Schritten hat ? Konkret , 4/10 Bewegungseinschränkung heißt 40% , bei einem
Arm 70% heißt das : 4x7-28% .In der Progressionstabelle bei 1000 Plus heißt das in meinem Fall 35% , aber bei 32% würden 70% abgerechnet werden , warum also keine Beurteilung in Prozent , welches viel gerechter ist ?Welcher
Arzt macht sich die Mühe die Brüche umzurechnen um den richtigen Prozentwert zu erhalten ?
 
Hallo akki,

erst einmal herzlichst Willkommen hier im Forum für Unfallopfer.


Zitat:
Welcher Arzt macht sich die Mühe die Brüche umzurechnen um den richtigen Prozentwert zu erhalten ?[/QUOTE]

Nicht nur die lieben D- Ärzte (Gutachter) sondern auch die lieben Richter haben keinen Durchblick bzw. wollen einem die richtigen Werte % zugestehen. Gehe mal zu 11 Gutachtern wie ich es hinter mir habe da bekommt man die unterschiedlichsten Beurteilungen. Und das wird immer weniger was die für Prozentwerte einem geben wollen, es wird versucht uns
UO zu vera.............

Alles sehr schwierig und ein langer Weg um Anerkennung, den wir hier fast alle gehen müssen (mußten) . Wen du damit nicht einverstanden bist Rate ich dir einen Fachanwalt aufzusuchen.
Viel Erfolg wünscht
Wolle
 
Hallo Akki,

also um mal eine Lanze für die Gutachter zu brechen, die sind nicht dafür da die Prozente zu berechnen, da sie auch nicht jede Gliedertaxe kennen müssen. Es gibt auch Gliedertaxen da bekommt man für den Arm 100 % oder nur 60 .....
Das ist ausschließlich Sache der Unternehmen, also eine rein vertragliche (rechtliche) Angelegenheit.

Warum Dein Gutachter allerdings Prozente gerechnet hat ist für mich auch nicht so ganz nachvollziehbar.

Ach ja, wenn die Schäden ausserhalb der Gliedertaxe liegen wird dann tatsächlich gleich in Prozenten gerechnet.
 
Erstmal vielen Dank für die nette Begrüßung , lieber Rajo leider muß ich dir wiedersprechen, die Gliedertaxe ist Allgemein gültig und für jeden einzelnen verbindlich.
Wenn ein Chefarzt als Gutachter bestellt ist und nicht die Allgemein g ültige Gliedertaxe kennt möchte ich auch nicht bei Ihm unter dem Messer liegen . Aber darum geht es mir gar nicht , ich möchte nur Leidensgenossen klar machen was Versicherungen mit Unwissenden anstellen . Konkret , Behinderung 4/10 wird bei der Versicherung in der Gliedertaxe Arm 70% mit 28% abgerechnet . Ist bei der Versicherung aber eine Progression mit abgeschlossen funktioniert die ganze Abrechnung nicht , auf jeden Fall nicht zu Gunsten des Versicherungsnehmers .Zwischen 4/10 und 5/10 liegen je nach Grund summe mehrere Zehntausend Euro ,deshalb ist es zwingend notwendig die Progressions Tabelle der jeweiligen Versicherung zu kennen und eine korrekte Umrechnung des im Gutachten festgestellten Behinderungs Grades anzuwenden .Ich hoffe das viele Betroffenen dies lesen und und sich dagegen zu wehr setzen .
 
Hallo akki,

da kannst Du mir noch so lieb und häufig widersprechen, jede Gesellschaft hat seine eigene Gliedertaxe und eigene Progressionstabellen, die vom GdV ist nicht allgemein gültig.
Ich weiß nicht wer Dir diesen Unsinn erzählt hat, es stimmt schon lange nicht mehr.

Der Gutachter muss die Gliedertaxe der jeweiligen Gesellschaft nicht kennen, weil der medizinische Sachverhat der Gleiche bleibt. Ob der Gutachter das auf medizinischen Gebiet denn richtig eingeschätzt hat ist eine andere Hausnummer.
 
Hallo Akki,

Du verwechselst hier gerade etwas, genauso wie diejenigen die Dir geantwortet haben.

Du hattest einen Arbeitsunfall und die 40 % sind die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) für die gesetzliche Unfallversicherung.

In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten keine Progressionstabellen wie in der privaten Versicherung. Es muss deshalb auch nichts umgerechnet werden.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender01,

das hatte ich auch gelesen, allerdings hat akki das unter privater Versicherung gepostet und auch so benannt.

Da jagt ihn/sie die PUV wohl ins Boxhorn, weil sie ihm wahrscheinlich erklärt haben das das ja die gleiche Bewertung wäre (MdE und Gliedertaxe), was natürlich völliger Unsinn ist.
 
Hallo akki,

willkommen hier.

Ein /Der Arzt der ein Gutachten über die Einschänkungen/Behinderungen eines Armes/Beines
oder, oder erstellen soll kennt Deine mit der privaten Unfallversicherung vereinbarten
Bedingungen ja nicht. Er ist ja Mediziner und nicht Versicherungsfachmann.

Der Arzt schätzt (wollen wir mal hoffen, neutral) die Beeinträchtigung
in Grad Angaben ein ( dies ist so üblich).
Aussage: "die Beweglichkeit des ARM " ist um 5/10 , oder, oder ? eingeschränkt.

Allgemein ist Arm/Bein mit 70 % Wert in der Gliedertaxe angegeben.
Es gibt auch Versicherungsbedingungen in denen Arm/Bein mit 100 % in der Gliedertaxe bewertet werden.
Es gibt PUV-Verträge die verschiedene Höhen einer Progression beinhalten.

Dem Gutachter/Arzt ist dies sicher egal.

Beispiel: - Gutachten Arm 4/10 = 28 % Invalidität

Wenn es einen Vertrag ohne Progession gibt muss 28% der Versicherungssumme
bezahlt werden.

Bei der gleichen Höhe der Invalidität (28 %) muss die PUV dann
nach meiner Tabelle 1000 (1000 Plus habe ich nicht vorliegen)
sogar dann 40 % entschädigen ( das hat nichts mehr mit der eigentlichen Höhe der Invalidität zu tun).

Die Höhe der Einschätzung der Verletzung bleibt immer gleich,
die finanzielle Entschädigung ist vertraglich festgelegt.

Bei einer Progression steigt (erst ab 25 % Invalidität) der Prozentsatz
der Entschädigung.
Bei Deiner PUV dann von 28 % auf finanziell zu entschädigenden 35 %.

Noch Fragen? Her damit!

Meggy
 
Vielen Dank für die Hilfreichen Antworten , das jeder sein eigenes Süppchen kocht .Vielen Dank auch an Meggy für die Erläuterung zur Berechnung der Entschädigungssumme .Eines ist mir noch unklar , in meiner Progressionstabelle entsprechen 28% Invalidität einer Leistung von 36% , bei 30% Invalidität einer Leistung von 70% , wenn der Gutachter aber nur zwischen
4/10 und 5/10 unterscheidet wird man nie auf 30% Invalidität kommen,muß eine so große Spreizung sein ?:confused:
 
Hallo akki,

bei einem Gutachten wird nicht nur in 10tel sondern auch in20tel
bemessen.

4/10 = 8/20 = 28 % Invalidität - 9/20 = 31,5 % Invalidität
5/10 = 10/20 = 35 % Invalidität

Bei Progression 1000 verzehnfacht sich die Invaliditätsentschädigung.

Bei einer Versicherungssumme von 50.000 € müsste die PUV bei 100% Invalidität dann 1/2 Million zahlen.
Bei 9/20 (31,5 %) Invalidität lt. Deiner Tabelle 70 % der Versicherungssumme, bei 50.000 € wären dies 35.000. €.

Halte uns hier bitte auf dem Laufenden
Es interessiert alle die hier antworten
wie die Fälle ausgehen. DANKE

Meggy
 
Hallo akki,

das ist der Trick, das bestimmte Unfallversicherungen auf dem Papier mit den Summen sehr gut aussehen (nur auf dem Papier), weil dann die versprochenen Summen sehr hoch liegen.
Diese Invaliditätshöhen (100%) werden aber nur in geringen Fällen aller Unfälle überhaupt ansatzweise erreicht und da bei solch schweren Unfällen auch oft der Körper versagt.

Du hast aber selber erkannt, das mit geringen Abweichungen sehr viel Differenz entsteht.

War denn nun das Gutachten von der BG beauftragt (Höhe der MdE) und hat die PUV einfach gesagt, wir übernehmen das so?

Ansonsten hat Dir Meggy die Berechnung sehr gut erklärt.
 
Hallo Rajo , der Unfall wird nur von der PUV abgerechnet ,hatte dieses Fälschlicher weise statt einer Unfallvers. bei der BG abgeschlossen , aus Fehlern lernt man/frau . Nichts desto trotz werde ich versuchen dem Gutachter
das Problem zu erklären,es geht schließlich um viel Geld .
 
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