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Gutachter meldet sich nicht

Jerry105

Nutzer
Registriert seit
24 Apr. 2007
Beiträge
6
Mein Mann hatte im Dezember 2005 einen unverschuldeten Unfall (tossy III). Bereits im März hat er bei unserer privaten UV einen Dauerschaden gemeldet. Im April habe wir ein Schreiben bekommen, dass die hiesige Uniklinik mit der Begutachtung beauftragt wurde. Bis heute haben die sich nicht bei uns gemeldet. ich habe schon wiederholt bei der Klinik nachgefragt. da war jedesmal die Antwort, die Ärzte wären halt überlastet, etc. Jetzt habe ich bei der Versicherung noch einmal Druck gemacht. Die haben bei der Uni noch einmal reklamiert. Jetzt war dies Aussage, die erste Beauftragung (vom April) wäre irgendwie verloren gegangen und sie hätten jetzt noch einmal ein Gutachten beantragt.
Wie sollen wir uns verhalten, wenn sich da nichts tut? Wie lange sollen wir noch abwarten bis wir einen Anwalt einschalten?
 
Hallo Jerry,
Ihr geht schon den richtigen Weg. Wenn die Invalidität festgestellt ist, dann verfallen schon mal keine Fristen. Die Versicherung hat bis zum Dezember 2008 Zeit, die Unfallfolgen entgültig festzustellen. Wenn Du hier schon gelesen hast, da geben die Versicherungen bei Einschätzungen von 70% mal nur 20 % Invaliditätsgrad zur Auszahlung vor Ende der Überprüfungszeit.

Anwalt einschalten bringt sicher erst was, wenn Du auch vor Gericht gehen willst. Dies ist aber jetzt noch nicht abzusehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Jerry,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB sind vereinbart ? (Die Zahl hinter AUB ...)

Gruß
Luise
 
AUB 99, BBU max und max2000.
Kann mein Mann auch seinen Verdienstausfall geltend machen, wenn er den ganzen Tag beim Gutachter sitzt?
 
Hallo Jerry,

Du fragst nach Fristen in denen eine Begutachtung erfolgen muss und ob Verdienstausfall für die Zeit der Begutachtung geltend gemacht werden kann.

Die AUB können unterschiedlich sein, von Versicherer zu Versicherer, aber auch bei ein und demselben Versicherer. Ich habe hier was zu AUB 99, BBU max und max2000 gefunden:

http://www.versicherungsmakler.or.at/Frames/maxpoolmi.htm

Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 99)
Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)
Sonderbedingungen zur Unfallversicherung (max 2000)

Bitte vergleiche unbedingt mit den Bedingungen Deines Mannes!


Frist zur Feststellung der Invalidität

Nach AUB 99, 2.1.1.1. muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht werden. Durch Ziffer 1.6 der Sonderbedingung max2000 wird diese Frist auf drei Jahre verlängert.

Wenn die Invalidität Deines Mannes von einem Arzt schriftlich festgestellt und im März 2007 geltend gemacht wurde, ist der Versicherer nach AUB 99, 9.1verpflichtet, innerhalb von drei Monaten zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Ob der Versicherer bei seinen Bemühungen ein eigenes Gutachten einzuholen nicht zurecht kommt, hat Euch nicht zu interessieren. Der Versicherer hat sich nicht innerhalb der drei Monate erklärt, somit keine Leistungen anerkannt! Nach AUB 99, 15.1 sind nicht anerkannte Leistungen innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.

Ich empfehle die Beauftragung eines Rechtsanwaltes!


Verdienstausfall wegen ärztlicher Untersuchung

Nach AUB 99, 7.3 werden die notwendigen Kosten einer ärztlicher Untersuchung einschließlich eines entstandenen Verdienstausfalles vom Versicherer getragen.

Ziffer 1.6 der Sonderbedingung max2000 regelt die Verdienstausfallentschädigung für Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbstständige.


Gruß
Luise
 
Mein Mann hat jetzt endlich für morgen einen Termin in der Uniklinik für das Gutachten bekommen. Ich habe in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut und die müssen dern Verdienstausfall zahlen. Als ich um ein entspechendes Formular bei der Versicherung nachgefragt habe, bekamen wir ein Schreiben, dass der Verdienstausfall auf Nachweis nur bei Selbstständigen erstattet wird. Ihr seht - es geht schon gut los. Wir wollne aber jetzt noch nicht gleich zum Anwalt. Mein Mann schaut, dass er für den Tag eine Krankmeldung bekommt.

Grüße

Susanne
 
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