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Gutachter hat gelogen !

Danke GSXR!

die alternative Fakten!, das ist die allumfassende Bezeichnung für die ablehnenden Schriftsätze der Versicherungen! Trump sei Dank:rolleyes:
Endlich gibt es eine Bezeichnung dafür:D

LG
Aramis

P.S: sorry für OT!
 
diese fortsetzung kam mir dabei auch gleich in den sinn, als von "alternativen fakten" gesprochen wurde:

GUTACHTER -> RICHTER -> TRUMP

er hat also nur abgekupfert ... nix weiter, auch nix schlimmes :-(


gruss

Sekundant
 
Statistik

anscheinend ist PTBS zu Mode Diagnose geworden. wo finde ich eine Statistik wie sich die Diagnose PTBS in den letzten Jahren vermehrt hat ?
 
Hallo Wolfe,
dann mache es mal mit, einen psychisch nach einem Unfall an diesem Leidenden ,täglich zu versorgen.
Du würdest wie viele andere- sofort reißausnehmen - !
Stelle Dir eine Grippe vor an der du leidest (kein banaler Schnupfen sondern Grippe ) dann ist es für diese Leidenden "ein guter Tag".

Grüße user06
 
wir haben dem gericht erklärt das der Gutachter nicht die Wahrheit sagt doch leider ohne erfolg. der gutachter musste nicht mal die Dokumente vorlegen sondern es reichte dem Gericht aus das er sagte das die alles so richtig sein was er behauptet.
 
at all,
leider wird so manches Missverstanden (wie auch vormals von mir) über die Art von sachverständlichen Aussagen ( Gutachten).
Die Aussagen - betreffen - ausschließlich die freie Meinungsäusserung des jeweiligen Sachverständigen (Gutachter) nicht mehr und nicht weniger.

Nur belegbare falsche Tatsachenbehauptung die im Gutachten eingearbeitet wurden,
kann gerichtlich angefochten werden. Die Meinungsäusserung weshalb der jeweiligen Sachverständige zu dem oder dem Ergebnis gekommen ist, erntet das Gericht nicht als Lüge - sondern freie Meinungsäusserung des beauftragten Sachverständigen.

Sicher hat auch die freie Meinungsäusserung Grenzen, die es nicht zu überschreiten gilt,
aber wie gesagt diese Grenzen muß der Begutachtende sorgfältig ausarbeiten und belegen können.

Ist so, user 06
 
Hallo wolfe,

es nützt doch nichts, wenn du sagst oder schreibst, der GA hat etwas falsch gemacht!

Fakten Fakten Fakten!

Ohne Fakten keine Änderung!
 
Hallo Wolfe,

wurde die Mitarbeiterin namentlich, ihre Qualifikation, ihre Art der "Mittätigkeit" und ihre Beurteilung (zitiert) im GA aufgeführt? Steht im Gutachten, dass sie beauftragt bzw. befugt war? Wie es scheint, wohl eher nicht. Müßte, wenn leitliniengerecht, aber vom Gutachter im Gutachten aufgeführt worden sein. Schließlich hat die Mitarbeiterin - auch wenn vom GA erlogen - eine Stellungnahme / Beurteilung gegenüber dem GA abgegeben.

Es wäre natürlich besser gewesen, auf das Gutachten vor der SG-Klage bei der BG zu reagieren. Aber da ist der Zug abgefahren.

(PS: Bei mir war es der Fall, dass die Frau des Gutachters, sie war Psychologin und führte Tests mit mir durch, im Übrigen noch veraltete, im Gutachten nicht aufgeführt wurde. Der Gutachter war der Meinung er müsse das nicht. Er tat zunächst so, als habe er den Test selbst ausgeführt. Aber fie BG hat nachgehakt. Aber nur auf meine ausrückliche Aufforderung hin. Zusatz: Außerdem musste ich im Warteraum Fragebögen ausfüllen. War keiner dabei. Selbst wenn die BG nicht nachgehakt hätte, meine Beschwerde, der Grund, sowie ein Antrag auf ein neues Gutachten wäre in der Akte zu finden gewesen bzw. im Klageverfahren vom Anwalt dem SG übermittelt worden.)

Aber warum soll jetzt keine Chance beim Sozialgericht bestehen, die Lüge doch noch aufzuklären? War das Gerichtsverfahren in der 1. Instanz? Wenn ja, dann kannst du beim Landesozialgericht klagen und die Mitarbeiterin unter Eid aussagen zu lassen. Als chancenlos sehe ich eine weitere Klage nicht. Vorausgesetzt, du hast einen guten Anwalt.

Was steht denn im Urteil des SG drin? Bezieht sich das Urteil auf diese Frage? Wenn ja, das wäre fatal, denn das Ergebnis würde Schule machen. Das kann man in keinem Fall so stehen lassen.

Gruss von ************
 
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