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Gutachter hat gelogen !

wolfe

Mitglied
Registriert seit
17 Feb. 2008
Beiträge
60
Ort
Heilbronn
der Gutachter erklärte vor Gericht er hätte wegen mir eine seine Mitarbeiterin für ca. 4 Std. explizit im Wartezimmer positioniert damit Sie mich über mehrere Stunden beobachte. Sie sollte Konzentrationsprobleme sehen. die Richter haben Ihm bedingungslos geglaubt.
da ich dann als Verlierer das Gericht verlassen habe musste ich etwas unternehmen. Ich fand heraus das der SV extra eine Mitarbeiterin beschäftigt die für das Gutachtenwesen zuständig ist. Dann habe ich diese einfach angerufen und ihr geschildert was Ihr Chef vor Gericht aussagte. Daraufhin habe ich dann erfahren dass das so noch nie gemacht wurde! Sie die für das Gutachtenwesen zuständig ist weiß nichts davon.

meiner Meinung nach ist das eine eiskalte Lüge.

hätte das Einfluss auf die Glaubwürdigkeit der SV?

was kann ich tun das dies der Richter nach der Verhandlung aber vor der Urteilsverkündung erfährt?

.
 
ich bin sicher, sollte der Gutachter es so machen ...... es ist verboten. Habt überhaupt nichts mit einer Begutachtung zu tun, sondern mit Bespitzelung.
 
Hallo wolfe,

leider kein Einzelfall was du da geschildert hast.

Hier kannst du nur ganz schnell diese Mitarbeiterin nochmal anrufen und bitten dir dies doch schriftlich zu bestätigen. Ansonsten hast du vor Gericht wieder die A... Karte gezogen.

Ich kenne solch Lügengeschichten aus eigener Erfahrung nach dem ich 11 Gutachter hinter mir habe.
Einige dieser gewissen Gutachter sind dem Kostenträger gegenüber nicht neutral und stellen Gutachten aus die manchmal noch nicht einmal auf einen selber zutreffen.
Ganz zu schweigen der Wahrheit entsprechen, hier geht es nur um Folgeaufträge, denn das Geschäft mit Gutachten erstellen bringt schnelles Geld und leider sind wir UO die geschädigten.

Muss aber auch sagen es gibt viele wirklich viele sehr gute korrekte Gutachter, einen davon hatte ich dann zum Glück auch auf meiner Seite gehabt.

Wünsche dir viel Erfolg und lass dir nichts gefallen.

LG Wolle
 
Wird sie nicht machen

Hallo Wolle53,

das wird die Mitarbeiterin nicht mitmachen, es sei denn, sie will kündigen. Besser wäre es gewesen, wenn wolfe das Telefonat mitgeschnitten hätte.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

nehmen wir einmal an, diese Vorgehensweise stünde auf rechtlichen Füßen (siehe Astrid 62).
  • Müßte solch Mitarbeiterin nicht eine fachliche Qualifikation vorweisen, um überhaupt relevante Aussagen treffen zu können?

LG Christiane
 
Hallo,
ich schieb gleich vorweg, dass ich keine Ahnung habe!
Aber: es gibt in der Neuropsychologie doch standardisierte Tests, um die Konzentrationsfähigkeit zu bestimmen.
Eine "Beobachtung" die den Namen Bespitzelung schon verdient, ist doch nicht ansatzweise so korrekt und nachvollziehbar, wie ein wissenschaftlich erprobter und allg. gültig eingesetztes Testverfahren.
Da würde ich schonmal angreifen.
Und als 2. Würde ich die Mitarbeiterin als Zeugin oder so aufrufen lassen. Dann soll sie dem Gericht mal erklären, wie sie aufgepasst hat und woran sie erkennt, dazu aus einiger Entfernung, dass jemand Konzentrationsprobleme hat. Ich bin mir sicher, dass das weder wo genormt ist, wie oft jemand gähnen muss oder blinzeln oder aufblicken, um die Schwere der Konzentrationsstörung nachzuweisen!
Das ist rein eine sinjektiv Beurteilung und hat nichts mit einem objektiven Gutachten zu tun!
Ich habe leider keine Ahnung, ob du das jetzt hinterher noch wieder geradegebogen bekommst, wünsche hr dir aber viel Glück!
LG Ellen
 
Da frage ich mich auch, wenn jemand 4 Stunden im Wartezimmer gelangweilt sitzt - was hat das mit Konzentration zu tun?

Wo ist hier eine wissenschaftliche Grundlage?

Viele Grüße

Kasandra
 
@Kassandra:
Ich glaube, wolfe hatte geschrieben, dass er dort Fragebögen ausfüllen sollte...und dabei beobachtet wurde...
LG Ellen
 
Hallo Elster,

das ist ja dann noch ein größeres Unding. Da sitzt man inmitten von anderen Menschen und soll mit Klemmbrett auf dem Schoß extrem persönliche Fragen beantworten und rechts und links lesen die Mitpatienten mit.

HALLOOOO? DATENSCHUTZ

Ganz abgesehen davon, es unterhalten sich Mitpatienten, ggf. läuft noch Radio oder ein Fernseher, Patienten kommen und gehen, werden aufgerufen zum Arzt, Blättern - rascheln - tauschen Zeitschriften.

Wie soll man sich da konzentrieren? Auch wenn man ganz gesund ist?

Da muss der Test bei einem Gesunden schon so ausfallen, dass man Hirnleistungsstörungen hat.

Sofort auch angehen, dass der Test unter diesen Umständen ebenso nicht VALIDE ist, weil nicht korrekt durchgeführt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich stelle mir auch die Frage, was wurde vom RA und Wolfe beim GT vorgebracht?

Welche Fragen wurden an den GA gestellt? Wie wurden diese gewürdigt vom Gericht?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo kassandra,
das ist das, was ich auch schon angesprochen habe...
Das das nicht ok ist, ist eine Seite. Aber ob man jetzt noch was dagegen tun kann eine andere.
Wolfe hätte direkt einschreiten müssen oder sein RA und diese Arbeitsweise des GA vor Gericht anprangern müssen und als nicht rechtmäßig hinstellen. Dann hätte der GA blöd dahestanden und hätte dem Gericht nicht noch mehr Blödsinn auftischen können und wäre ggf. auch als begangen/unfähig oder was auch immer abgelehnt und das GA ungültig.
Ob es jetzt noch was bringt, dagegen Sturm zu laufen oder der Zug angefahren ist, da kenne ich mich nicht aus.
Da braucht man einen guten Anwalt, aber der von Wolfe scheint das ja nicht besonders gefunden zu haben...
 
Hallo Wolfe,

ich bin ein einfacher mensch! fast schon Binär! also 1 oder 0.

Dein Rechtsanwalt soll doch bitte die Unterlagen einfordern die diese beauftragte Mitarbeiten in diesen 4 Stunden angefertigt hat! Weil kein Mensch merkt sich Kleinigkeiten über 4 Stunden. Kann er oder nicht!

Oder noch besser eine Gegenüberstellung mit der Mitarbeiterin, wenn diese dich 4 Stunden beobachtet hat erkennt sie dich sofort wieder! 1 oder 0


Bei mir hat ein Gutachter als Begründung angegeben das seine Untersuchung besonders gut ist das er sich ausführlich Zeit genommen hat! Erst gab er an 18 min zu spät, eine Seite weiter 25 min und 6 Seiten weiter 290 min!
Dann konnte ich ohne Probleme 100 Minuten still stehen, bei der Befragung! Ankunft ca. 8.20 uhr + 100 Minuten = 10 Uhr + 40 min Röntgen + 20 Laufband= 11 Uhr .Mit 25 Minuten Fußweg war ich um 11.30 bei dem nächsten Arzt. Die frage bleibt wann hat er mich Untersucht


Ein Gutachter lügt nicht er nutzt alternative Fakten!

MfG


GSXR
 
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