Hallo zusammen,
ich konnte zu dieser Frage noch keinen Eintrag finden.
Ich bin seit sechs Jahren in einem Verschlimmerungsantrag bei der BG.
Genau vor einem Jahr wurde der Bescheid erstellt.
Danach habe ich den Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben der feststellte, dass die Begründung im Bescheid nicht zu den vorliegenden Gutachten passt.
Jetzt wird gerade die Klage vor dem Sozialgericht vorbereitet.
Ich würde gerne bei dem Gutachter der das fachliche Gutachten für die BG erstellt hat auch die Behandlung beginnen (war vorher noch nicht dort in Behandlung).
Mein Rechtsanwalt sagt, dass der behandelnde Arzt später aber nicht für ein weiteres Gutachten zugelassen wird.
Hat von Euch jemand Erfahrung ob das tatsächlich so ist oder der Behandler auch Gutachter sein kann/darf.
Danke Euch vorab schon vielmals.
Viele Grüße
Alex
ich konnte zu dieser Frage noch keinen Eintrag finden.
Ich bin seit sechs Jahren in einem Verschlimmerungsantrag bei der BG.
Genau vor einem Jahr wurde der Bescheid erstellt.
Danach habe ich den Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben der feststellte, dass die Begründung im Bescheid nicht zu den vorliegenden Gutachten passt.
Jetzt wird gerade die Klage vor dem Sozialgericht vorbereitet.
Ich würde gerne bei dem Gutachter der das fachliche Gutachten für die BG erstellt hat auch die Behandlung beginnen (war vorher noch nicht dort in Behandlung).
Mein Rechtsanwalt sagt, dass der behandelnde Arzt später aber nicht für ein weiteres Gutachten zugelassen wird.
Hat von Euch jemand Erfahrung ob das tatsächlich so ist oder der Behandler auch Gutachter sein kann/darf.
Danke Euch vorab schon vielmals.
Viele Grüße
Alex