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Gutachter gesucht

Ella1974

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Juli 2020
Beiträge
5
Hallo,
ich bin soeben auf dieses Forum aufmerksam gewurden und musste mich erstmal gleich registrieren.
Ich bin in 2011 als Berufsunfähig erklärt wurden. Habe eine Umschulung über die Rentenvesicherung bekommen.
Letztes Jahr fragte man mich, ob ich denn die Rückenprobleme mal der BG gemeldet habe. Dass habe ich schnellstens gemacht.
Im Januar war ich in Hannover bei einem Gutachter. Der bestätigte mehrere Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit und stellte eine MdE von 30 fest. Die Beratungsärztin hat es laut meinem Anwalt Fehlinterpretiert. Somit schrieb Sie, dass eine Berufskrankheit hier nicht vorliegt, was der Gutachter aber bestätigt hat. Gestern bekam ich post von der BG. Wieder ein Gutachterbesuch (im Widerspruchsverfahren). Vorgeschlagen wurden mir 3 aus Hamburg. Super, ich wohne in der Nähe von Hildesheim (bei Hannover).
Jetzt zu meiner Frage. Da ich ja auch Gutachter vorschlagen kann, wollte ich mal wissen, ob jemand Erfahrung mit Gutachtern zwischen den Städten Hannover und Göttingen hat.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
LG
 
hallo,

Im Januar war ich in Hannover bei einem Gutachter. Der bestätigte mehrere Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit und stellte eine MdE von 30 fest.

wie wäre es mit dem schon mit der sache beschäftigten arzt als gutachter? er wird ja kaum von seiner vorherigen einschätzung abgehen.

und vielleicht wäre dein beitrag als eigenständiges thema von einem admin einzustellen ...


gruss

Sekundant
 
Hallo Ella,

wer hat das gesagt? In welchem § steht dies?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ella, willkommen im Forum.

Du könntest den Gutachter, bei dem du im Januar warst, schon einmal fragen, ob er bereit wäre, ein solches Gutachten mit BG als Kostenträger zu erstellen.
Die Frage, ob die BG ihn akzeptiert, ist hinfällig, wenn der Gutachter den Auftrag nicht haben will. (Warum auch immer das so sein sollte, die meiste Arbeit hat er ja schon hinter sich.)

Aber interessant ist, wer dir gesagt hat, du darfst den GA nicht nehmen und wie das begründet wurde.

Einen eigenen GA-Vorschlag zu machen, ist anzuraten.
Du musst aber nicht 3 vorschlagen, immer einen zur Zeit!

Du könntest evtl. den GA vom Januar fragen, ob er einen Tipp hat.

LG
 
Hallo,
Mein Anwalt sagte, dass wir nicht den selben Gutachter nehmen können. Hatte ja das erste mal einen Gutachter von der BG. Der Termin hat mit Röntgen gerade mal 40 Minuten gedauert. Musste auch nur mein T-shirt ausziehen, da die Gutachterin sagte, dass ist ein sicheres Ding. Sie hat nur kurz den Rücken abgeklopft, dann musste ich mich mal bücken und aus dem Liegen aufstehen. Das war es.
Sie meinte auch, wenn ich fragen habe, könnte ich mich melden. Dass ist eigentlich ein guter Tipp :)
LG Ella
 
Hallo Ella

Ich habe nicht verstanden: Was ist ein guter Tipp?

Du könntest deinen Gutachter (der im Januar begutachtet hat) fragen, ob er bereit ist, ein BG-GA zu erstellen und wenn „Ja.“, ihn der BG vorschlagen. (Keine weiteren Vorschläge einreichen.)
Versuch macht klug.

LG
 
Hallo Ella

Ich habe nicht verstanden: Was ist ein guter Tipp?

Du könntest deinen Gutachter (der im Januar begutachtet hat) fragen, ob er bereit ist, ein BG-GA zu erstellen und wenn „Ja.“, ihn der BG vorschlagen. (Keine weiteren Vorschläge einreichen.)
Versuch macht klug.

LG
Hallo, der Gutachter im Januar war ja von der BG.
Den werde ich Montag anrufen und mal nach einem Gutachter fragen. Also wen er mir vorschlagen kann .
Das meinte ich auch als guten Tipp. Bei dem anderen Gutachter zu fragen, ob er einen Kollegen als Tipp hat.
LG Ella
 
Ella,

was ich nicht nachvollziehen kann:

Mein Anwalt sagte, dass wir nicht den selben Gutachter nehmen können.

nimm doch nochmal anlauf mit diesem vorschlag und lass dir das begründen. so ohne weiteres sehe ich keinen hinterungsgrund, wenn der arzt zusagen würde. in dem fall ist ihm schliesslich das (rechts)gebiet geläufig und es gäbe nach m.A. keinen grund ihn auszuschliessen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Ella, wie Sekundant schon zutreffend ausgeführt hat, gibt es keine gesetzliche Regelung, die einer Wiederbeauftragung entgegenstünde. Ich hatte mit meiner BG vor Jahren ein ähnliches Spiel. Hier hilft nur Hartnäckigkeit. Schlage diesen Gutachter erneut vor und leg Rechtsmittel gegen einen etwaigen ablehnenden Bescheid ein! Gruß Rehaschreck
 
Ella,

was ich nicht nachvollziehen kann:



nimm doch nochmal anlauf mit diesem vorschlag und lass dir das begründen. so ohne weiteres sehe ich keinen hinterungsgrund, wenn der arzt zusagen würde. in dem fall ist ihm schliesslich das (rechts)gebiet geläufig und es gäbe nach m.A. keinen grund ihn auszuschliessen.


gruss

Sekundant

Hallo Sekundant,
Also mein Anwalt sagt, dass wir noch im Verwaltungsverfahren sind (Widerspruchsverfahren). Solange darf die BG auch entscheiden, welcher Gutachter genommen wird. Da der Gutachter im Januar schon eine Berufskrankheit bestätigte und der Beratungsarzt der BG das fehlinterpretatiert hat, wird dieser Gutachter wohl nicht mehr zugelassen werden. Habe den Tipp angenommen und den Gutachter vom Januar nochmal angerufen. Dieser hat mir einen Gutachter vorgeschlagen. Das habe ich dem Anwalt so weiter gegeben. Dieser hat heute der BG geschrieben, dass ich an einer Begutachtung in Hamburg nicht teilnehmen kann. Und ich einen anderen Gutachter vorschlage.
Auf jeden Fall sagte der Anwalt, dass ich mich auf einen langen Rechtsstreit gefasst machen kann, da die BG ab 2010 nachbezahlen müsste. Und die BGHW dafür bekannt wäre.
Naja, da bin ich ja gespannt.
LG Michaela
 
hallo Michaela,

Solange darf die BG auch entscheiden, welcher Gutachter genommen wird.

hast du dich schon einmal hier darüber informiert (suchfunktion mit bg vorschlagsrecht gutachter), welche rechte dir zustehen? es wurde hier tausendfach dazu geschrieben, dass genau das nicht der fall ist!


Der bestätigte mehrere Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit und stellte eine MdE von 30 fest. Die Beratungsärztin hat es laut meinem Anwalt Fehlinterpretiert.

und hierzu kann man nur eines sagen: fehlinterpretiert ist auslegungsbedürftig und muss konkret benannt und wiederum widerlegt werden. es müssen also konkrete andere medizinisch begründete ergebnisse durch die beratungsärztin genannt sein, die sich gegen die darstellung und auffassung des GA-ergebnisses richten. dann aber ist es doch mehr als angebracht, diese punkte, soweit sie auch hinreichend belegt und begründet wurden, durch den sachverständigen soweit er es für falsch hält, entgegnen zu lassen und nicht einen weiteren/anderen dazuzuholen! drei ärzte, drei meinungen ...

ich halte das vorschnelle wechseln für wenig sinnvoll, wenn sich aus den gegenargumenten nicht etwas anderes ableiten lässt.


gruss

Sekundant
 
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