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Gutachter für Verdienst- und Ruhegehaltsschaden

Lindgren

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2013
Beiträge
359
Ort
Niedersachsen
Liebe Mit-Foristen,

ich bin seit 1.10.2013 als Beamtin aufgrund eines Unfalls in den Ruhestand versetzt (ich wurde von einem Auto angefahren; 100 % Schuld des Verursachers steht fest).

Das Gericht hat in einem ersten Termin auf eine Einigung gedrängt und verschiedene Vorgaben gemacht. U.a. hat das Gericht eine Abfindung des Verdienstschadens "angeregt", ggf. auch eine Abfindung des Ruhegehaltschadens (mir fehlen über 12 Jahre, um meinen "normalen" Ruhegehaltssatz zu erreichen).

Die HPV findet nun die Berechnung des Verdienstschadens so schwierig, dass sie einen Gutachter beauftragen möchte.

Ich finde die Berechnung sehr einfach, da auf meinen Ruhegehaltsabrechnungen Besoldungsgruppe und Dienstalterstufe angegeben und die Besoldungstabellen des öffentlichen Dienstes allgemein zugänglich sind.

Das vorgesehene Gutachtenbüro ist Fachgutachter für Verdienstausfallschäden von Selbstständigen, für Betriebsunterbrechungs-, Fahrzeugausfall- und Unterhaltsschäden, also für das Berechnen von Verdienstschäden von Beamten ungeeignet (wenn sie das auch sicher aufgrund der einfachen Grundlagen "hinkriegen" werden, sobald sie das Beamtenversorgungsrecht verstanden haben).

Mir wird zwar frei gestellt, ob ich dem Gutachterverfahren zustimme - ich befürchte nur, wenn ich nicht zustimme, wird man mir mangelnde Bereitschaft zur einvernehmlichen Lösung vorwerfen. Das Gericht ist deutlich an einer Einigung interessiert.

Das Protokoll der ersten (und bisher einzigen) Verhandlung macht deutlich, dass das Gericht meinen Ausführungen und Berechnungen (dort zum Haushaltsführungsschaden unter Bezug auf Pardey 8. Auflage, u.a. mit Zeitermittlungen und Ausführungen zu unfallbedingten Einschränkungen unter Berücksichtigung der Haushaltsentwicklung) kein Gewicht beimisst.

"Das Gutachten soll auch nicht in einer gerichtlichen Beweisaufnahme eingeholt werden.", so der Anwalt der beklagten HPV.

Dennoch gehe ich davon aus, dass es - so wir uns nicht einigen; und einigen heißt bislang, dass ich kräftig nachgeben soll - ins gerichtliche Verfahren eingebracht werden wird. Deshalb befürchte ich, dass das Gutachten - sei es auch von einem ungeeigneten Gutachter - bei Gericht ein größeres Gewicht haben wird als meine - wenn auch substantiierten - Ausführungen.

Habt ihr einen Rat für mich?


Vielen Dank.
LG
Lindgren
 
hallo Lindgren,

ich gehe mal von zwei aspekten aus:

ein GA ist dann sinnvoll u nötig, wenn d materie nicht durch allgemein vorhandene kenntnis erschlossen werden kann.
der GA muss aber in diesem fall d nötige kenntnis aufbringen.

zudem: mit einem GA - egal wie es ausfällt - sind erst mal markierungen gesetzt.

Die HPV findet nun die Berechnung des Verdienstschadens so schwierig, dass sie einen Gutachter beauftragen möchte.

Ich finde die Berechnung sehr einfach, da auf meinen Ruhegehaltsabrechnungen Besoldungsgruppe und Dienstalterstufe angegeben und die Besoldungstabellen des öffentlichen Dienstes allgemein zugänglich sind.

Das vorgesehene Gutachtenbüro ist Fachgutachter für Verdienstausfallschäden von Selbstständigen, für Betriebsunterbrechungs-, Fahrzeugausfall- und Unterhaltsschäden, also für das Berechnen von Verdienstschäden von Beamten ungeeignet (wenn sie das auch sicher aufgrund der einfachen Grundlagen "hinkriegen" werden, sobald sie das Beamtenversorgungsrecht verstanden haben).

Mir wird zwar frei gestellt, ob ich dem Gutachterverfahren zustimme - ich befürchte nur, wenn ich nicht zustimme, wird man mir mangelnde Bereitschaft zur einvernehmlichen Lösung vorwerfen. Das Gericht ist deutlich an einer Einigung interessiert.

...

Dennoch gehe ich davon aus, dass es - so wir uns nicht einigen; und einigen heißt bislang, dass ich kräftig nachgeben soll - ins gerichtliche Verfahren eingebracht werden wird. Deshalb befürchte ich, dass das Gutachten - sei es auch von einem ungeeigneten Gutachter - bei Gericht ein größeres Gewicht haben wird als meine - wenn auch substantiierten - Ausführungen.

ich hab jetzt keines parat oder gesucht, aber ich vermute, dazu gibt es genügend beispiele u. urteile, gerade im bereich des öD. und: der richter in seiner eigenschaft als staatsdiener kennt sich sicher bestens aus. er kann gehaltstabellen lesen, laufbahnbestimmungen zugrunde legen, also hat er das nötige wissen.
wenn etwas unklar sein sollte, wie ist es mit einer dienstl. stellungnahme der personalabteilung?

mache doch zur GA-erstellung einen eigenen "geeigneten" vorschlag, um (vors. hinweis) den SV wg mangelnder einschlägiger kenntnis ablehnen zu müssen, zB einen aus den reihen einer einschlägigen gewerkschaft.

aber wie gesagt, es gibt zieml. feststehende fakten zur zugrunde zu legenden entwicklung, gerade im öD.


gruss

Sekundant
 
Hallo Lindgren,

deine eigentlichen Fragen kann ich nicht beantworten. Als Gedanke dazu aber: Falls du dem GA zustimmst, dann könntest du dabei auch benennen, wo die Tabellen einzusehen sind. Evtl. ist deine ehemalige Bezügestelle auch gewillt, dir eine Aufstellung f. d. theoretische Entwicklung bzw. die dabei zu beachtenden Aspekte an die Seite zu stellen, ich würde dort nachfragen (die Entwicklung der Bezüge können sie natürlich auch nicht vorhersagen).

Dies hier fiel mir noch auf:
Das Gericht hat in einem ersten Termin auf eine Einigung gedrängt und verschiedene Vorgaben gemacht. U.a. hat das Gericht eine Abfindung des Verdienstschadens "angeregt", ggf. auch eine Abfindung des Ruhegehaltschadens (mir fehlen über 12 Jahre, um meinen "normalen" Ruhegehaltssatz zu erreichen).​
Es war also kein Dienst/Wegeunfall und du bekommst kein Unfallruhegehalt?

Viel Erfolg!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden und Sekundant,

vielen Dank euch Beiden.

es war kein Dienstunfall - deshalb kein Unfallruhegehalt. Ich bin in der Mittagspause auf einem Fußgängerüberweg umgefahren worden.

Und:
es gibt - soweit ich weiß - Entscheidungen, in denen das Gericht problemlos den Verdienstschaden von Beamten festgesetzt hat, eben weil - insbesondere für einen Richter als Beamter - einfach und durchschaubar.

Der Richter hätte dafür sicher kein Gutachten eingeholt.

Du sagst:
"zudem: mit einem GA - egal wie es ausfällt - sind erst mal markierungen gesetzt."

Genau das ist meine Sorge. Die Gutachter sind dem Anwalt der HPV nämlich vom Sachbearbeiter der HPV empfohlen worden - er hat sie auf einer Fortbildung kennen gelernt.

Naja - nun muss es so laufen. Vielleicht lehnt das Gutachterbüro den Auftrag ja ab.:rolleyes:

Alles Gute für euch.
Lindgren
 
Liebe Lindgren,

lass dich zu nichts drängen!

Unsere liebe Kasandra schickte mir kürzlich diesen Link:

http://www.verdienstausfallschaden.de/beauftragung-kosten.html

Ich werde unseren Anwalt damit füttern.

Unseren Gegnern ist der Erwerbsschaden angeblich auch suspekt... trotz Ausführung des ex-Arbeitgebers + Lohnunterlagen.
IG- Metalltarife interessieren "die" auch nicht- ich bezweifel echt, ob die gegnerischen Anwälte überhaupt in unserer realen Welt leben,oder eher nach Pipi Langstrumpf agieren: " mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!"

Die Villa Kunterbund ist eher das Versicherungshaus das hinter all den Verweigerungen steht! Dein Richter ist wohl der Herr Nilson, der sich in der Villa gut aufgehoben fühlt!

Bitte nicht die Kraft und den Humor verlieren!

LG
Aramis
 
hallo Lindgren,

Genau das ist meine Sorge. Die Gutachter sind dem Anwalt der HPV nämlich vom Sachbearbeiter der HPV empfohlen worden - er hat sie auf einer Fortbildung kennen gelernt.

Naja - nun muss es so laufen. Vielleicht lehnt das Gutachterbüro den Auftrag ja ab.

soll das bedeuten, ein GA ist schon beauftragt?

dann solltest du umgehend die anderen möglichkeiten nutzen, um d. entwicklung zu belegen u ggf. dem GA zu widersprechen.

ist die aussage bezgl. der empfehlung i.wie gesichert? dann hätte er gleich abgelehnt werden sollen, wenn es nachträglich bekannt oder gesichert wurde, dann ggf. noch im nachhinein.


gruss

Sekundant
 
Liebe Aramis,

vielen Dank, aber das mit dem "nicht drängen lassen" ist gar nicht so einfach. Aber natürlich hast du Recht.

Hallo Sekundant,

auch dir vielen Dank.

Die Aussage hat der Anwalt der HPV selbst in seinem Schreiben getroffen. Die Entscheidung musste ich sofort treffen, da das Gericht bis zum nächsten Gerichtstermin Anfang Nov. eine Einigung oder zumindest den Versuch einer Einigung verlangt und der gegnerische Anwalt in Urlaub und vorher den Auftrag erteilen wollte.

Leider fand mein Anwalt den Kontakt zu dem Gutachter gar nicht problematisch, und ich war mal wieder "Schäfchen" und habe ihm trotz meiner Bedenken zugestimmt, um das Verfahren voranzubringen (es fehlt uns inzwischen viel Geld; der Unfall war ja schon vor fast 5 Jahren) und den Richter nicht noch zusätzlich zu vergraulen.

Der einzige Bereich, bei dem ich meine, dass eine Einigung denkbar ist, ist nämlich der (einfach zu errechnende) Verdienstschaden. Beim Ersatz meiner Auslagen, vermehrten Bedürfnisse und insbesondere Schmerzensgeld will mich der Richter auf jeweils deutlich unter 50 % meiner Klage "stutzen". Da sehe ich keine Möglichkeit einer Einigung, außer die HPV käme mir über das vom Gericht vorgegebene Maß hinaus entgegen.

Zum Schmerzensgeld z. B. hat er bei seinem in den Raum/Gerichtssaal geworfenen und dann im Protokoll festgehaltenen "angemessenen" Betrag in keinster Weise Ermessen ausgeübt. Ich wurde in der Sitzung auch nicht zu Schmerzen usw. befragt.

Ich habe rund 6 Monate nach dem Unfall ein Schmerzprotokoll angefangen (bis dahin dachte ich ja, das werde wieder), könnte also gut Angaben machen. Außerdem gibt es Arztberichte, Gutachten, Rehaberichte, so dass der Richter nicht mal nur auf meine Angaben angewiesen ist. Er muss mich aber dennoch anhören.

Der Kommentar des Richters am Ende der Sitzung zum Schmerzensgeld war etwa der (an den Vertreter der HPV gewandt): "Verletzungen bei Kindern sind wirklich schlimm." Als wenn Verletzungen bei uns in fortgeschrittenerem Alter (ich bin noch nicht mal 60!) nicht so schlimm seien. Der HPV-Anwalt und der Richter fanden sich dann noch zum Zweiergespräch am Richtertisch zusammen, während mein Anwalt und ich (und mein Mann) rausgingen. Mein Anwalt fand die Bemerkung altersdiskriminierend.

Vielleicht sollte ich noch in einem Extra-Thread fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden kann.

Und ob man bereits nach dem ersten Termin und Vorliegen des Protokolls auf die mangelnde (weil nicht vorhandene) Ermessensausübung und mangelnde Möglichkeit zu eigenem Vortrag Stellung beziehen sollte.

Alles Gute für euch.
LG
Lindgren
 
ich würde mit den dir zur verfügung stehenden möglichkeiten u. d. infos hier e. eigene berechnung u. ermittl. anstellen, die du dann ggf mit fakten entgegenhalten kannst.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

eine solche Berechnung habe ich bereits gemacht und meinem Anwalt zur Verfügung gestellt.

Ich habe meinen Anwalt gestern nach unserem Austausch und nochmals heute gebeten, der gegnerischen Kanzlei mitzuteilen, dass ich mit einem Gutachten nicht einverstanden bin, da ungeeigneter Gutachter und die Berechnung an der Hand der von uns vollständig vorgelegten Unterlagen (Anlage zur Klage und Ergänzungen in 2015) problemlos möglich ist.

Ich hoffe, er hat dies bereits weiter gegeben. Nicht dass seitens des Gutachters bzw. der gegnerischen Kanzlei noch Kosten wegen des Rückziehers auf mich zukommen (Ersatz entgangenen Gewinns oder so).

LG
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

genau wie du haben wir die Lohnberechnungen eingereicht.
Die Zahlungen durch Vorherlohnbescheide, Steuerbelege, Erwerbsverlauf der gleichen Lohngruppe des Ex-Arbeitgebers auch. Natürlich auch die KK-Zahlungen und Rentenbescheide.
Lag alles der Gegnerischen und auch dem Gericht vor.
Nun fragt das Gericht, was mein Mann vor dem Unfall gearbeitet hat?

Ist doch nicht normal, oder?

LG
Aramis
 
Hallo Lindgren,

auch wenn der Thread eine andere Fragestellung hatte: Mir fiel auf, dass du schriebst:

"... es war kein Dienstunfall - deshalb kein Unfallruhegehalt. Ich bin in der Mittagspause auf einem Fußgängerüberweg umgefahren worden."

Ein Arbeitsunfall in der Mittagspause außerhalb des Betriebsgeländes/Dienstgebäudes bedeutet nicht zwangläufig, dass kein Arbeits/Dienst/Wegeunfall vorliegt.
Dies ist dir hoffentlich bekannt.
Sonst: google (o.a.) mit > Wegeunfall Mittagspause <

Warst du auf dem direkten Weg zur Nahrungsaufnahme (ohne Umwege, ohne private Erledigungen, ohne Spaziergang, ...)?
Dann ist das Vorliegen eines Wegeunfalls zu prüfen.

Hoffe, es hilft weiter.
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @,

wir haben unseren Verdienstausfall von einem Steuerberater aufstellen lassen!
Interessiert die VS des Unfallverursacher nicht die Bohne!
Schauen wir mal wie se weiter geht!
 
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