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Gutachter Auftrag § 200 Abs. 2 SGB VII

@oreni

echt interessant vielen Dank,
nur das tausende andere Betroffene OEG, Impfschäden, GdB, BU Versicherte usw. ebenfalls so
abgearbeitet werden..... ob das im Elfenbeinturm überhaupt ankommt ? die Wahlen werden es zeigen

@HWS-Schaden
das mit dem Dr. Pager ist doch zitiert aus dem Beitrag...
gesetzliche Grundlage hier : " wessen Brot ich ess, dessen Sprach ich sprech " :)

@oerni + @ Hws
aber da gab es ein BGH Urteil zu, finde es nur gerade nicht
ähnlich BGH VI ZB 31/16 oder
L 17 U 30/06 oder L 2 SF 64/13 B

Gruß Impf
 
ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1, § 42 Abs. 2
Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung in einem gleichartigen Sachverhalt erstattet hat und wenn die Interessen der jeweiligen Parteien in beiden Fällen in gleicher Weise kollidieren.
BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16 - Pfälzisches OLG Zweibrücken LG Frankenthal (Pfalz)

 
hallo oerni,

warum per PN? das hilft niemandem und löst nur weitere gleiche fragen auf.

und zur frage: das ist nicht aufgabe des bundesrechnungshofs. aufgabe ist, wie in dem verlinkten text schon beschrieben, die "Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts".


gruss

Sekundant
 
Hallo @oerni
Es wird alles geprüft - und nicht "nur" durch den Bundesrechnungshof. Es geht allgemein um das korruptive System des Vereins welches sich über Jahrzehnte "eingespielt" hat. An den unfundierten und hilflosen Behauptungen der Verteidiger der betroffenen BG im o.g. Verfahren ist bereits ersichtlich ( bspw. sie würden keine sozialmedizinischen Gutachten erstellen lassen), dass ihnen (schlüssige) Argumente längst ausgegangen sind. Es geht nicht mehr um eine "Besorgnis der Befangenheit" in unzähligen Verfahren vor dem Sozialgerichten, sondern um nachgewiesenen vorsätzlichen und bandenmäßigen Betrug, Begünstigung, Bestechung und Bestechlichkeit usw.
Vertraut mir, wehrt euch und habt Geduld. "Spione" der einzelnen BG'n, welche euch mit (absichtlichen) Fehlinformationen von (berechtigten) Forderungen abhalten möchten, werden beobachtet und identifiziert.
Gruß MM :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut eruiert @oerni ;)

Die Mitarbeiter des BMAS werden (auch) noch sehr unangenehme Fragen beantworten müssen. Denn Paragraph 257 StGB ist bei Amtsträgern (Beamte im haftungsrechtlichen Sinn) kein Antrags-, sondern ein Offizialdelikt. So muss bei Ermittlungen nicht jeder einzeln Betroffene einen Strafantrag stellen, sondern die Ermittlungsbehörden gehen nach dem so genannten "Legalitätsprinzip" vor und ermitteln deswegen "im Auftrag von euch allen"!!! :cool:
Jetzt ziehe ich mich wieder zurück und arbeite weiter....
Gruß MM
 
Na ja - es waren insgesamt 5 Petitionen mit fast gleichlauterem Text.
Die fünfte kam ungefähr 6 Monate später in den Pet-Ausschuss.
Aber nur eine - meine wurde beantwortet!

Ich weis das, weil ich damals mit der deutschen Datenschutzbeauftragten ein intensives Gespräch hatte.
Die Stellungnahmen der BMAS ( H. Goeke) und Bfdi habe ich im Original bei mir und auch noch andere Stellungnahmen z.b
vom Minister Heil an den Pet-Ausschuss.

Schade nur, dass sich 2 der fünf Petitanten nie bei mir gemeldet haben, trotz Aufruf hier und anderswo.
 
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