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Gutachten

Heyse

Mitglied
Registriert seit
15 Feb. 2007
Beiträge
25
Ort
47198 Duisburg
Hallo, hab vergangenes Jahr im Juni einen Rotatorenmanschettenabriss
gehabt mit erfolgsloser Operation da wesentlicher Verschlechterung.
War zum Gutachter wegen Invalidität(private Unfallversicherun).
Gutachter hat mir nur 1/4 Armwert gegeben da ein Abzug vo 1/3 Arm 33%
wegen Vorerkrankung Arthrose im AC-Gelenk m Mein Arm war vor der Operation völlig schmerzzfrei und keiner Behandlung ausgesetzt. Durch den Zustand nach dem Unfall kann ich nicht mehr arbeiten. Meine Versicherung weigert sich jetzt zu zahlen weil nur noch einen Invalidität von 17,5 % übrig bleibt. Bei 20% müßte sie zahlen. Ist das Rechtens? Jeder Mensch mit
63 Jahren hat degenerative Vorerkrankungen. Da ich auf Selbstständigkeit
gearbeit habe seh ich jetzt schlecht aus.
 
Hallo Moderatoren,

bitte verschieben nach private Versicherungen.


Hallo Heyse,

welche AUB sind vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hallo Heyse,

mit den Bezeichnungen der AUB kann ich nichts anfangen, sie scheinen Allianz-spezifisch zu sein.

Steht in der Gliedertaxe Deiner AUB folgendes oder etwas anderes (bitte genauer Text):

Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend
genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten
– soweit nichts anderes vereinbart ist – ausschließlich
die folgenden Invaliditätsgrade:

Arm im Schultergelenk 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
Hand im Handgelenk 55 %
Daumen 20 %
Zeigefinger 10 %
anderer Finger 5 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein bis unterhalb des Knies 50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Fuß im Fußgelenk 40 %
große Zehe 5 %
andere Zehe 2 %
Auge 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 5 %

Gruß
Luise
 
Aub Allianz

Hallo Luise,
erst einmal recht schönen Dank für Deine schnelle Antwort.
Unter Vertragsbestandteil steht Allianz AB UPR-K 2000 sind das die Bedingungen? Ansonsten steht bei den Invaliditätsgraden nur Arm 70%
( nicht Arm im Schultergelenk)
Ist es denn Rechtens das mir 1/3 abgezogen wird wegen degenerativen Vorerkrankungen? Habe keine MDE darauf und keine Invalidität. Ich weiß doch nicht wie es in meinem Körper aussieht wenn ich eine Unfallversicherung abschließe.Lt. Gutachter ( Krankenhaus das mich operiert hat hatte ich vor dem Unfall eine AC-Gelenksarthrose) war aber damit nie in Behandlung. Unfall war Sturz nach hinten von einem defektem
Stuhl. Ist auch als Unfall vom Gutachter anerkannt. Bin allerdings erst falsch behandelt worden . 4 Monate lang dann erst MRT. Rotatorenmanschettrupur-Supraspinatusehenrupur AC-Gelenksarthrose usw. OP ist nicht o.K. da Suprasehne schon wieder gerissen 2 Monate später. Beim MRT hat man mir gesagt wenn sie nicht wüßten ich bin operiert würde man sich fragen was das Krankenhaus gemacht hat. 2 MRT
Mein Schulter ist eingesteift und mein Arm daduch sehr bewegungseingeschränkt. Wie ich Dir schon schrieb zahlt die Versicherung
erst ab 20% da der Abzug ist bleiben nur noch 17% also habe ich die A-Karte. Wie verstehe ich 1/3 Abzug von 100 also 33%. Wieviel hätte ich
ohne Abzug an %. Ist das allen so Rechtens oder kann ich was tun. Bitte
versuche mir zu helfen, da ich durch die Einschränkung nicht mehr arbeiten kann haben wir natürlich große Einbußen.Hatte Promotiontätigkeiten mit
Stand tragen usw. ,das kann ich natürlich alles nicht mehr(selbständig)

Ich erwarte aufgeregt Deine Antwort un verbleibe bis dahin
Sieglinde:mad:
 
Hallo Heyse,

wenn in Deiner AUB steht:

Bei ..... Funktionsunfähigkeit .......

Arm 70 %

und der Gutachter die Beeinträchtigung mit 1/4 Armwert festgestellt hat, ist der Invaliditätsgrad mit 70/4 = 17,5 % richtig berechnet. Ich kann nicht erkennen, wo da noch 1/3 angezogen sein sollte.

Die Frage, ob die Bewertung mit 1/4 Armwert angemessen ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Luise
 
Abzug 1/3 %

Hallo Luise
m Gutachten steht,zum Zeitpunkt der Untersuchung beträgt die unfallbedingte Einschränkung der Funktionfähigkeit des rechten Armes unter Abzug der unfallfremden Mitwirkungsfaktoren 1/4 Armwert.

Dann steht vorher .Zusammen mit den röntgenologisch nachweisbaren arthrotischen Veränderungen kann der Anteil der degenerativen vorschädigungen mit 1/3 (33%) beziffert werden.

Dasheißt doch das sie mir 1/3 wegen Vorschädigung vom Armwert abgezogen haben- 0der?

Ich blicke mit der Rechnung nicht so ganz durch.

Vieleicht bin ich zu dumm.

Gruß Sieglinde
 
Hallo Luise,
Danke für die Antwort.

Arthrose des Acromioclaviculargelenks ( AC-Gelenksarthrose

degenerartive Veränderung.

Gruß
 
Hallo Heyse,

die Beschreibung des Gutachters verstehe ich auch nicht so ganz, irgendwie scheint mir da ein Widerspruch zu bestehen:

Zum Zeitpunkt der Untersuchung
beträgt die unfallbedingte Einschränkung der Funktionsfähigkeit des rechten Armes
unter Abzug der unfallfremden Mitwirkungsfaktoren
1/4 Armwert.

Zusammen mit den röntgenologisch nachweisbaren arthrotischen Veränderungen
kann der Anteil der degenerativen Vorschädigungen mit 1/3 (33%) beziffert werden.


Invalidität im Sinne der PUV ist eine dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Die Invalidität kann durch Krankheit oder Gebrechen begründet sein, durch Schäden (Vorschädigungen) und durch unfallbedingte Schädigungen.

Ein Leistungsanspruch aus einer PUV ergibt sich nur für den unfallbedingten Teil der Invalidität.

Ein Arzt schaut sich z.B. einen Arm an und stellt fest:

Der Arm ist in seiner normalen Leistungsfähigkeit zu 1/2 dauernd beeinträchtigt,
der Arm war schon vor dem Unfall durch Krankheit zu 1/8, durch Vorschäden um ein weiteres 1/8 dauernd beeinträchtigt.
Daraus errechnet sich eine unfallbedingte Invalidität von 1/4 Armwert. Bei einem Armwert von 70 % beträgt der Grad der Invalidität 17,5 %.

Wenn in Deinem Fall der Gutachter unter „unfallfremde Mitwirkungsfaktoren“ Invaliditätsanteile aus Krankheit, Gebrechen und Vorschäden versteht, dann hat er nach meinem Verständnis von der vom ihm eingeschätzten Gesamtinvalidität des Armes die „unfallfremde Mitwirkungsfaktoren“ abgezogen und kommt zu einer unfallbedingte Invalidität von 1/4 Armwert.

Die Aussage „kann der Anteil der degenerativen Vorschädigungen mit 1/3 (33%) beziffert werden“ verstehe ich dahingehend, dass die „unfallfremde Mitwirkungsfaktoren“ zu einem 1/3 aus Vorschäden bestehen.


Dies ändert aber alles nichts, da nicht mind. 20 % Invalidität erreicht werden.
Ob die dauernde Beeinträchtigung mit ¼ Armwert ausreichend bewertet ist, kann ich nicht sagen. Frag Deinen behandelnden Arzt.



Noch eine Anmerkung:

Die Allianz 60 AKtiv-Versicherung, AUB I S/ U 7004/00 Senioren – die Du besitzt - ist eine spezielle Versicherung für nicht mehr im Erwerbsleben stehende ältere Menschen, deren finanzielles Auskommen bei einem Unfall nicht gefährdet ist, sie leben ja von ihrer Rente. Die Versicherungssumme ist gering, Leistungen werden erst ab 20 % Invalidität erbracht.


Jeder Mensch mit 63 Jahren hat degenerative Vorerkrankungen.
Da ich auf Selbstständigkeit gearbeitet habe, sehe ich jetzt schlecht aus.

Wenn Du noch erwerbstätig warst, war eine Seniorenversicherung nicht das richtige für Dich.

Gruß
Luise
 
<Hallo Luise,

schönen Dank für Deine Nachricht,

Der Gutachter geht von 1/3 aus und sagt 33%

lt. Recherche im Internet sind 1/3 auch von 70 % zu rechnen und nicht
von 100% ist das richtig?
dan n wären es nur noch 23,34% und 25 & sind erst bei Abzug zugelassen
Liege ich da richtig?

Der 1/4 Armwert wurde aber nicht von Hundert sondern nur von 70%
berechnet. Also nur 17,5% - Da ist doch irgendwas falsch oder?
Grüße Sieglinde
 
Hallo Luise, vielen Dank für Deine Antwort.

es gibt noch einen Frage.
In meinen Bedingungen steht das nur ein Abzug bei einer Mitwirkung von 25% erfolgen kann.

1/3 ergibt gemessen auf den Armwert nur 23,33%. Habe ich im Internet
von einem Gerichtsbeschluß gelesen wo es so ähnlich Probleme gab.

Habe die Sache einem Anwalt übergeben da ich im Rechtschutz bin
Dieser denke ich wird die Sache schon regeln.

Grüße Sieglinde

werde weiter berichten
 
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