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Gutachten

tanja33

Mitglied
Registriert seit
17 Jan. 2008
Beiträge
83
Ort
in der Oberpfalz
BG soll den Unfallopfern 3 Gutachter vorschlagen, wie ist das beim Verkehrsunfall mit Personenschaden? Muss die GV auch 3 vorschlagen?
Ich wohne in Bayern und Versicherung hat Unfallklinik Tübingen vorgeschlagen.
Muss ich das akzeptieren?

Danke f. Info.
 
Hallo tanja,

du hast mit der gegnerischen Versicherung kein Vertragsverhältnis. Demzufolge kann dich nach meiner Auffassung niemand dazu zwingen dem Vorschlag der Versicherung zu folgen. Für meine Begriffe hast du auch das Recht selber Gutachter vorzuschlagen.
Aber Achtung: du hast sehr wohl Mitwirkungspflichten bei der Schadensfeststellung. Begutachten lassen musst du dich also, ist halt nur die Frage wo;)

Wirst du durch einen Anwalt vertreten? Den würde ich auf jeden Fall einschalten und den Schriftverkehr regeln lassen.

Gruß
Joker
 
Hallo tanja33:),

ist das die gegn. Versicherung des Unfallverursachers:confused:. Ich bin zu keiner deren GA gegangen und Tübingen ist doch garantiert Dr. Stevens, ein alter Bekannter. Wir haben dann Klage eingereicht, als die Vers. nicht zahlen wollte.
Viel Glück
Buffy07
 
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