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Gutachten zu BU

HJL

Nutzer
Registriert seit
24 März 2014
Beiträge
1
Hallo,

ich soll von der BU-Versicherung zu einen neurologischen Gutachter Dr. Müllner in Straubing gehen.

hat jemand Erfahrungen mit Dr. Müllner?

Vielen Dank für Eure Antworten.

HJL
 
Hallo HJL,

willkommen im Forum.

Ich hab mal für dich die Suchfunktion benutzt
(oben bei "Suchen" das zu Suchende eingeben, "in Beiträgen" anklicken)
und den Namen in 2 Listen gefunden:

http://www.unfallopfer.de/forum/search.php?searchid=739252
(hoffe, der Link zeigt dir das Suchergenis)

Du siehst, dass dieser Neurologe "besonders geschult" (von deiner Gegenseite) ist.
Somit ist wohl anzuraten, dass du besser einen eigenen GA suchst und vorschlägst.

Wurden dir nicht 3 GA vorgeschlagen?

LG
 
Man hat durchaus Mitspracherecht bei der Wahl des Gutachters.

Wesentlich ist jedoch welches Krankheitsbild Du hast, um sich ein Bild machen zu können, ob der Gutachter für dich geeignet ist. Sollen evt. neurophysiologische Tests erfolgen ect. ?

Im Prinzip ist gegen Dr. Müllner in Straubing nichts zu sagen, auch wenn er bei der GenRe eine Zusatzausbildung absolviert hat

Aber wichtig wäre hier dein Krankenbild

sonnige Grüße

Ruby
 
Man hat durchaus Mitspracherecht bei der Wahl des Gutachters.

Das wäre mir bei privaten Versicherungen ganz neu. Sicher kann man Vorschläge machen oder versuchen einen GA abzulehnen.
Anspruch hat man aber nicht.

Gruß Kaesi
 
Doch, das hat man !
Wesentlich ist, dass man weiß wie man es begründet

Sonnige Grüsse

Ruby
 
Hallo an @,

Zitat aus meinen Versicherungsbedingungen:
"Im Fall einer BU (Berufsunfähigkeit) sind alle Arztberichte u. Infos vorzulegen (Text wurde von mir gekürzt) ...AUSSERDEM MUSS SICH DIE VERSICHERTE PERSON GGF VON EINEM NEUTRALEN ARZT UNTERSUCHEN LASSEN!"
So und hier kannst du dann deine Bedenken einbringen, es heißt NEUTRAL!
Aber wie du sicherlich schon in den anderen Beiträgen gelesen hast, müssen diese Bedenken untermauert sein.
Viel Glück und alles Gute!
 
Hallo Micha,

danke für deine Ausführungen - genau deswegen habe ich auf die Versicherungsbedingungen verwiesen.
Sollte das tatsächlich alles sein, was in deinen Bedingungen zu dem Thema steht, dann gibt es (zumindest eine theoretische) Chance, von der Vers. beauftragte GA erfolgreich abzulehnen, wenn der Nachweis gelingt, dass diese eben nicht neutral sind.

Solche Bedingungen sind mir aber bisher nicht untergekommen... ich kenne eher solche, wie sie hier zu finden sind:

http://www.deutsche-versicherungsbo...gen_Berufsunf.C3.A4higkeit_verlangt_werden.3F

Da ist dann etwas in dieser Art zu finden:
" Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten -weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen."

Bei derartigen Bedingungen ist es da schon deutlich aussichtsloser :mad:

VG
greek
 
Hallo xgreek69x,

ganz oben auf deinem Link steht folgendes"
BU-Musterbedingungen
Diese Bedingungen sind für den Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können verwendet werden."
Auch ich habe solche Bedienungen schon gelesen, aber nicht unterschrieben!
Bei meiner BU steht das drin, was ich geschrieben habe. Aber eine Rechtssicherheit ergibt sich daraus noch lange nicht! Behauptungen müssen untermauert werden und hier liegt der Hase im Pfeffer! Deshalb ist es gut, dass es solche Foren wie dieses hier gibt!
 
Hallo an @,

Zitat aus meinen Versicherungsbedingungen:
"Im Fall einer BU (Berufsunfähigkeit) sind alle Arztberichte u. Infos vorzulegen (Text wurde von mir gekürzt) ...AUSSERDEM MUSS SICH DIE VERSICHERTE PERSON GGF VON EINEM NEUTRALEN ARZT UNTERSUCHEN LASSEN!"
So und hier kannst du dann deine Bedenken einbringen, es heißt NEUTRAL!
Aber wie du sicherlich schon in den anderen Beiträgen gelesen hast, müssen diese Bedenken untermauert sein.
Viel Glück und alles Gute!

Das Problem ist eben, dass du erstmal beweisen musst, dass der Arzt nicht neutral ist. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mal einen RA kontaktieren, der dir erklären kannst, was du brauchst, um zu einem anderen Arzt zu gehen. und selbst wenn du es schaffst, den Arzt abzulehnen, wird dir die Versicherung einen neuen Vorschlagen, der auch von ihnen gewählt ist. Denke nicht, dass sie auf einen Arzt deiner Wahl so einfach eingehen werden, aber versuchen solltest du es auf jeden Fall
 
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