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Gutachten Widerspruch

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo,

heute hat mein Mann das erneute Gutachten der PUV zugesannt bekommen. Uns traf fast der Schlag, denn so gut wie gar nichts entspricht den Tatsachen. Wenn man es liest hat man den Eindruck, das dort ihrgendwelche Unterlagen vertauscht worden sind.
Nun ist die Sache so, das dies schon ein Gutachten war, das nach viel hin und her, unter einschaltung des Versicherungsombudsmann e.V. veranlasst wurde. Vorher wollte sich die PUV gar nichts mehr davon annehmen.
Weiß jemand ob mein Mann diesem Gutachten trotz allem noch wiedersprechen kann? Wir haben ärztliche Unterlagen da, die was ganz anderes belegen als im Gutachten steht. Diese Unterlagen haben wir auch dem Gutachter überlassen, der aber angibt es lagen keine weiteren Unterlagen vor.
Wie kann man sich noch gegen so eine Willkür der Gefälligkeitsgutachten wehren. Ich kann das bald alles gar nicht glauben.
Hat jemand einen guten Ratschlag für uns?
Gruß von stinababy
 
hallo, stinababy

ich würde
1. die entscheidung nochmals an den ombudsmann senden, mit der frage nach hilfestellung.
2. bleibt wohl nichts anderes als klagen.

vielleicht weiss jemand einen besseren weg?
schönen sonntag
pussi
 
Hallo Stinababy,

ich würde mir da schon einmal rechtliche Hilfe holen ob nun beim Rechtsanwalt (Sozialrecht) zur Not auch mit Beratungsschein. Oder dann beim VDK , SoVD.aber nicht unbedingt wieder bei so einem Ombudsmann!

Da kann man Euch dann ganz genau sagen ob sich eine Klage lohnt ob Ihr noch einmal ein Gutachten machen lasst §109 auf Eure Kosten!

Ich würde keine großen Experimente mehr machen Unterlagen zusammensuchen mir richtige Hilfe holen!
Stinababy Du schreibst ja auch nicht so ganz was da geändert , vertauscht wurde odgl..
Ich würde beim nächsten Arzttermin mir vom entsprechenden Arzt nach einer Untersuchung einen Arztbrief mitgeben lassen wo zu den Problemen Deines Mannes Stellung genommen wird

Danach kannst Du einen Widerspruch schreiben und als Dokumentation den Arztbrief dazu schicken! Aber schon einmal rechtl. Rat einholen!

Schönes WE

Joachim
 
Hallo pussi und jjoachim D.,

schönen Dank erstmal für eure Tipps. Das dumme ist nur das wir keine Rechtschutzversicherung haben. Aber ich denke das wir evtl. Prozesskostenhilfe bekommen würden, unser Einkommen ist ja nicht mehr so hoch mit der EUR meines Mannes.
Zu Joachim, ich hatte dem Gutachtenden Arzt, eine ganze Mappe mit Arztberichten wo genaue Befunde stehen, da gelassen. Im Gutachten stehen nun aber nur die röngen Befunde die der G. Arzt mit neu erstellten Röntgenbildern gemacht hat. Ansonsten steht im Gutachten, lagen ihm keine Befundberichte vor. Dann steht da noch, bei Befundänderung, würde der Gutachter eine Nachbegutachtung vorschlagen. Ist echt ein Witz das ganze.
Das ganze Gutachten fängt damit an, das mein Mann gesagt hätte er wäre arbeitslos, stimmt gar nicht erstmal ist sein Arbeitsverhältniss bis heute noch nicht gekündigt und ich war beim Gutachten dabei, das wurde nie gesagt.
Dann steht dort, das er wegen der Unfallfolgen nicht mehr in ärztl. Beh. wäre und keine Probleme mehr bestehen, Stimmt auch nicht, mein Mann hat deutlich zu verstehen gegeben, welche Probleme bestehen und er noch in ärztl. Beh. ist.
Habe hier wohl ein anderes Gutachten, wo alle Unfallfolgen drinstehen, kann man das wohl der Versicherung zusenden? Die werden sich wohl davon nichts annehmen, aber so kann man das doch nun wirklich nicht im Raum stehen lassen. Solche unwahrheiten ziehen sich durch das ganze Gutachten und am Ende ist da noch von einer Arthrose am Sprunggelenk die Rede, am Sprunkgelenk war nie was gewesen, wir waren wegen Knieprobleme zum Gutachten.
Mal echt schauen was man da noch machen kann.
Gruß von stinababy
 
Hallo Joachim,
der VDK oder ein RA für Sozialrecht kann Dir nicht gegen die PUV helfen.


Hallo Stinababy,
oh man, ich kann Dich so gut verstehen. Ist schon richtig Sch....:eek:.
Uns geht es genau so wie Euch, die PUV hat einfach "dicht" gemacht, obwohl noch keine 3 Jahre rum sind.
Wir haben jetzt einen RA eingeschaltet, er soll noch ein GA von der PUV erzwingen (soweit das möglich ist)
Ich denke nach dem GA werden wir genauso dastehen wie Ihr.

Gut das Du bei der Begutachtung dabei warst und sicher auch ein Gedächnisprotokoll angefertig hast. Zahlt die PUV Euch etwas Aufgrund des GA?
Ich würde jetzt erst einmal sofort Widerspruch, mit allen genau Punkt für Punkt erklärten Angaben an die PUV schicken, sollte es überhaupt nichts bringen (aber versuchen würde ich es erst) dann denke ich, ohne RA kommt Ihr nicht weiter und wenn Ihr keine Prozesskostenhilfe bekommt versucht es doch mal mit einer Prozesskostenfinanzierung . Das mußt Du mal ergoogeln, die übernehmen alle Kosten, lassen es sich aber bei Gewinn auch gut bezahlen.
Aber ich denke der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach.

Vielleicht könnt Ihr auch mit einem RA, der Euch schon kennt eine Vereinbarung treffen.

Ich wünsche Euch viel Glück.
Vielleicht haben noch andere bessere Tipp´s für Euch.

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Stinababy!
Zu glauben, dass es ohne klagen geht halte ich für Illusion. Bei der Suche nach einem Rechtsanwalt war für mich wichtig, dass der Rechtsbeistand gewillt ist auch während einem Gutachten persönlich dabei zu sein. Dieser Sachverhalt verhindert u.a. solche obig geschilderten grassen Erfahrungen und garantiert zumindest ein wenig fair Play mit der Neutralität.
Gruss von
heincole
 
hallo, stinababy
soweit ich weiss, gibt es ra, die sich ausschliesslich mit gutachten befassen.
das kannst du allerdings selber.
ich weiss nicht, wie hoch die streitsumme ist.
beim amtsgericht kannst du selber klagen- und wenn es nur eine feststellungsklage ist.
denke mal, dass wird trotzdem einen anwalt erfordern.
frag doch einfach bei gericht nach!

mfg
pussi
 
Hallo stinababy,

Deine Darstellung zeigt, dass Du wohl ohne fachmännische Darstellung nicht wesentlich weiterkommen wirst.
Einige hatten Dir auch einen Anwalt zur Unterstützung angeboten.
Mal abgesehen davon, dass ich nicht allzuviel von (vielen) Anwälten halte, da dies sich zwar mit Verfahrensabläufen, Zugriff auf Datenbanken, Zuständigkeiten, der Anwendung von Regeln, auskennen, ansonsten aber in aller Regel wenig Engagement entwickeln, würde ich Dir empfehlen den VDK e.V. als Ansprechpartner in Betracht zu ziehen. Die Kosten sind sehr übersichtlich, die Reputation hervorragend, die Vernetzung zum Wissenstransfer sehr gut und die Qualität der Beratung besser, da "ganzheitlicher".

Bitte prüfe einmal diese Option.

Grüße
oohpss
 
Streitwert über 5.000,-- € -> Langerichtszuständigkeit!

Hallo,

man kann am Amtgericht selbst klagen, wenn der veranschlagte Streitwert nicht über 5.000,-- € liegt. Ansonsten landen Zivilprozesse eh beim Landgericht.

Zitat von Zivilprozeßordnung:

§ 78

Anwaltsprozess

(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Beteiligten und beteiligte Dritte in Familiensachen.

...


Bei Streitwerten über 5.000,-- € benötigt man an einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtswalt zum Vertreten!

gruß

Hollis
 
Hallo oohpss,

bitte beachten der VdK ist nicht für Privatversicherungen zuständig. Nur in Sozialrechtsfällen DRV, BG und Versorgungsamt.
Keine Kritik nur ein Hinweis.:)
Einen schönen Sonntag
Buffy07
 
Hallo,

danke euch ersteinmal für die vielen Tipps von euch. Beim VDK war ich mal vor einiger Zeit fragen, aber wie schon so einige schreiben, sind die für private Versicherungen nicht zuständig.
Ich muss mir das nun mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, was wir in der Geschichte machen. Evtl. kontaktiere ich nun wirklich den Rechtsanwalt den wir in der Arzthaftungssache beauftragt haben. Werde auf jeden Fall erstmal Einspruch gegen das Gutachten einlegen.
Ich weiß leider nicht den genauen Streitwert der Sache. Einmal haben wir schon von der Versicherung ca. 5000 Euro bekommen, auf Grund des ersten Gutachtens. Da wurde der GdB für das Bein(Knie) mit 1/10 beziffert.
Ich finde das aber einen Witz, mein Mann kann das Bein höchstens mal eine viertel Stunde belasten, dann muss er wieder hochlegen und länger laufen wie max. höchstens 300 Meter kann er auch nicht. Und das sollen nur rund 10% sein, kann ich echt nicht glauben.
Die gehen allerdings nach anderen Richtlinien vor, er hat noch den Vorteil, das er bis jetzt noch keine großen Bewegungseinschrängungen mit dem Bein hat und das ist wohl der Knackpunkt an der Geschichte. Alles andere, das man das Bein kaun noch belasten kann interessiert da anscheinend niemand.
Vieleicht weiß noch einer was, bin immer für jeden Vorschlag dankbar.
Gruß von stinababy
 
... Nur in Sozialrechtsfällen DRV, BG und Versorgungsamt. .../quote]
Hallo Buffy07,
ja ist schon klar,
aber nun gibt es ein Gutachten, dass im Widerspruch zum Gutachten des MD der DRV steht. Oder anders: sollte die DRV von dem Gutachten erfahren, dann wäre ja die EU-Rente weg :eek:.
Und deshalb würde ich damit zum VDK gehen und nachfragen und versuchen herauszufinden, ob udn welche Möglichkeiten es gibt, die auch einfach überzuegend sind, damit die bisherige "Arbeit" bezgl. gesetzlicher Leistungen nicht gefährdet wird.
Das ist zwar "von hinten durch die Brust", aber wenn die Not/verzweiflung/Unsicherheit so groß ist, dann würde ich jeden Strohhalm nutzen.

Und deshalb würde ich auch den VDK ansprechen.

Grüße
oohpss

PS.: Genau wie hier, gibt es dort auch viele Mitmenschen, die gerne und qualifiziert Menschen helfen, die nicht weiter wissen ... :)
 
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