Hallo zusammen,
hatte vor 2 Jahren eine Weber-B-Fraktur, vor einem Jahr wurde dann die Platte rausgenommen und vor einem Monat hat mein behandelnder Orthopäde auf Wunsch meiner PUV ein Gutachten erstellt.
Letzte Woche erhielt ich einen Anruf vom Sachbearbeiter der PUV, dass das Gutachten ein "schlechtes Gutachten" sei, da die Bemessung nicht auf die Belange der Unfallversicherung abgestellt worden sei und daher soll ich mich zwischen 3 Optionen entscheiden:
1. - Entscheidung nach Aktenlage ("schlechtes Gutachten", Berichte aus Heilungsverlauf) durch einen weiteren Arzt, dieser erstellt dann eine Bemessung der Invalidität, welche den Kriterien der PUV entsprechen.
2. - Ein neues Gutachten bei geeigneter Stelle. Dort findet eine erneute Untersuchung stattt.
3. - Nachuntersuchung am Ende des 3. Unfalljahres, da im aktuellen Gutachten vermerkt ist, dass eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich ist.
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass ich schon vor einem Jahr einen Vorschuss erhalten habe und dass definitiv auch eine gewisse Invalidität vorhanden ist.
Meine Frage an euch:
Hat sich auch von euch schon mal jemand zwischen solchen Optionen entscheiden dürfen? Wenn ich mich für eine Option entscheide, kenn ich dann das bisher erstellte Gutachten als nichtig an?
Mich wundert es eben, dass ich die Wahl hab. Kann jetzt ja "nett" von der PUV gemeint sein, oder die wolle, dass ich eben das erste Gutachten nicht anerkenne.
Was wäre denn die bessere Option zwischen 1 und 2. Den jeweiligen Arzt bestimmt laut Versicherungsbedingungen jeweils die PUV.
Besten Dank für eure Hilfe,
Gruß Grossi
hatte vor 2 Jahren eine Weber-B-Fraktur, vor einem Jahr wurde dann die Platte rausgenommen und vor einem Monat hat mein behandelnder Orthopäde auf Wunsch meiner PUV ein Gutachten erstellt.
Letzte Woche erhielt ich einen Anruf vom Sachbearbeiter der PUV, dass das Gutachten ein "schlechtes Gutachten" sei, da die Bemessung nicht auf die Belange der Unfallversicherung abgestellt worden sei und daher soll ich mich zwischen 3 Optionen entscheiden:
1. - Entscheidung nach Aktenlage ("schlechtes Gutachten", Berichte aus Heilungsverlauf) durch einen weiteren Arzt, dieser erstellt dann eine Bemessung der Invalidität, welche den Kriterien der PUV entsprechen.
2. - Ein neues Gutachten bei geeigneter Stelle. Dort findet eine erneute Untersuchung stattt.
3. - Nachuntersuchung am Ende des 3. Unfalljahres, da im aktuellen Gutachten vermerkt ist, dass eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich ist.
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass ich schon vor einem Jahr einen Vorschuss erhalten habe und dass definitiv auch eine gewisse Invalidität vorhanden ist.
Meine Frage an euch:
Hat sich auch von euch schon mal jemand zwischen solchen Optionen entscheiden dürfen? Wenn ich mich für eine Option entscheide, kenn ich dann das bisher erstellte Gutachten als nichtig an?
Mich wundert es eben, dass ich die Wahl hab. Kann jetzt ja "nett" von der PUV gemeint sein, oder die wolle, dass ich eben das erste Gutachten nicht anerkenne.
Was wäre denn die bessere Option zwischen 1 und 2. Den jeweiligen Arzt bestimmt laut Versicherungsbedingungen jeweils die PUV.
Besten Dank für eure Hilfe,
Gruß Grossi