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Gutachten Weber-B-Fraktur

Grossi202

Nutzer
Registriert seit
9 Apr. 2014
Beiträge
2
Hallo zusammen,

hatte vor 2 Jahren eine Weber-B-Fraktur, vor einem Jahr wurde dann die Platte rausgenommen und vor einem Monat hat mein behandelnder Orthopäde auf Wunsch meiner PUV ein Gutachten erstellt.
Letzte Woche erhielt ich einen Anruf vom Sachbearbeiter der PUV, dass das Gutachten ein "schlechtes Gutachten" sei, da die Bemessung nicht auf die Belange der Unfallversicherung abgestellt worden sei und daher soll ich mich zwischen 3 Optionen entscheiden:

1. - Entscheidung nach Aktenlage ("schlechtes Gutachten", Berichte aus Heilungsverlauf) durch einen weiteren Arzt, dieser erstellt dann eine Bemessung der Invalidität, welche den Kriterien der PUV entsprechen.

2. - Ein neues Gutachten bei geeigneter Stelle. Dort findet eine erneute Untersuchung stattt.

3. - Nachuntersuchung am Ende des 3. Unfalljahres, da im aktuellen Gutachten vermerkt ist, dass eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich ist.

Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass ich schon vor einem Jahr einen Vorschuss erhalten habe und dass definitiv auch eine gewisse Invalidität vorhanden ist.

Meine Frage an euch:

Hat sich auch von euch schon mal jemand zwischen solchen Optionen entscheiden dürfen? Wenn ich mich für eine Option entscheide, kenn ich dann das bisher erstellte Gutachten als nichtig an?
Mich wundert es eben, dass ich die Wahl hab. Kann jetzt ja "nett" von der PUV gemeint sein, oder die wolle, dass ich eben das erste Gutachten nicht anerkenne.

Was wäre denn die bessere Option zwischen 1 und 2. Den jeweiligen Arzt bestimmt laut Versicherungsbedingungen jeweils die PUV.

Besten Dank für eure Hilfe,

Gruß Grossi
 
Hallo Grossi,

mit meinem heutigen Wissen würde ich die Option drei ziehen. Hast du derzeit finanzielle Probleme? Ansonsten lässt du zum Ende des dritten Unfalljahres ein Gutachten von einem Gutachter deiner Wahl ein entsprechendes Gutachten erstellen. Die Option eins ist eigentlich so nicht zulässig, da dein Recht auf Nachuntersuchung zum Ende des dritten Unfalljahres nicht eingeschränkt werden darf. Option zwei bedeutet dass Dir wieder die Unfallversicherung den Gutachter vorschreibt. Etwas unverständlich für mich ist allerdings, dass dein Orthopäde nicht in der Lage war ein entsprechendes Gutachten für die Unfallversicherung zu erstellen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Grossi,

du schreibst:
"vor einem Monat hat mein behandelnder Orthopäde auf Wunsch meiner PUV ein Gutachten erstellt. Letzte Woche erhielt ich einen Anruf vom Sachbearbeiter der PUV, dass das Gutachten ein "schlechtes Gutachten" sei, da die Bemessung nicht auf die Belange der Unfallversicherung abgestellt worden sei"
1.) Hast du das Gutachten vorliegen?
2.) Hast du genauere Infos, was an dem GA nicht stimmen soll (außer dass der UV das Ergebnis nicht passt)?
3.) Hast du mit deinem Orthopäden, der das GA erstellt hat, gesprochen?

Ich würde mich erstmal gar nicht entscheiden, sondern die Sache prüfen / anwaltlich prüfen lassen.

Liebe Grüße
 
Hallo Grossi
Habe auch ne Weber B Fraktur also Schien und Wadenbein dsurch und zusätzlich das obere Sprunggelenk mit Vollmann Dreieck .Ab wann hast du den Abschlag für die Invalidität beantragt und wie wurde es bewertet bezw was wurde als Vorschuss gezahlt?.Wurde schon angedeutet mit wie viel % du rechnen kannst?Welche Beschwerden hast du noch .mein Unfall war erst 21.12 2013 und es fängt grade erst an das es verknöchert.Kann noch nicht lange Laufen hoffe das es sich bald bessert und ich mehr machen kann.Darf jetzt voll belasten.Die beiden Platten sowie die 16 Schrauben und das Dreieck sollen ja nach einen Jahr entfernt werden ,bei mir steht aber die Platte am Schienbein 1 Zentimeter vor und schmerzt ,habe sehr aus gebildete Knochen und kaum Muskeln deshalb sieht man auch die Schraubenköpfe teilweise.
Über deine Erfahrungen wäre ich dankbar damit ich weiß wie ich mich verhalten soll.Meine Reha ist für den 2.6. 2014 genehmigt also ca. nach einen halben Jahr.
LG und gute Besserung SONJA
 
Hi,

besten Dank für eure Antworten.

Gutachten hab ich angefordert und zugeschickt bekommen. Hab dann beim zuständigen UV-Bearbeiter die Mangel des Gutachten erfragt: Bei der Bemessung nach Gliedertaxe steht " > 10% " drin, also kein genauer Wert, außerdem ist der objektive Befund mit 2 Zeilen wohl etwas zu knapp ausgegangen.

Daher die Formulierung "Die Bemessung nicht auf Belange der UV abgestellt".

Hab jetzt dann Option 2 gewählt. Mal schauen, auf was für einen Wert der Gutachter kommt.


@Sonni1956: Bei mir war "nur" das Wadenbein durch und Fraktur Vollmann-Dreieck, und bei die Bänder waren auch noch bissl gerissen.
Ich war glaube fast 9 Wochen im Vakuped, danach noch ganz paar Wochen mit Krücken unterwegs. Bei mir hats eben ewig gedauert, dass die Schwellung sich mal zurückgebildet hat. Und auch jetzt 2 Jahre später is mein Knöchel spätestens am Abend immer wieder geschwollen. Mit der Platte (10cm, 6 Schrauben) hatte ich wenig Probleme. Hatte durch's Krückenlaufen (4. Stock ohne Aufzug
smile.gif
) noch bissle Schulterschmerzen bzw. Verspannungen im Rücken, ging aber wieder weg, wo ich vollbelasten durfte.
Hatte selbst keine Reha, nur Lymphdrainage, Physio und wo ich den Vakuped los war, dann 3mal die Woche noch Fitnesstudio, erst Fahrrad, später Stepper, um laufen bzw. wieder joggen hinzubekommen.
Wegen Abschlag: Abschlag hatte Versicherung von sich aus gezahlt, ich denk mal die haben Erfahrungswerte, was bei welchen Verletzungen immer zurückbleibt. Hatte das selbst nicht beantragt. Wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden, sonst hab ich mich nicht weiter um das Thema gekümmert (zumindest bis jetzt).

Meld mich wieder, wenn ich von nem genauen Prozentsatz berichten kann.

Gruß Grossi
 
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