• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Gutachten - Was bedeutet Schonhinken?

Kreuzi

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Mai 2012
Beiträge
18
Bei meinem Gutachtertermin ist mir ein Wort stark in Erinnerung geblieben!
Das Wort Schonhinken in Bezug auf meinen Gang...
Zur Info: Bin am Knie operiert worden...
Was bedeutet das? Ist das gut oder schlecht?
 
Hallo Kreuzi ,

Schonhinken oder auch Schmerzhinken ist eine Folge schmerzhafter Erkrankungen oder Trauma am Bein , die Schmerzen verhindern das volle Bewegungsausmaß oder auch das „hinken „ ist als Bewegungsmuster im Gedächtnis gespeichert.

lg. Doro
 
Hallo Kreuzi,

Das Wort Schonhinken in Bezug auf meinen Gang...
Zur Info: Bin am Knie operiert worden...
Was bedeutet das? Ist das gut oder schlecht?

Ich würde sagen beides!
Gut für den Operateur, schlecht für Dich.

Ich fange mit schlecht an:
Dir wird unterstellt, Schmerzen am Knie vorzutäuschen mit dem Hinken, wo nach der OP keine Schmerzen mehr sein dürften, sollten, könnten, ...

Gut: Der Operateur ist fein raus, weil Dir der schwarze Peter zugeschoben wurde, und der Fehler, der vielleicht ihm bei der OP unterlaufen ist, das Knie dennoch schmerzt, damit von ihm per ärztliches Dokument abgelenkt ist.

Lege dem Gutachter einen Nagel unter den Schuh, wenn er drauf tritt und wegen Schmerz den Drauftritt abbricht, also komische Bewegungen macht, dann sage ihm, er haben einen Schontanz.

Vielleicht fragst Du den GA, ob er vielleicht mal in seiner Ausbildung, falls er eine überhaupt hat, was von OP-Narben gehört hat.


Gruß Ariel
 
Hallo Kreuzi,

hab mal folgende Seite im Internet gefunden.....die sich mit Gangbildern befasst:
http://www.dr-guenter.de/3a.5.4_stoerung_gang.php

dort heißt es .......
Schmerz- bzw. Schonhinken
  • kürzere Standzeit mit unvollständigem Abrollen

....von "vorgetäuschtem" Hinken ist da bei Schonhinken nicht die Rede :rolleyes:

Mach Dir also keine Gedanken
Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Hallo mangenta,

dort heißt es .......

Schmerz- bzw. Schonhinken
  • kürzere Standzeit mit unvollständigem Abrollen
....von "vorgetäuschtem" Hinken ist da bei Schonhinken nicht die Rede :rolleyes:

Das stimmt für diese Webseite. Doch es kommt darauf an, wie der Auftraggeber des GA diesen Begriff wertet.
Es ist ratsam, da sehr aufmerksam darauf zu achten.

Gruß Ariel
 
Hallo Kreuzi,

ich deute dies auch als eine positive Aussage an; letztendlich bringt dies eine Fehlbelastung mit sich, was widerum zur Folge hat, dass auf Grund deines veränderten Gangverhaltens auch andere Gelenke, Wirbelsäule Knie, Hüfte hierdurch beeinträchtigt werden.
Ich lebe seit 22 Jahren mit einem solchen "Schongang". Man muss nur aufpassen, dass dies nicht krankhaft wird und die anderen Gelenke verschleissen.

Alles Gute weiterhin.
Viele Grüße
Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt für diese Webseite. Doch es kommt darauf an, wie der Auftraggeber des GA diesen Begriff wertet.
Es ist ratsam, da sehr aufmerksam darauf zu achten.
Hallo Ariel,
so wie es magenta schon geschrieben hat, es ist positiv. Bei mir heißt es im GA Schmerzhinken, und genau die Definition stimmt, eigentlich kann man ohne Belastung das Gelenk weit mehr bewegen, als es dann beim Gehen machbar ist.
Das hat nichts mit vortäuschen zu tun, sondern ist medizinisch auch korrekt, ich habe bei GA damals direkt nachgefragt, als er das seiner Gehilfin diktierte.
 
@ alle

Ich bin über die Naivität hier im Forum immer wieder sprachlos!

Ariel hat es zu 100% auf den Punkt gebracht!

Bei der Begutachtung wird das Wort schonhinken ganz sicher zum Nachteil in der Entschädigung ausgelegt.

In meinem Gutachten bezüglich eines Gutachtens wegen Schadenersatz durch die PUV wurde vom Gutachter damals auch geschrieben. Das Knie ist nach der Operation weitgehend wieder voll Funktionsfähig.
Bei dem hinken des Patienten handelt es sich lediglich noch um eine „Schonhinken“ das sich manifestiert hat aber nicht als bleibender Schaden angesehen werden kann.

Na wer jetzt noch der Meinung ist das Wort Schonhinken sei Positiv der muss schon ganz schön Blauäugig sein!:rolleyes:

Grüssle Der Charly
 
Bei dem hinken des Patienten handelt es sich lediglich noch um eine „Schonhinken“ das sich manifestiert hat aber nicht als bleibender Schaden angesehen werden kann.

Na wer jetzt noch der Meinung ist das Wort Schonhinken sei Positiv der muss schon ganz schön Blauäugig sein!:rolleyes:

Hallo Charly,
nun in meinen einzigen GA steht Schmerzhinken mit drin. Wenn das jetzt nur auf Zeit ausgelegt wäre, hätte wohl kaum die BG von mir, nach 2 1/2 Jahren eine Entscheidung nach Aktenlage zu meinen Gunsten getroffen, und der Rentenausschuss, Rente auf Dauer bewilligt.
Wie gesagt man sollte manchmal auch die Paranoia ablegen, und erkennen das nicht jeder GA einem schlechtes will, aber auch seine Entscheidung begründen muss.
Das ist nicht anders als im Berufsleben, wenn es bei einem Kunden von mir ein Netzteil an einem Server zerbröselt, dann schreibe ich auch einfach Überhitzung rein, das aktzepiert HP als Hersteller, den es ist halt ein Bauteil überhitzt und durchgebrannt. Diese Diagnose könnte man vielschichter auslegen, also behaupten im Raum wo der Server steht ist es zu heiß usw., jedoch wurde dies noch nie von einem Hersteller in Frage gestellt.
So muss ein Gutacher halt auch im medizinischen seine Entscheidung für eine MDE begründen, nur mit irgendenwelchen xy Meinungen zerstücklet die BG jedes Gutachten (so der Spruch meines GA). Genau so muss ich berulfich Begründen, wie und weshalb ich eine Reparatur als Garantiefall ansehe, natürlich gibt es auch Fälle wo man nicht mit Garantie kommen kann, und ich dies von Hause aus ablehne, weil es z.B wegen Überspannung nicht drinn ist, deshalb musste ich heute von einem Kunden anhören musste, das ich auf der Seite der Hersteller bin.

Jetzt mal zu topic, wie würdest Du als Gutachter schreiben, wenn wie schon erwähnt mehr Bewegung aus einem Gelenk ohne Belastung möglich sind, der Pat jedoch aus Schmerzen oder aus der Schmerzspeicher das Gelenk gar nicht mehr so bewegen kann?
 
Hallo Zusammen,
ich finde es sehr bedenklich, das Kreuzi hier jetzt evtl. massiv verunsichert wird - weil man selber mit seinen "Schlechtachtern" miese Erfahrungen gemacht hat.

@Charly
Außerdem bin ich dafür, dass wir hier immer schön sachlich bleiben und uns nicht gegenseitig Naivität vorwerfen.
Unterschiedliche Sichtweisen und Erfahrungen kann man auch sachlich austauschen.

Hier noch eine Quelle zu Gangbildstörungen, wo auch Schonhinken erwähnt wird.
http://www.lexikon-orthopaedie.com/pdx.pl?dv=0&id=00073

Kreuzi ich bleib dabei.....zerbrech Dir jetzt nicht den Kopf und warte erstmal das Gutachten ab.

Gruß magenta
 
Hallo mangenta,

ich finde es sehr bedenklich, das Kreuzi hier jetzt evtl. massiv verunsichert wird - weil man selber mit seinen "Schlechtachtern" miese Erfahrungen gemacht hat.

Nichts hindert Dich an Deinen Bedenken.
Nur, "Schonhaltung" ist für Betroffene von Nervenschäden ein Stichwort, womit wir die gruseligsten Erfahrungen manchen mussten. Und diese "miesen Erfahrungen" haben wir uns nicht ausgesucht. Dem ein oder anderen hier im Forum, ist von unseren negativen Erfahrungen zu lesen ein Gewinn.

Schon allein, wenn "Schmerz" ausgelegt wird, er sei unterhalten durch einen Begehrensneurose, dann ist eine "Schmerzhaltung was? Richtig, eine Haltung, die durch Begehren eingenommen wird. So wird das u.a. ausgelegt. Und dabei ist egal, dass z.B. "Schonhaltung" als objektives Symptom von Nervenläsion in den Neuro-Anatomie-Büchern steht.

Der Beitrag von Charly und mir sind zur Aufmerksamkeitserhöhung wichtig, für die, die diese Information brauchen. Wenn sich reinei5555 von Beiträgen mit solchen Warnungen verunsichert fühlt, dann sollte sie um Antworten nur von "mangenta" bitten und nicht ihre Frage an das gesamte Forum stellen.


@Charly
Außerdem bin ich dafür, dass wir hier immer schön sachlich bleiben und uns nicht gegenseitig Naivität vorwerfen.
Unterschiedliche Sichtweisen und Erfahrungen kann man auch sachlich austauschen.
Lass es sein, Charly irgendwelche Vorschriften zu machen, wie er sich ausdrücken solle.
Betroffene haben ihre eigene Art sich auszudrücken, besonders wenn die Psyche durch Funktionsstörungen und/oder Psychoterror blank liegt, können Emotionen nicht unterdrückt werden. So wie manche ihr "Hinken" nicht unterdrücken können. (Vielleicht klärt Dich das ein bisschen auf!) "Naivität" zeigt einen Erfahrungsmangel an, dieser Hinweis ist keinesfalls negativ, er kann sehr positive Wirkung haben.

Emotionales Vortragen beleidigt niemanden; Emotionen gehören zu bestimmten Verletzungen organischer, physiologischer und psychischer Ursache, wenn man, im Gegensatz zu reini5555, um alles lange kämpfen muss. Nicht jeder hat das Glück auf seriös arbeitende BG-Sachbearbeiter zu treffen.

:) Der Beitrag von Charly, so auch meiner, wird im Inhalt nicht falsch, nur weil er nicht nach Deinem Regelwerk vorgetragen ist.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Top