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Gutachten vom Sozialgericht

gerdh

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
375
Ort
Lemberg
Hallo,

Klage gegen Versorgungsamt, Gericht bestimmt Gutachter Orthopäde,
dieser bestimmt den gesamt GdB obwohl Schmerzpatient und ein Psychiater
auch noch hinzu gezogen werden müßten. Gibt auch noch zu Bewertung vom
Psychiater Kommentare ab.
Obwohl nach meiner Meinung fachlich nicht dazu in der Lage.
Und die Rechtschutzstelle eines Sozialverbandes der mit V nimmt das Gutachten hin?

Habe ich die falsche Rechtsvertretung?

Was kann ich selbst Unternehmen auch gegen diesen Arzt?

Gruß
Gerd
 
Hallo Gerdh,
die Negativ-Gutachten in Sachen Versorgungsamt haben bis auf wenige
Ausnahmen kaum die katastrophale Auswirkung auf betroffene UO, wie
in Sachen BG oder PUV, da Negativ-Bescheide des Versorgungsamtes wohl
kaum existenzbedrohende oder -vernichtende Wirkungen nach sich ziehen.
Und daß der VdK längst nicht sein Potential in Bezug auf die bereits jahr-
zehntelange Diskriminierung der UO nutzt, scheint einen ominösen Hinter-grund zu haben, weil durch nichts zu rechtfertigen.

MbG
Donqui
 
Hallo Gerd,

mit den Sozialverbände ist immer so eine Sache?

Ich habe mit einem Fachanwalt für Sozialrecht ""bessere Erfahrungen"" gemacht. Es gibt hier schon unterschiede (Preis-Leistung), den wenn z. B.
bei der Sprechtunde beim SOV 15-Personen im Wartezimmer sitzen?

Ich würde ein Gutachten nach § 109 SGG (Psychiater/Neurologe)
beantragen.

Schau auch mal unter:

http://209.85.129.104/search?q=cach...+gutachten+§+109+Sgb&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de


Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

Danke für die Infos, von Sozialverband halte ich nichts mehr, dort ist man auch nur ein Aktenzeichen.

Gruß
Gerd
 
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