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Gutachten vom behandelnden Arzt

unfall-reiter

Nutzer
Registriert seit
18 Juni 2008
Beiträge
23
Hallo,

ich hatte heute vor einem Jahr meinen Unfall und habe heute einen Brief von meinem Arzt bekommen dass meine Versicherung ihn als Gutachter ausgewählt hat. Ich soll dort nächste Woche begutachtet werden.

Ist das gut oder schlecht vom eigenen Arzt begutachtet zu werden?


Hoffe das jemand antwortet...
 
Hallo unfall-reiter :)

ich gehe davon aus, daß Du mit der Behandlung Deines Arztes zufrieden bist und Vertrauen aufgebaut hast. Dann kann der Arzt auch das Gutachten machen.

Bitte informiere Dich noch wie so ein Gutachtenablauf vor sich geht, schreibe alle "Befindlichkeitsstörungen" auf und lege sie dem Arzt vor, nicht beschönigen und auch nicht zu sehr *auf leidend machen*

Gutes Gelingen und fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
hallo, unfallreiter

ist doch gut für dich, da er dich seit einem jahr behandelt, sonst hättest du ihn ja gewechselt,oder? er kennt somit deine beschwerden.

mfg
pussi
 
Danke für eure Antworten. Ja mein Arzt hat mich sogar letzten Sommer selbst für eine Zweitmeinung in die Uniklinik verwiesen. Ich bin sehr zufrieden, er hat alles in die Wege geleitet und damals ein Gutachten von einem Neurologen machen lassen, da ich einen Nervenschaden habe, den er im Januar bestätigt hat. Also denkt keiner dass es Nachteile hat? Das beruhigt mich, denn ich habe irgendwo gelesen dass es ein Nachteil sein könnte weil der Arzt evtl nicht so viel Ahnung von dem Versicherungskram hat und daher das Gutachten zum Nachteil des Patienten ausfallen kann, und eben auch weil die Versicherung meinen Arzt dafür bezahlt...
 
Hallo*,

mh, ich bin da etwas hin und her gerissen.

Auf der einen Seite stimme ich Euch zu: der behandelnde Arzt kennt die Beschwerden und natürlich, soweit vorhanden die Einschränkungen seines Patienten.

Er hat dann operiert und therapiert und wohl auch alles versucht, was in seiner ärztlichen Macht steht.

Aber wie ist die andere Seite, denn wenn das Gutachten zu positiv - weil der Arzt neutral alle Handicaps beurteilt hat - zu gut für den Patienten ausfällt.
Wird denn dann dem Arzt angelastet, dass er "nicht so gute Arbeit" geleistet hat. Wie denkt der Arzt allgemein, sachlich, nüchtern und neutral oder will er sich mit einem "versicherungspositven Gutachten" in gute ärztl. Fachkompetenz (ich war erfolgreich mit dem Patienten..) rücken?

Würde mich in diesem Fall über weitere Diskussionen oder Erfahrungen freuen.

Kasandra
 
Ich habe noch eine andere Frage und zwar wüsste ich gern wie lange es dauert bis die Versicherung den "Schaden" reguliert. Wie lange dauert es bis das Gutachten vorliegt und die Versicherung zahlt
 
Hallo unfall-reiter,

das kommt ganz auf die Versicherung an, meinst du eine private?

Meine generelle Erfahrung hierzu ist das egal ob privat oder gesetzlich alles eine ganze Zeit dauert. Damit meine ich auch Jahre. Es ist unterschiedlich in welcher Höhe der Versicherungsfall ist.

Vielleicht hast du da eine nähere Info?
Viele Grüße
 
Hallo,

ich würde es auch eher vorsichtig sehen: Ich meine ein bekannter guter Arzt ist zwar immer noch besser als evtl. ein vers.-freundlicher unbekannter Arzt...

Aber ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass 2 verschiedene behandelnde Ärzte (1x für PUV und 2x für BG) mich eher zu fersicherungsfreundlich begutachtet haben. Bei den ersten beiden habe ich es nicht unbedingt gemerkt (weil mir die Unfallschäden erfolgreich vorenthalten wurden) und beim letzten wurden bisher 10% mehr von einem anderen GA zugesprochen...

Insofern würde ich immer alles mit Vorsicht genießen und zur Not im Anschluss in Widerspruch gehen, wenn Du bemerkst, dass doch mehr sein müsste! Bei einem guten behandelnden Arzt kommt dann nat. ein Widerspruch nicht soooo gut, aber scheue Dich dann nicht!

VG Santafee
 
Hm...ich meine ich hätte gelesen bzw gehört dass die Versicherung nach 12 Wochen den "Schaden" bzw die Invaliditätssumme auszahlen muss... Naja, schade dass keiner Zahlen nennen kann, dann hilft wohl nur abwarten. Ich bin eigentlich guter Dinge wenn ich an meinen Arzt denke, denn dieser hat meinen Nervenschaden anerkannt und wird den wahrscheinlich auch in das Gutachten schreiben. Wie wird ein Nervenschaden denn eigentlich bemessen
 
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