wurzlpurzl
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 5 Okt. 2007
- Beiträge
- 687
Hallo,
habe heute nach 5maliger Aufforderung und monatelanger Wartezeit endlich mein sogenanntes Gutachten vom Arbeitsamt erhalten. Mein Anwalt wollte es für den LSG Prozess gegen die BG verwenden. So jedoch kann er es sicher nicht verwenden.
Ich frag mich was die Ärzte dort machen! Eigentlich könnte es mir ja jetzt egal sein, denn ich habe ja jetzt den Rentenbescheid bekommen. Nur, es kommt wieder diese unsagbare Wut hoch wenn man das liest was ein oberflächlicher Wald- und Wiesenarzt so zusammenschreibt.
Ich hatte ja ein Schleudertrauma vor 9 Jahren, etwas komplizierter abgelaufen. HWS incl. Kopfgelenksschäden, BWS und LWS etwas weniger mitgenommen. Zusätzlich Hirnorganische Einschränkungen, Depressionen und PTBS, Tinnitus, Schwindel, Kopf- und Gesichtsschmerzen und alles was sonst noch dazugehört.
Der Arzt schrieb: Erstschaden: F45.0 - was übersetzt heisst: Somatisierungsstörung. Zweitschaden: M54.5 - was übersetzt heisst: Kreuzschmerzen.
Auf der 2. Seite heisst es dann:
1.Ausgeprägte chronische seelische Fehlentwicklung mit der Neigung zur Ausbildung bzw. Verstärkung körperlicher Krankheitszeichen
2. Chronisch wiederkehrende Kreuzschmerzen
3. Chronisch wiederkehrende Nacken-Kopfschmerzen
Er hatte eine Menge Berichte von mir vorliegen, hat in der sozialmedizinischen Beurteilung jedoch nur einen genommen (dern oberste!), in dem ein Neuropsychologe meine Defizite ausführlich beschreibt. Den dazugehörigen Bericht des Neurologen (gleicher Absender, da selbe Praxis), hat er wohl gar nicht gelesen, sowie die anderen ebenso wenig.
Eigentlich sollte man sich nicht aufregen, da er mich sowieso als nicht erwerbsfähig eingestuft hat. Aber wenn jeder Arzt so oberflächlich agiert, wo kämen wir da hin?
Im übrigen heisst es dort: Gutachten mit symptombezogener Untersuchung ---hahahaha
Ich frage mich,ob ich noch dagegen vorgehen soll, ob es überhaupt ginge. Auf der anderen Seite müsste ich meine Kräfte sparen, die ich sowieso nicht mehr habe, und zwar für den Kampf gegen die BG.
habe heute nach 5maliger Aufforderung und monatelanger Wartezeit endlich mein sogenanntes Gutachten vom Arbeitsamt erhalten. Mein Anwalt wollte es für den LSG Prozess gegen die BG verwenden. So jedoch kann er es sicher nicht verwenden.
Ich frag mich was die Ärzte dort machen! Eigentlich könnte es mir ja jetzt egal sein, denn ich habe ja jetzt den Rentenbescheid bekommen. Nur, es kommt wieder diese unsagbare Wut hoch wenn man das liest was ein oberflächlicher Wald- und Wiesenarzt so zusammenschreibt.
Ich hatte ja ein Schleudertrauma vor 9 Jahren, etwas komplizierter abgelaufen. HWS incl. Kopfgelenksschäden, BWS und LWS etwas weniger mitgenommen. Zusätzlich Hirnorganische Einschränkungen, Depressionen und PTBS, Tinnitus, Schwindel, Kopf- und Gesichtsschmerzen und alles was sonst noch dazugehört.
Der Arzt schrieb: Erstschaden: F45.0 - was übersetzt heisst: Somatisierungsstörung. Zweitschaden: M54.5 - was übersetzt heisst: Kreuzschmerzen.
Auf der 2. Seite heisst es dann:
1.Ausgeprägte chronische seelische Fehlentwicklung mit der Neigung zur Ausbildung bzw. Verstärkung körperlicher Krankheitszeichen
2. Chronisch wiederkehrende Kreuzschmerzen
3. Chronisch wiederkehrende Nacken-Kopfschmerzen
Er hatte eine Menge Berichte von mir vorliegen, hat in der sozialmedizinischen Beurteilung jedoch nur einen genommen (dern oberste!), in dem ein Neuropsychologe meine Defizite ausführlich beschreibt. Den dazugehörigen Bericht des Neurologen (gleicher Absender, da selbe Praxis), hat er wohl gar nicht gelesen, sowie die anderen ebenso wenig.
Eigentlich sollte man sich nicht aufregen, da er mich sowieso als nicht erwerbsfähig eingestuft hat. Aber wenn jeder Arzt so oberflächlich agiert, wo kämen wir da hin?
Im übrigen heisst es dort: Gutachten mit symptombezogener Untersuchung ---hahahaha
Ich frage mich,ob ich noch dagegen vorgehen soll, ob es überhaupt ginge. Auf der anderen Seite müsste ich meine Kräfte sparen, die ich sowieso nicht mehr habe, und zwar für den Kampf gegen die BG.