Hallo, mein Sohn hat sich 11/2015 das hintere Kreuzband beim Fußball gerissen. OP 07/2016.
Versicherung hat heute Gutachtenbescheid geschickt. Ist aktuell noch 1x wöchentlich in Behandlung.
Sehnenentnahme aus beiden hinteren Oberschenkeln, die ihm bis heute immer wieder Probleme bei langem Sitzen und schnelleren Laufen machen.
Gutachtentext:
das linke Bein der versicherten Person ist durch den Unfall um ein Zwanzigstel in der Funktion beeinträchtigt.
Mit Ihrer Unfallversicherung haben Sie für diesen Fall vorgesorgt und bekommen nun einen finanziellen
Ausgleich von uns.
Für den Ausgleich berücksichtigen wir die Ergebnisse des Gutachtens - der Verletzte erhält davon heute
eine Kopie. Den genauen Grad der Invalidität berechnen wir anhand der vertraglich vereinbarten Tabelle,
der sogenannten Gliedertaxe. Wer ein Bein verliert oder die vollständige Funktionsfähigkeit, hat nach
dieser Tabelle einen Invaliditätsgrad von 70 %. Vorliegend ist die Funktion um ein Zwanzigstel eingeschränkt
und der Invaliditätsgrad wird entsprechend angepasst:
1/20 aus 70 % Vollinvalidität des Beins = Teilinvalidität von 3,5 %
5% ist da ein Witz.
Werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
OP Arzt sagte zwischen 15 und 20% wären ok.
Was denkt ihr?
Danke im Voraus
Versicherung hat heute Gutachtenbescheid geschickt. Ist aktuell noch 1x wöchentlich in Behandlung.
Sehnenentnahme aus beiden hinteren Oberschenkeln, die ihm bis heute immer wieder Probleme bei langem Sitzen und schnelleren Laufen machen.
Gutachtentext:
das linke Bein der versicherten Person ist durch den Unfall um ein Zwanzigstel in der Funktion beeinträchtigt.
Mit Ihrer Unfallversicherung haben Sie für diesen Fall vorgesorgt und bekommen nun einen finanziellen
Ausgleich von uns.
Für den Ausgleich berücksichtigen wir die Ergebnisse des Gutachtens - der Verletzte erhält davon heute
eine Kopie. Den genauen Grad der Invalidität berechnen wir anhand der vertraglich vereinbarten Tabelle,
der sogenannten Gliedertaxe. Wer ein Bein verliert oder die vollständige Funktionsfähigkeit, hat nach
dieser Tabelle einen Invaliditätsgrad von 70 %. Vorliegend ist die Funktion um ein Zwanzigstel eingeschränkt
und der Invaliditätsgrad wird entsprechend angepasst:
1/20 aus 70 % Vollinvalidität des Beins = Teilinvalidität von 3,5 %
5% ist da ein Witz.
Werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
OP Arzt sagte zwischen 15 und 20% wären ok.
Was denkt ihr?
Danke im Voraus
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