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Gutachten Unfallversicherung 5% Hinteres Kreuzband mit Aussenbandriss

shark

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Juli 2007
Beiträge
20
Hallo, mein Sohn hat sich 11/2015 das hintere Kreuzband beim Fußball gerissen. OP 07/2016.
Versicherung hat heute Gutachtenbescheid geschickt. Ist aktuell noch 1x wöchentlich in Behandlung.
Sehnenentnahme aus beiden hinteren Oberschenkeln, die ihm bis heute immer wieder Probleme bei langem Sitzen und schnelleren Laufen machen.

Gutachtentext:
das linke Bein der versicherten Person ist durch den Unfall um ein Zwanzigstel in der Funktion beeinträchtigt.
Mit Ihrer Unfallversicherung haben Sie für diesen Fall vorgesorgt und bekommen nun einen finanziellen
Ausgleich von uns.
Für den Ausgleich berücksichtigen wir die Ergebnisse des Gutachtens - der Verletzte erhält davon heute
eine Kopie. Den genauen Grad der Invalidität berechnen wir anhand der vertraglich vereinbarten Tabelle,
der sogenannten Gliedertaxe. Wer ein Bein verliert oder die vollständige Funktionsfähigkeit, hat nach
dieser Tabelle einen Invaliditätsgrad von 70 %. Vorliegend ist die Funktion um ein Zwanzigstel eingeschränkt
und der Invaliditätsgrad wird entsprechend angepasst:
1/20 aus 70 % Vollinvalidität des Beins = Teilinvalidität von 3,5 %

5% ist da ein Witz.

Werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
OP Arzt sagte zwischen 15 und 20% wären ok.

Was denkt ihr?

Danke im Voraus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Shark

was meint der OP Arzt denn mit 15 oder 20%, MDE oder GdB? OP war 2016, welche Einschränkung liegen noch vor.

Ohne genauere Infos wird die Hilfe hier schon schwierig.

Gruß
Chris1966
 
Das Gutachten besagt Flexion/Extension 130/0/0 rechts 120/0/0 rechts
Probleme (Krämpe beim schnelleren Laufen beider hintere Oberschenkel, aufgrund von Entnahme der Semitendinosus- und Gracilssehne.
Minimale Hypotrophie Ober-Unterschenkel links. Vermerte subchondrale Sklerosierung der tibialen Geglenkflächen Haglung - Delle.
Sonst keine weiteren Besonderheiten laut Gutachter.

Laut Aussage eines Arztes hätte die Versicherung mir 3 Gutachter vorschlagen müssen. Wurde nur einer von der Versicherung festgelegt. Ist das rechtlich ok?
 
Hallo Shark

zu den % kann ich nicht viel zu schreiben.
Es stellt sich für mich die Frage wie sehr dein Sohn jetzt "behindert" ist. Meistert er seinen Alltag ohne Probleme (also ausgenommen das längere Sitzen, Bürojob wird dann ja schwierig).

Drei Gutachter muß die gesetzliche Unfallversicherung, als Berufgenossenschaften und Unfallkassen, vorschlagen. Da hast du auch ein eigenes Vorschlagrecht.
In der privaten Unfallversicherung schickt dich die Versicherung zu einem Gutachter, da gibt es kein Wahlrecht. Sollte aber in den Versicherungsbedingungen stehen.

Denke bitte in eurem Interesse daran bei jeden neuen medizinischen Versicherung diesen Unfallschaden anzugeben.
Mein Sohn konnte keine private Pflegeversicherung abschliessen weil er in Kindes- und Jugendalter am Morbus Schlatter litt. Ist eine wachstumsstörung an der Wachstumsfuge unterhalb des Knie.

Gruß
Chris1966
 
Danke für die Infos.
Alltag meistert er mit Problemen bei längerem Sitzen oder stehen. Sport kaum möglich, was ihm am meisten zu schaffen macht.
 
Ja da hat Chris recht - solche Unfallschäden und Vorerkrankungen sollte man unbedingt bei jeder neuen Versicherung mit angeben, sonst kann es zu großen rechtlichen Problemen kommen. Leider wird man oft mit solchen gesundheitlichen Probleme im Voraus abgelehnt von den Versicherungen...
 
Hallo M13021989

mein Sohn muß vom arbeitgeber aus eine Pflegeversicherung abschliessen. er arbeite bei Vater Statt. Zum Glück war er vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. er sit jetzt bei der gesetzlichen freiwillig versichert.

Wohlgemerkt die private lehnte ihn ab weil er eine Knochenbildungstörung an einer Wachstumsfuge hatte. Dort bildet sich nur zuviel Knochenmalterial. Probleme hat er nun nicht mehr damit. Aber als KInd, Jugendlicher und junger erwachsener war der Leidensdruck schon groß.

Chris1966
 
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