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Gutachten Unfallkasse an DRV

Trollin68

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Juni 2017
Beiträge
143
Hallo @ all,
Ich habe eine Frage.
Das Gutachten der Unfallkasse liegt vor bzgl.BK 2108!
Ein gleichzeitiger Prüfung der Teilerwerbsminderung via DRV läuft!
Die DRV möchte das Gutachten der UK haben.
Meine Anwältin sagt.....der Gutachter der UK muss das Gutachten erst freigeben. (Urheberrecht) Es wäre aber für das DRV Verfahren Erwerbsminderung sehr hilfreich! Ich soll den Gutachter UK einfach fragen! Nix schriftlich?! Jetzt weiss ich grad nicht......irgendwie habe ich das Idee,.....es vielleicht so zu machen. Der DRV mitzuteilen, daß das Gutachten der UK fertig ist und von Dr......dann und dann gefertigt wurde. Dann können sie es sich selber holen. Was meint ihr?
L.g.aus der Nacht
Trollin68
 
Hallo Trollin68,

wie ist denn das Gutachten der UK für dich ausgefallen und ist es plausibel nachzuvollziehen?

Du musst aufpassen, dass sich Gutachten nicht gegenseitig ausspielen, wenn die DRV das Gutachten der UK nicht für plausibel hält und dieses Gutachten durch ein eigenes zerpflückt (Ping-Pong).

VG Andi73
 
Hallo Andi73,
Der Gutachter befürwortet die B2 Konsensempfehlung der BK 2108. Er schätzt die Mde mit 20% ein.
Dann warte ich mal ab.....und warte auf den Bescheid!
L.gTrollin68
 
hallo,

Meine Anwältin sagt.....der Gutachter der UK muss das Gutachten erst freigeben. (Urheberrecht)

dass sich deine anwältin nicht die finger verbrennen will, ist verständlich. aber sag' ihr, da gibt es einen ausweg, abgesehen davon, dass ich ein übliches GA nicht dem schutz des urheberrechts zuordnen würde (eine zusammenfassung von mir auf anfrage):

Urheberrechtsgesetz

§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.

§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
Nehme Dein Angebot dankend an bzgl. Zusammenfassung!
Bestimmt kommen wir damit weiter!
L.g.Trollin68
Soll ich Dich noch via PN anschreiben?
 
Hallo Trollin68,

wie sieht es denn mittlerweile mit den arbeitstechnischen Voraussetzungen (MDD) zur Konstellation B2 aus, sind diese auch durch die UK bestätigt?

Würde mich sehr interessieren da in meinem Fall die UK durch das LSG aufgefordert wurde diese neu zu berechnen und dies nun schon seit August 2018 angeblich tut aber in Wirklichkeit nur auf Zeit spielt.

VG Andi73
 
Hallo Andi73,
Die anderen arbeitstechnischen Vorraussetzungen B2 sind erfüllt!
Aber auf den Bescheid warte ich noch....
Berechnet die Dekra in Leipzig nicht die arbeitstechnischen Parameter?!
L.g.Trollin68
 
Hallo Trollin68,

bitte halte uns auf den laufenden, gerade die Anerkennungsbegründung der B2 (UK) interessiert mich sehr (arbeitstechnische Voraussetzung).

LG Andi73
 
Hallo Andi73,
Melde mich, wenn der Bescheid da ist!
L.g Trollin68
 
Hallo Andi73,
Die anderen arbeitstechnischen Vorraussetzungen B2 sind erfüllt!
Aber auf den Bescheid warte ich noch....
Berechnet die Dekra in Leipzig nicht die arbeitstechnischen Parameter?!
L.g.Trollin68
Hallo,

die DEKRA berechnet tatsächlich die arbeitstechnischen Voraussetzungen. Für mich wurde dort ein Gutachten erstellt. Ich weiß jetzt, warum das Gutachten nicht zu meinen Gunsten ausgefallen ist. Habe im Internet gelesen wie die DEKRA in Sachen Berufskrankheiten von der BG für die intensive Zusammenarbeit gelobt wird. Ich denke jeder Arzt oder Sachverständige der mit der DEKRA zusammenarbeitet kann kein unabhängiges Gutachten erstellen. Ich suche aus dem Grunde für die Klage vor dem Sozialgericht einen unabhängigen Gutachter der arbeitstechnische Gutachten erstellt. Leider finde keinen einzigen. Falls Ihr jemand kennt wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir eine Nachricht zukommen lasst.

schöne Grüße

Sonnenschein56
 
Hallo,

ich habe Kontakt zu Prof. Dr. Ulrich Bolm-Audorff aufgenommen. Er kann durch das SG /LSG beauftragt werden.

VG Andi73
 
Hallo Sonnenschein,
du schreibst;

"Habe im Internet gelesen wie die DEKRA in Sachen Berufskrankheiten von der BG für die intensive Zusammenarbeit gelobt wird. "

Wo hast du dazu etwas gelesen. Ich finde im Internet nichts dazu.
Bitte kurze Info.
Danke.
 
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