Trollin68
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 9 Juni 2017
- Beiträge
- 143
Hallo @ all,
Ich habe eine Frage.
Das Gutachten der Unfallkasse liegt vor bzgl.BK 2108!
Ein gleichzeitiger Prüfung der Teilerwerbsminderung via DRV läuft!
Die DRV möchte das Gutachten der UK haben.
Meine Anwältin sagt.....der Gutachter der UK muss das Gutachten erst freigeben. (Urheberrecht) Es wäre aber für das DRV Verfahren Erwerbsminderung sehr hilfreich! Ich soll den Gutachter UK einfach fragen! Nix schriftlich?! Jetzt weiss ich grad nicht......irgendwie habe ich das Idee,.....es vielleicht so zu machen. Der DRV mitzuteilen, daß das Gutachten der UK fertig ist und von Dr......dann und dann gefertigt wurde. Dann können sie es sich selber holen. Was meint ihr?
L.g.aus der Nacht
Trollin68
Ich habe eine Frage.
Das Gutachten der Unfallkasse liegt vor bzgl.BK 2108!
Ein gleichzeitiger Prüfung der Teilerwerbsminderung via DRV läuft!
Die DRV möchte das Gutachten der UK haben.
Meine Anwältin sagt.....der Gutachter der UK muss das Gutachten erst freigeben. (Urheberrecht) Es wäre aber für das DRV Verfahren Erwerbsminderung sehr hilfreich! Ich soll den Gutachter UK einfach fragen! Nix schriftlich?! Jetzt weiss ich grad nicht......irgendwie habe ich das Idee,.....es vielleicht so zu machen. Der DRV mitzuteilen, daß das Gutachten der UK fertig ist und von Dr......dann und dann gefertigt wurde. Dann können sie es sich selber holen. Was meint ihr?
L.g.aus der Nacht
Trollin68