Hallo,
mein Schwiegervater (Jahrgang 43) hatte am 10. 1. 2006 einen Arbeitsunfall.
Nach ewigen Therapien und Gutachten sieht es jetzt so aus:
* mit Schreiben vom 10. 01. 08 erkennt die BG auf vorläufige Teilrente nach MdE 60 %, u. a. wegen
Um Geld zu bekommen, braucht er mindestens 20 %.
Ich sage: geh zum RA, er (gelernter Ossi): ach nee, das kostet doch nur Geld und hat doch keinen Zweck usw. usf.
Jetzt meine Fragen:
* Hat das Zweck, selber Widerspruch einzulegen, oder geht ohne RA nichts?
* Hat man ein Recht, die Gutachten einzusehen, um zu wissen, wie die auf ihre 10 % kommen?
Er bekommt Rente und Teilrente von der BG, es geht also nicht um die Existenz, aber ärgerlich ist es schon.
Diesen Super-Clever-Tarif mit Beitragsrückgewähr hat er sogar frisch noch mal abgeschlossen - überlegt sich aber jetzt die Kündigung, als er feststellte, dass er das Geld erst in seinem 80. Lebensjahr rausbekommt ...
Was mich noch interessieren würde: müssen die Versicherungen ihre Briefe eigentlich gar nicht mehr unterschreiben, auch wenn es so spezielle sind?
Vielen Dank für die Hilfe
Rohi
mein Schwiegervater (Jahrgang 43) hatte am 10. 1. 2006 einen Arbeitsunfall.
Nach ewigen Therapien und Gutachten sieht es jetzt so aus:
* mit Schreiben vom 10. 01. 08 erkennt die BG auf vorläufige Teilrente nach MdE 60 %, u. a. wegen
* das Amt für Familie und Soziales erkennt auf einen GdB von 40, wegenreduzierte Gedächtnisleistung, Angst- und Unsicherheitsgefühle, chronisches posttraumatisches Kopfschmerzsyndrom, Geschmacks- und Geruchsminderung nach Schädelhirntrauma mit akutem subduralen Hämatom
* die PUV schrieb am 15. 1. 08:Beeinträchtigung der Gehirnfunktion, Teilleistungsstörungen
Wie die auf die 10 % kommen, steht nicht dabei.... wir haben die ärztlichen Unterlagen von Prof. Dr. .... und Dr. ... jetzt erhalten. Der Arzt beurteilt die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit mit 10 %.
Um Geld zu bekommen, braucht er mindestens 20 %.
Ich sage: geh zum RA, er (gelernter Ossi): ach nee, das kostet doch nur Geld und hat doch keinen Zweck usw. usf.
Jetzt meine Fragen:
* Hat das Zweck, selber Widerspruch einzulegen, oder geht ohne RA nichts?
* Hat man ein Recht, die Gutachten einzusehen, um zu wissen, wie die auf ihre 10 % kommen?
Er bekommt Rente und Teilrente von der BG, es geht also nicht um die Existenz, aber ärgerlich ist es schon.
Diesen Super-Clever-Tarif mit Beitragsrückgewähr hat er sogar frisch noch mal abgeschlossen - überlegt sich aber jetzt die Kündigung, als er feststellte, dass er das Geld erst in seinem 80. Lebensjahr rausbekommt ...
Was mich noch interessieren würde: müssen die Versicherungen ihre Briefe eigentlich gar nicht mehr unterschreiben, auch wenn es so spezielle sind?
Vielen Dank für die Hilfe
Rohi