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Gutachten PUV

Rohi

Nutzer
Registriert seit
20 Jan. 2008
Beiträge
6
Hallo,

mein Schwiegervater (Jahrgang 43) hatte am 10. 1. 2006 einen Arbeitsunfall.
Nach ewigen Therapien und Gutachten sieht es jetzt so aus:
* mit Schreiben vom 10. 01. 08 erkennt die BG auf vorläufige Teilrente nach MdE 60 %, u. a. wegen
reduzierte Gedächtnisleistung, Angst- und Unsicherheitsgefühle, chronisches posttraumatisches Kopfschmerzsyndrom, Geschmacks- und Geruchsminderung nach Schädelhirntrauma mit akutem subduralen Hämatom
* das Amt für Familie und Soziales erkennt auf einen GdB von 40, wegen
Beeinträchtigung der Gehirnfunktion, Teilleistungsstörungen
* die PUV schrieb am 15. 1. 08:
... wir haben die ärztlichen Unterlagen von Prof. Dr. .... und Dr. ... jetzt erhalten. Der Arzt beurteilt die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit mit 10 %.
Wie die auf die 10 % kommen, steht nicht dabei.
Um Geld zu bekommen, braucht er mindestens 20 %.
Ich sage: geh zum RA, er (gelernter Ossi): ach nee, das kostet doch nur Geld und hat doch keinen Zweck usw. usf.
Jetzt meine Fragen:
* Hat das Zweck, selber Widerspruch einzulegen, oder geht ohne RA nichts?
* Hat man ein Recht, die Gutachten einzusehen, um zu wissen, wie die auf ihre 10 % kommen?

Er bekommt Rente und Teilrente von der BG, es geht also nicht um die Existenz, aber ärgerlich ist es schon.
Diesen Super-Clever-Tarif mit Beitragsrückgewähr hat er sogar frisch noch mal abgeschlossen - überlegt sich aber jetzt die Kündigung, als er feststellte, dass er das Geld erst in seinem 80. Lebensjahr rausbekommt ... :D

Was mich noch interessieren würde: müssen die Versicherungen ihre Briefe eigentlich gar nicht mehr unterschreiben, auch wenn es so spezielle sind?

Vielen Dank für die Hilfe

Rohi
 
Hallo Rohi,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Schau mal in die Versicherungsbedingungen Deines Schwiegervaters. Da sollte stehen, welche AUB und auch wannn eine letztmalige Beurteilung möglich ist. (eigentlich 3 Jahre nach Unfall) Die Einschätzung der PUV ist ein Witz, wenn die BG 60 % MdE gibt. Zwar sind die Bewertungsansätze unterschiedlich, aber eherzu ungunsten der BG. Ihr habt natürlich ein Einsichtsrecht in das Gutachten und solltest dies auch umgehend mit einem Arzt eures Vertrauens besprechen. Einen Protest gegen die Bewertung durch die PUV könnt Ihr sofort schreiben. Sicher wird Euch dann eine abschließende Beurteilung zum Ablauf der 3 Jahre vorgeschlagen, bis dahin solltest Du Dich hier im FAQ-Bereich einlesen, damit Du dann gewappnet bist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe auch gedacht, dass man was machen sollte und das nicht einfach so hinnehmen.
Dann werde ich mal den Widerspruch schreiben und mich durch die FAQ hier im Forum wühlen.

Alles Gute Rohi
 
Hallo!

Auch wenn es jetzt etwas trivial klingt:

Meine Erfahrung haben mich gelehrt das ich ab sofort nur noch den RA meines Vertrauens mit meiner Versicherung kommunizieren lasse.
Vorteil: Du *reibst* Dich nicht selber auf, denn wie von Dir beschrieben ist die Argumentation mit den 10% sicherlich noch der harmlose Teil des folgenden Rechtsstreits um finanzielle Entschädigung.

Grüße die_anni
 
Hallo Rohi,
die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) in der in der privaten Unfallversicherung (PUV) sind unterschiedlich. Welche AUB sind vereinbart?
Hast Du aus dem Schreiben des Versicherers vom 15. 1. 08 vollständig zitiert?

Der Arzt beurteilt die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit mit 10 %.


Gruß
Luise
 
Danke für Eure Antworten.
Ich habe das so abgeschrieben mit der "körperlichen".
Es sieht so aus: Ich habe erst mal einen ganz allgemeinen Widerspruch geschrieben, dass er damit nicht einverstanden ist und so.
Das ist kein großer Aufwand, aber dabei wird es wohl bleiben.
Wenn er auf 20 % käme, würde es 16.000 Euro geben.
Da könnte man doch, nach meiner Meinung, wenigstens sich mal vom Rechtsanwalt beraten lassen. Aber er will einfach nicht, das kostet doch nur Geld und die Versicherung hat eh die besseren Anwälte etc. pp.
Da spekulieren die Versicherungen wahrscheinlich darauf, dass man so klein bei gibt.
Ich habe ihm gesagt: ich frage für Dich mal in einem Forum nach und schreibe Direinen Widerspruch, aber mehr mache ich nicht, ich bin kein Jurist.
Ich bin der Meinung wie die_anni, dass man einen Rechtsanwalt braucht.
Ich bin die Woche wieder bei meinem eigenen, habe Rechtshändel mit dem Amt, da habe ich meinem Schwiegervater sogar angeboten, den mal ganz unverbindlich in dieser Angelegenheit zu befragen - sogar das hat er abgelehnt.
Da kann ich kaum noch was machen, soll er auf das Geld verzichten.

Alles Gute Rohi
 
Hallo Rohi,
leider schreibst Du nichts zu den vereinbarten AUB. Ich lege im Folgendem AUB 88 zugrunde.

Dein Schwiegervater hatte ein Schädelhirntrauma mit akutem subduralem Hämatom erlitten. Beeinträchtigt ist Dein Schwiegervater durch:
reduzierte Gedächtnisleistung, Angst- und Unsicherheitsgefühle, chronisches posttraumatisches Kopfschmerzsyndrom, Geschmacks- und Geruchsminderung.​

MdE 60 % und GdB von 40 könnten stimmen.

Wenn Du das Schreiben des Versicherers vom 15. 1. 08 richtig zitiert hast

Der Arzt beurteilt die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit mit 10 %.

ist die Feststellung der Ärzte unvollständig.

Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach der „Gliedertaxe“ und wenn dies nicht möglich ist, ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

In der Gliedertaxe ist der Verlust des Geruchs mit 10 %, der des Geschmacks mit 5 % festgelegt.

Wenn der Versicherer die dauernde Beeinträchtigung der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit mit 10 % annimmt, könnte das alleine für die Geschmacks- und Geruchsminderung zutreffen.

Nicht bewertet hat der Versicherer die dauernde Beeinträchtigung der normalen geistigen Leistungsfähigkeit: reduzierte Gedächtnisleistung, Angst- und Unsicherheitsgefühle, chronisches posttraumatisches Kopfschmerzsyndrom. Dies kann je nach Schweregrad mit 40 – 60 % bewertet werden.

Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.

Sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.


Gruß
Luise
 
Das stimmt, da fehlen die geistigen Beeinträchtigungen. Muss ich mal in die AUB gucken.
Mal eine ganz allgemeine Frage: wenn ich jetzt sage, okay, gehe zum Rechtsanwalt, ich beteilige mich an den Kosten und im Erfolgsfall bekomme ich dann einen Anteil ;)
Wie lange dauert es nach Eurer Erfahrung, bis so ein Gerichtsverfahren abgeschlossen ist? Er ist 65, wenn das jetzt noch so 5 - 7 Jahre sich hinzieht, dann eher nicht.

Alles Gute Rohi
 
Hallo Rohi,


wenn ich jetzt sage, okay, gehe zum Rechtsanwalt, ich beteilige mich an den Kosten und im Erfolgsfall bekomme ich dann einen Anteil

Das kannst Du mit deinem Schwiegervater vereinbaren. Besprich dies aber auch mit weiteren Kindern und Schwiegerkindern.

Wie lange dauert es nach Eurer Erfahrung, bis so ein Gerichtsverfahren abgeschlossen ist?

Wenn sofort Klage eingereicht wird, könnte noch in diesem Jahr ein gerichtlich veranlasstes Gutachten erstellt werden, also vor Ablauf der Dreijahresfrist. Dann kann man noch mit 2-3 Jahren rechnen, wird aber alles gut verzinst ( 5 % über Basiszinssatz)

Er ist 65, wenn das jetzt noch so 5 - 7 Jahre sich hinzieht, dann eher nicht.

Warum „eher nicht“? Wenn der Schwiegervater auf ihm zustehende Versicherungsleistungen verzichten will, spricht das für einen beim Unfall erlittenen erheblichen Hirnschaden. Sollte der Schwiegervater das Prozessende nicht mehr erleben, gehen die Ansprüche an die Erben über.

Gruß
Luise
 
Wenn der Schwiegervater auf ihm zustehende Versicherungsleistungen verzichten will, spricht das für einen beim Unfall erlittenen erheblichen Hirnschaden.
Das ist ja das Fiese, das sehe ich auch so. Mit chronischen Kopfschmerzen u. a. gibt man dann eher klein bei.
Noch eine Frage:
Wenn es, was ich annehme, keine Prozesskostenhilfe gibt, ist so ein Prozess ein hohes finanzielles Risiko? Muss man zum Beispiel die Anwälte der Versicherung bezahlen?

Alles Gute Rohi
 
Die Sache liegt jetzt beim Anwalt.
Noch mal vielen Dank, ohne die qualifizierte Hilfe hier im Forum hätte sich das wohl nicht so schnell ergeben.

Alles Gute Rohi
 
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