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Gutachten Priv.Unfallversicherung

Beatesch

Neues Mitglied
Registriert seit
22 März 2009
Beiträge
16
Nun ist es wieder mal soweit, das 3. Gutachten steht an.
Diesmal bei dem Institut für Versicherungsmedizin Prof. Dr. Thomann in Frankfurt.
Kennt jemand diesen Gutachter?
 
Hallo Beatesch,

hallo guten Tag;)


dein
Nun ist es wieder mal soweit, das 3. Gutachten steht an.
Diesmal bei dem Institut für Versicherungsmedizin Prof. Dr. Thomann in Frankfurt.
Kennt jemand diesen Gutachter?

Zu 95% wird wohl das Gutachten für dich in die Hose gehen:eek:

Warum?:p

Gib mal oben bei der Programmleise (Suchen) "Thomann" ein


Grüße

Siegfried21
 
hallo, beatesch,
ich kenne den guten mann.
bischen gönnt er dir.
sitz aber auf dem hohen ross - sehr penibel, seine durchlaucht.
tritt ihm ja nicht auf den zeh!
viel glück
pussi
 
Gutachten

Hallo Beatesch,

aus Deinen früheren Berichten weiss ich, dass Du eine Schulterverletzung
hast.

Die beiden vorherigen Gutachten liegen Dir sicherlich in Kopie vor.
Entsprechen die Begutachtungen Deinen Empfindungen, oder weichen
sie erheblich voneinander ab.

Aus eigener Erfahrung könnte ich Dir, bei etwas mehr Information (ohne
Namen oder Daten, um Deine Indendität zu wahren) etwas Hilfe bieten.

Den erwähnten beauftragten Gutachter kenne ich nicht.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Beatesch,

da ist der Name gleich Politik "Versicherungsmedizin Prof. Dr. Thomann in Frankfurt".
Du kannst ja am Besten selber einschätzen, welche Beschwerden und Einschränkungen bei Dir noch vorliegen.
Solltest Du den Eindruck gewinnen, dass der GA. nur die Interessen der PUV. vertritt, kann ich Dir nur empfehlen, ein privat GA. in Auftrag zu geben.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,
geht das so einfach. Was ich jetzt über diesen Herrn gelesen habe, sehe ich natürlich auch für mein Gutachten schwarz.
 
Hallo Beatesch,
wenn Deine PUV nicht von diesem GA abläßt, dann wirst Du ihn aufsuchen müssen.

Fällt das Gutachten nicht so nach Deinen Vorstellungen aus......bleibt Dir nur ein privates Gutachten und Klage.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,
sorry, wenn ich mich da mal einmische.
Oben steht geschrieben,dass dies jetzt bereits das dritte Gutachten im Auftrag der privaten Unfallversicherung ist. Kannst Du bitte erklären, zu welchem Zweck die anderen beiden Gutachten durchgeführt wurden? Wurden die anderen beiden Gutachten ebenfalls im Auftrag der privaten Unfallversicherung erstellt? Von wem dient die Initiative dazu aus?

Hintergrund für meine Fragen sind die Entscheidungen, die es in Bezug auf die Initiative und damit das Vorschlagsrecht zu Untersuchungen im Rahmen der privaten Unfallversicherung gibt. Einiges mehr nach den Antworten.

Grüße von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
ja es ist das 3. Gutachten von der PUV. Im Mai 2011 ist die 3-Jahresfrist abgelaufen. Das 1. Gutachten war sehr positiv für mich ausgefallen, das
2. Gutachten von Dr. Leutle nicht. Sie wollten sich mit mir auf 3/10 des Armwertes einigen. Damit war ich aber nicht einverstanden, da ich noch sehr große Probleme habe. Ich bekomme jetzt Erwerbsunfähigkeitsrente auf Grund des Unfalles. Jetzt soll das 3. Gutachten klarheit bringen, aber bei diesem Gutachter!Na mal schauen ob ich Klagen muss.
 
Hallo,

aber warum willst Du dann dorthin? Du bist laut Urteil des BGH IV ZR 181/07 - Verkündet am 2.12.2009 - gerade bei einer von Dir verlangten Überprüfung der Neubemessung der Invalidität nicht dazu verpflichtet, diesen Gutachter aufzusuchen oder Dir einen von der Versicherung vorschreiben zu lassen.

Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.

Das vollständige Urteil liegt im FAQ-Bereich vor.

Wenn Du tatsächlich dorthin gehst, dann solltest Du aber auch noch Geld in eine vor Dir beauftragte Begutachtung bei einem Gutachter Deiner Wahl investieren um noch innerhalb des 3-Jahreszeitraums in ein neutral erstelltes Gutachten zu kommen. Dieses wird Dir die Auseinandersetzung mit der PUV enorm erleichtern.


Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Beatesch,

prinzipiell bist Du deinen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nachgekommen und hast Dich bereits zwei mal einem von Deiner PUV. beauftragten GA. untersuchen lassen.
Hier hat die PUV. ihr Recht aus dem Versicherungsvertrag wahrgenommen und sich einen "unparteiischen Gutachter" gesucht und mit einem GA. beauftragt.
Du bist jetzt nicht mehr verpflichtet, Dich erneut einem von der PUV. beauftragten GA. untersuchen zu lassen! (siehe dazu BGH v.2.12.2009 IV ZR 181/07 oder auch hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=17272)
Du musst jetzt für Dich entscheiden, wie sind die ersten zwei GA. für Dich ausgefallen und welche Einschränkungen und Behinderungen liegen jetzt bei Dir noch vor.
Falls Du kein Interesse an einer erneuten Begutachtung durch die PUV. haben solltest, musst Du dich dieser auch nicht erneut unterziehen lassen. Du kannst Deiner PUV. auch selbst einen GA. vorschlagen, den die PUV. zwar nicht beauftragen muss, es ist aber auch möglich, dass man sich auf diesen GA. einigt. Sollte Deine PUV. nicht auf Deinen Vorschlag eingehen, kannst Du auch ein privates Gutachten in Auftrag geben und dann mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht Deine Interessen gegenüber Deiner PUV. durch setzen.

MfG.
Pit
 
Hallo Beatesch,

ich schließe mich meinen Vorrednern an.


In der vorausschauenden Betrachtung wird bei dem Gutachter wohl zu 90%, die Erwartungshaltung des Aufraggebers erfüllt.

= demzufolge: Minimierung der Versicherungsleistungen.

Institut für Versicherungsmedizin:confused:= Pseudo-Aufwertung:p und sonst nichts bzw. zeigt u. a. auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Gutachtenaufrägen.

Grüße

Siegfried21
 
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