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Gutachten noch anfechtbar?

wibbel9999

Nutzer
Registriert seit
7 Sep. 2007
Beiträge
4
hallo
ich habe eine frage zu einem gutachten.
2004 hatte ich einen unfall und hatte schäden am ellenbogen. meine private versicherung wurde informiert und jetzt hat nach 3 jahren ein "endgutachten" stattgefunden. ( nach AUB 2000 )

ich denke diese typische 3 jahres frist?

die dauernde funktionsminderung wurde mit 3/20 bewertet. von der bewertung der funktion kann ich eigentlich nicht klagen....so wie ich es lese ist es schon gut bewertet.
was ich veranlasst habe zu ändern war eine option das die heilbehandlung abgeschlossen sei. das ist nicht so und da habe ich auf änderung bestanden! das wurde auch nachgereicht

das ist nun 4 wochen her und in der zwischenzeit hat ein MRT stattgefunden. ( hatte nix mit dem gutachten zu tun ) auf dem deutlich mehr schäden zu sehen sind wie zb nicht durchblutete knochenstücke, freie gelenkkörper . hatte schmerzen und probleme und der doc hat das MRT veranlasst

meine frage ist ob es sinn macht nun noch dagegen anzugehen denn diese schäden sind im gutachten mit eingenommen worden. da war eine röntgenaufnahme gemacht worden die aber das ja nicht aufzeigen konnte.

vielen dank für die mühe
 
Hallo wibbel,

die dauernde funktionsminderung wurde mit 3/20 bewertet

3/20 von was ?

von der bewertung der funktion kann ich eigentlich nicht klagen....so wie ich es lese ist es schon gut bewertet.

Wo ist nun Dein Problem ?

Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Funktionsbeeinträchtigung und nicht was man auf Bildern sieht oder nicht sieht. Die nach der Begutachtung gemachten MRT-Aufnahmen belegen „nur“, dass Schäden vorhanden sind. Wie diese Schäden Deinen Ellenbogen in seiner Funktion beeinträchtigen ist aus den Aufnahmen nicht zu entnehmen, das hat der Gutachter bei Deiner Untersuchung festgestellt.

Gruß
Luise
 
hallo luise

2/30 einer dauernenden funktionsminderung des linken armes.

mein problem: im gutachten ist nicht bekannt das knochenteile nicht durchblutet werden, das freie gelenkstück ist nicht bekannt gewesen.

die "äußerlichen" beschwerden und beschreibung des zustandes ist ok und realistisch denke ich aber wie weit der arm wirklich in mittleidenschaft gezogen ist wurde ja nun durch das MRT erst deutlich und womit auch die motorischen probleme stärker sind

ich frage ja weil ich laie bin und nicht sicher bin. für machen erscheinen die fragen vielleicht lächerlich aber ich habe dies gedanken und bin froh wenn ich es erklärt bekomme denn lächerlich wäre es dann wenn ich klage und es sich als sinnlos raussstellt
 
Hallo wibbel,

was nun: 3/20 oder 2/30 Funktionsminderung und von was,

von einer Funktionsunfähigkeit eines Arm im Schultergelenk 70 % (?)
oder eines Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % (?)

Wie hoch ist die Versicherungssumme ?

Wann geschah der Unfall ?
Wann erfolgte die Begutachtung ?
Wann wurde die MRT-Aufnahme gemacht und wer hat die Aufnahme veranlasst ?
(bitte genaue Datumsangaben)

Wieso sind die motorischen Probleme nach der MRT-Aufnahme stärker, gegenüber den vergangenen drei Jahre ?

Gruß
Luise
 
Hallo wibbel,

was nun: 3/20 oder 2/30 Funktionsminderung und von was,

von einer Funktionsunfähigkeit eines Arm im Schultergelenk 70 % (?)
oder eines Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % (?)

Wie hoch ist die Versicherungssumme ?

Wann geschah der Unfall ?
Wann erfolgte die Begutachtung ?
Wann wurde die MRT-Aufnahme gemacht und wer hat die Aufnahme veranlasst ?
(bitte genaue Datumsangaben)

Wieso sind die motorischen Probleme nach der MRT-Aufnahme stärker, gegenüber den vergangenen drei Jahre ?

Gruß
Luise


hallo luise
  • 3/20 von 70 % armes im schlultergelenk
  • grundsumme 63.000 euro, vollinvalidität 315.000 euro
  • unfall: 06/04
  • Gutachten 05/07 incl neurologisches juli 07
  • letzte MRT 31,08,07durch meinen orthopäden veranlasst weil starke schmerzen da waren. überweisung wurde am 30.07.07 erstellt. beim gutachten wurde nur eine röntgenaufnahme gemacht die den verscheliß und beginnende arthrose zeigte. die schäden die nun im MRT sichtbar wurden waren aber ja da schon vorhanden.
 
Hallo wibbel,

bei einer Funktionsminderung des Armes von 3/20 bei einem festen Invaliditätsgrad von 70 % bei voller Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk, beträgt der Invaliditätsgrad 3/20 von 70 = 10,5 % und die Invaliditätsleistung bei 63.000 € Grundsumme 10,5 % von 63.000 = 6.615,00 €.

Wie Du schreibst, bist Du damit zufrieden.

Dass bei einer MTR-Untersuchung nach der Dreijahresfrist nicht durchblutete Knochenteile und freie Gelenkstücke festgestellt wurden, beweist nur, dass Schäden vorhanden sind. Nicht durchblutete Knochenteile und freie Gelenkstücke selbst führen nicht zu einer Invalidität, nur die daraus resultierenden dauernden Beeinträchtigungen und die sind vom Gutachter mit 10,5 % Invalidität bewertet worden.

Ich sehe es als äußerst schwierig an, einen höheren Invaliditätsgrad anerkannt zu bekommen, zumal Du ja zufrieden bist.


Gruß
Luise
 
hallo luise

ich habe geschrieben das die beschreibung im gutachten der äußerlichen beschwerden realistisch beschrieben ist. NICHT das ich zufrieden bin. ich denke das ist ein unterschied

freie gelenkstücke spielen sehr wohl eine rolle denn dieser stück ist NUN verrutscht und behindert die beugung stärker als es bei dem stand des gutachtens der fall war.

ich werde mal drüber schlafen und dann weiter sehen.

eine frage habe ich aber noch das betrifft nicht mich sondern meine schwägerin.
wäre nett wenn du da auch eine antwort hast....

die auszahlungssumme aus einer unfallversicherung ( mit zuwachs von leistung ) bezieht sich doch auf die grundsumme der invalidität die in dem jahr des unfall stattgefunden hat.

in dem fall hatte sie 2005 einen autounfall und bekam januar 07 eine zahlung da sie eine invalidität hat. aber die summe berechnet sich aus dem vertrag von 2005 - sie ist der meinung es müßte aus 2007 sein.
 
Hallo wibbel,

zu Deiner Schwägerin:

Es gilt die Versicherungssumme (Grundsumme) zum Zeitpunkt des Unfalles.

Gruß
Luise
 
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