wibbel9999
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- 7 Sep. 2007
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hallo
ich habe eine frage zu einem gutachten.
2004 hatte ich einen unfall und hatte schäden am ellenbogen. meine private versicherung wurde informiert und jetzt hat nach 3 jahren ein "endgutachten" stattgefunden. ( nach AUB 2000 )
ich denke diese typische 3 jahres frist?
die dauernde funktionsminderung wurde mit 3/20 bewertet. von der bewertung der funktion kann ich eigentlich nicht klagen....so wie ich es lese ist es schon gut bewertet.
was ich veranlasst habe zu ändern war eine option das die heilbehandlung abgeschlossen sei. das ist nicht so und da habe ich auf änderung bestanden! das wurde auch nachgereicht
das ist nun 4 wochen her und in der zwischenzeit hat ein MRT stattgefunden. ( hatte nix mit dem gutachten zu tun ) auf dem deutlich mehr schäden zu sehen sind wie zb nicht durchblutete knochenstücke, freie gelenkkörper . hatte schmerzen und probleme und der doc hat das MRT veranlasst
meine frage ist ob es sinn macht nun noch dagegen anzugehen denn diese schäden sind im gutachten mit eingenommen worden. da war eine röntgenaufnahme gemacht worden die aber das ja nicht aufzeigen konnte.
vielen dank für die mühe
ich habe eine frage zu einem gutachten.
2004 hatte ich einen unfall und hatte schäden am ellenbogen. meine private versicherung wurde informiert und jetzt hat nach 3 jahren ein "endgutachten" stattgefunden. ( nach AUB 2000 )
ich denke diese typische 3 jahres frist?
die dauernde funktionsminderung wurde mit 3/20 bewertet. von der bewertung der funktion kann ich eigentlich nicht klagen....so wie ich es lese ist es schon gut bewertet.
was ich veranlasst habe zu ändern war eine option das die heilbehandlung abgeschlossen sei. das ist nicht so und da habe ich auf änderung bestanden! das wurde auch nachgereicht
das ist nun 4 wochen her und in der zwischenzeit hat ein MRT stattgefunden. ( hatte nix mit dem gutachten zu tun ) auf dem deutlich mehr schäden zu sehen sind wie zb nicht durchblutete knochenstücke, freie gelenkkörper . hatte schmerzen und probleme und der doc hat das MRT veranlasst
meine frage ist ob es sinn macht nun noch dagegen anzugehen denn diese schäden sind im gutachten mit eingenommen worden. da war eine röntgenaufnahme gemacht worden die aber das ja nicht aufzeigen konnte.
vielen dank für die mühe