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Gutachten naht

Bully1

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Mai 2010
Beiträge
377
Ort
Worms
@ All
Guten Morgen an alle

Die nächste Woche muss ich zum Gutachten nachdem die Widereingliederung läuft und ich ab 22.11.2010 wieder arbeitsfähig
sein werde ,die Bg Gutachter habe ich abgelehnt und die Bg ist
meinem Wuinsch nachgekommen und hat meinem D-Arzt als Gutachter
benannt . Muss ich noch was beachten -
Meine Verletzungen sind . Versteifung linkes Handgelenk ( Platte ist noch drin ).Bewegung nach unten null . Bewegung seitlich rechts und links Null
Drehbewegung unter Schmerzen sehr eingeschränkt ( wird eventuell ganz
versteift ) nächstes Jahr wenns nicht besser wird .Finger strecken nur unter Schmerzen da die Sehnen gereizt sind durch die Platte ,Kraftlosigkeit
und wenig Belastbarkeit der linken Gebrauchshand ,und immer Morgens Steifigkeit der Hand .
Ausserdem habe ich noch 10 % eines alten Unfalls von 1986 von diesen hätte auch noch ein neues Gutachten erstellt werden sollen aber kein
Wort im Brief sondern nur wegen ihres Unfalls am 18.1.2010 .
Für Tips wäre ich dankbar ,kann nur noch arbeiten weil ich einen Vorarbeuter Job habe und so keine Arbeiten mit den Händen ausführen muss
LG
Bully
 
Niemand einen Tip für mich

immer bei mir was mache ich falsch
 
Hallo,

viel kann ich dazu auch nicht sagen. Du wirst erst mal das GA abwarten müssen. Wie läuft denn die Wiedereingliederung? Was sagt der Arbeitgeber?
Das wird der GA wohl fragen, sonst weise ihn darauf hin, was evtl. nicht so gut läuft.

kann nur noch arbeiten weil ich einen Vorarbeuter Job habe und so keine Arbeiten mit den Händen ausführen muss
Das ist ja schon mal ein Vorteil.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

was mache ich falsch? Eigentloich nicht viel, außer.... :)
Deine Frage ist in diesem Forum schon so oft gestellt und beantwortet worden, dass es eigentlich nur einer kurzen Suche und lesen, lesen und nochmals lesen bedarf um entsprechende Antworten zu bekommen.
Ein Tip: verstelle Dich nicht, dies bekommt jeder Gutachter von Anfang an beigebracht, dieses entsprechend zu werten.

Gruß von der Seenixe
 
... Muss ich noch was beachten ...
Ausserdem habe ich noch 10 % eines alten Unfalls von 1986 ...
Hallo Bully,

es kann nicht schaden, wenn Du alle medizinischen Unterlagen mitnimmst die du zu Deinen Beahndlungen hast (Befunde, Berichte, Therapien, Medikationen, Arztbesuchsliste). Nach meiner Erfahrung waren die Gutachter in der Regel positiv überrascht, dass sie alles sauber dokumentiert bekommen haben.
Du sorgst so aber auch dafür, dass nichts "vergessen" wird, denn Du weist was der Arzt von Dir erhalten hat und es wird im schwerer fallen Unterlagen zu ignorieren, von denen er weiß, dass Du weißt, dass er sie erhalten hat.

Grüße
oohpss
 
Hallo Bully!

Ich schließe mich Seenixe an: Lies Dich durchs Forum und suche unter
STÜTZRENTE...
Deine 10 % MdE müssen nun wieder aufleben, es gilt der Stützrentenbestand.
Es gibt dann 2 Unfallrenten, eine für den Unfall von 1986 und die zweite für den aktuellen, wenn die 20% MdE -Marke nun erreicht oder überschritten wird.

Gruß- Gummibär
 
Hallo an Alle
war heute beim Gutachten ,bin etliche Male geröntgt worden und meine
Wirbelsäule wurde auch auf den Unfall von 1986 nochmals untersucht
Resultat Lendenwirbelsäüle sind die Brüche oder Wirbel haben sich gesetzt
und wenn ich weiter Probleme hätte könnte sie sogar irgendwann teilversteift werden was ein grosser Eingriff wäre und nicht so einfach da ich ja keine Hüftknochen mehr habe oder erst wieder wachsen müssten
da mir fürs Handgelenk schon an beide Seiten entnommen wurde
Auf die Wirbelsäule würde er wieder 10% geben also der Bg empfehlen die ich noch habe und aufs Handgelenk wegen Versteifung 30 % Mde
Habe natürlich keine Kraft im Handgelenk und immer noch Schmerzen
bin mal gespannt was die Bg daraus macht
Können die auch in der nächsten Begutachtung die folgt wieder die Wirbeläule begutachten lassen ,das wäre dann das vierte Mal .
Auf jeden Fall gehe ich in Widerspruch wenn sie dieses Gutachten nicht akteptieren
Der Gutachter habe ich vorgeschlagen und die Bg Gutachter abgelehnt danke ans Forum habe ich nicht gewusst das man das kann
Gutachter war mein D-Doc morgen, habe ich bestimmt die Strahlenkrankheit
LG
 
Wieder keine Antwort für mich bin langsam gewöhnt irgendwie komme ich nicht an
Was soll es ,werde mich mit der Bg wieder rumschlagen müssen obwohl
alles bisher eigendlich ganz gut gelaufen ist aber wenns um die Mde geht
habe ich ja schon 1987 schlechte Erfahrungen gemacht


LG
 
wie oft darf ein Gutachten wieder veranlasst werden
Unfall von 1986 jetzt das dritte Gutachten ,und muss die BG das Gutachten anerkennen

Will nicht nerven
Sorry
 
Hallo Bully,

die BG darf in gewissen Abständen neu Begutachten lassen. Das hat auch damit zu tun, was im Gutachten steht. Ist laut Gutachter mit keiner Besserung mehr zu rechnen, sollte die MdE ziemlich sicher sein. Aber was ist bei der BG schon sicher?

Jetzt wirst Du erstmal abwarten müssen, ob die BG dem Gutachten folgt. Das beschließt der Rentenausschuss. Das ist zwar nervig, aber leider nicht zu ändern. Das Abwarten ist bei uns Unfallopfern leider zur Gewohnheit geworden.


Gruß Micky Mouse
 
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