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Gutachten nach Knorpelschaden

Silber

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Registriert seit
8 Sep. 2020
Beiträge
13
Oh je - ich habe diese Seite leider viel zu spät gefunden ....
Morgen ist schon der Gutachtertermin - abervielleicht gibt es doch noch ein oder zwei Tipps für mich.

Ich hatte vor 2,5 Jahren einen kleine Unfall (beim Wandern auf einer Stufe weggeknickt) und danach wurde ewig rumgedoktert. Nach dem erstem CT war alles eher unauffällig - Knie jedoch dick und entzündet und nach etwa 2 Monate ging gar nichts mehr. Ein Stück Knorpel war "agbesprungen" und der Knochen lag frei.
Wieder x Behandlungen und um das ganze Abzukürzen
Es wurde dieses Jahr eine Beinachsenbegradigung gemacht.
Da ich vor ca 15 Jahren schon eine Meniskus-Op an diesem Knie hatte stehen die Chancen auf eine Anerkennung des Schadens wohl recht gering.
Ich kann jedoch nicht vernünftig laufen und habe Schmerzen

Wie gesagt ich erwarte jetzt keine Lösung des Themas - aber vielleicht gibt es ein oder zwei Tipps auf die Schnelle - ich wäre wirklich dankbar
 
Hallo nadmu,

herzlich willkommen hier im Forum. Ganz so auf die schnelle der wichtigste Tip: Nimm eine Begleitperson mit. Es geht um eine PUV und dort wird ein Invaliditätsgrad eingeschätzt. Hast Du Deine Vertragsbedingungen richtig studiert? Bei einer PUV ist dort alles genau geregelt.
Ansonsten kann man Dir nur wünschen, an einen neutralen Gutachter zu geraten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo nadmu,

leider wirklich sehr schade, das Du uns erst jetzt so spät gefunden hast!

Zu welchem GA musst DU???

Kennst Du den GA-Auftrag mit seinen Fragen?

Wie kannst Du überprüfen, dass Deine Versicherung korrekt alle relevanten Befunde den GA zur Verfügung gestellt hat.

Ebenso das Thema Begleitperson! Lass Dich nicht bzgl. Begleitperson abfertigen, nutze noch heute Nacht dieses Forum mit der Suchfunktion!

Wenn Du dies nicht mehr schaffst, lass Dich morgen / ad hoc auf irgendeine Diagnose vom Hausarzt AU schreiben, damit Du den Termin
korrekt canceln kannst um Zeit zu gewinnnen!

Hast Du einen RA? Was hat er Dir empfohlen?


Viele Grüße

Kasandra
 
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten

Termin war heute (ohne Begleitperson - Mann ist auf Dienstreise und alle anderen mussten arbeiten). Mein Eindruck war sehr gut … Es wurde alles vor mir diktiert und auch auf meine Hinweise hin geändert. Sie hat mir auch alle Schritte und Untersuchungen soweit erklärt
Die Ärztin meinte auch, dass sie nun begründen muss dass der Schaden aufgrund des Unfalls geschehen ist (der Knorpel ist erst nach ca 4 Monaten "abgesprungen" - das ist hier sicherlich das größte Problem. Aber sie wird sich nochmal Unterstützung von ihren Radiologie Spezialisten holen.
Klang alles vernünftig

RA habe ich (noch) keinen - es gab ja bisher aus meiner Sicht noch keine Grund dazu
Gibt es hier einen im Münchener Raum der zu empfehlen wäre fall ich doch noch darauf zugreifen müsste?

Mal sehen wie es nun weiter geht....
 
hallo nadmu

Willkommen hier im Forum. Wenn das Gutachten so frisch war, setze dich hin und schreibe dir ein privates Protokoll, d.h. alle Fragen an die du dich erinnerst und in etwa deine Antworten auf. Dazu die Zeiten, wann du dort warst, wie lange die Fragerunde gedauert hat, wie lange die Untersuchungsrunde gedauert hat, welche Untersuchungen durchgeführt worden sind etc und wann du dort entlassen wurdest. Wurde nochmals geröntgt und mit den Bildern, die schon vorhanden waren verglichen, hast du eine Kopie der neuen Röntgenbilder mitbekommen?

In ein paar Tagen verblassen einzelne Momente und daher ist jetzt der richtige Moment. Wenn das Gutachten zu deinen Gunsten ausfällt, ist alles in Ordnung, wenn nicht kann so ein Protokoll helfen und einen Anwalt unterstützen, falls es später mal zu Streitereien kommt.

Gutachten sind MEINUNGEN eines Arztes und wenn bei Rückfragen an den Radiologen raus kommt, dass er anderer Meinung ist, dann läuft das in die Richtung, dass dir deine berechtigten Ansprüche vorenthalten werden sollen. Hat der Radiologe mit dir gesprochen, hat er die Fragestellung gekannt, oder sich nur ohne Vorwissen deines Falls die Bilder angeschaut.

Mir ging es erst kürzlich so, dass beim MRT des Knöchels der Radiologe sich alle meine alten Unfallfolgen betrachtete mit Brüchen und Außenbandverletzung u.a. und als vorhanden, aber geheilt abtat, da ist nichts mehr, da kann nichts weh tun! Als ich ihm sagte, darum geht es gar nicht und ich ihm die akuten Probleme schilderte und zwar über vier Monate anhaltenden Schmerzen nach Umknicken nach Innen, schaute er dann sich vor meinen Augen nochmals die Innenbänder und Ansätze genauer an und fand so erst die Problematik einer Sehnenreizung und so konnte ich die passende Therapie erhalten.

Also lieber einmal vorsichtig sein. Ich wünsche Dir, dass Dein positiver Eindruck sich auch in den Aussagen des Gutachters niederschlägt und Du mit dessen Hilfe zu Deinem Recht kommst.

LG Teddy
 
Hallo Zusammen
ich wollte kurz Feedback geben da ich ich so wertvolle Tipps von Euch erhalten habe. Herzlichen Dank dafür !!!

Ich habe nun von der Versicherung einen 5-stelligen Betrag erhalten.
Natürlich soll damit alles abgegolten sein

Ich würde mich nun von einem RA beraten lassen wollen - da ja im nächsten Jahr noch eine OP bevorsteht (entfernen der Platte) und ich ja noch gar nicht sagen kann wie das Knie danach so ist.
Kennt jemand zufällig einen guten RA im Raum München?
 
Hallo nadmu,

du solltest dir ganz genau überlegen, ob du das Angebot der Versicherung annimmst. Der Gutachter wird wohl festgestellt haben, dass Folgeschäden verbleiben werden, sonst hätte die Versicherung dir kein Angebot gemacht.

Die Frage ist doch wieviel du nach dem Gutachten zu erwarten hättest, der Betrag dürfte um ein vielfaches höher sein als der 5-stellige Betrag der dir angeboten wurde.

Dun erhoffst dir, du behältst den 5-stelligen Betrag und hast nach der OP keine Folgeschäden, nach Ansicht des Gutachters und der Versicherung wird dieses nicht der Fall sein.

Rechtlich hast du keine weiteren Ansprüche gegen die Versicherung wenn du den 5-stelligen Betrag behältst, diese Entscheidung kann dir auch kein RA abnehmen.

MFG Marima
 
Hallo nadmu,

mit Folgeschaden meinte ich, einem bleibenden Gesundheitsschaden.

Die private Unfallversicherung zahlt nur bei Invalidität, also bei einem bleibenden Gesundheitsschaden.

MFG Marima
 
Hallo Marima und andere, die das wissen

Ich lese hier lediglich mit, mit PUV habe ich keine Verträge und Erfahrung. Aber ich lerne beim Mitlesen und habe eine Nachfrage, für die ihr vielleicht eine Antwort habt.

User nadmu hatte vor 2,5 J. einen privaten Unfall. Ich habe beim Mitlesen „verstanden“, dass innerhalb von 3 Jahren die Invalidität festgelegt wird (Abweichungen je nach tatsächlichen Versicherungsbedingungen).
Angenommen, bei nadmu stehen 3 J. im Vertrag: Was ist, wenn sich die Feststellung der (Folge)Schäden z. B. wegen noch ausstehender OP nicht innerhalb der 3 Jahre beziffern lassen?

Danke für Erklärungen, bitte auch Berichtigungen, wenn ich das mit der Frist falsch im Kopf habe.

LG
 
Hallo Nadmu,

Die Ärztin meinte auch, dass sie nun begründen muss dass der Schaden aufgrund des Unfalls geschehen ist (der Knorpel ist erst nach ca 4 Monaten "abgesprungen" - das ist hier sicherlich das größte Problem.

Leider ist es so, dass wenn man einen Knorpelschaden hat, dieser auch immer bestehen bleibt. Primär gibt es keine Opertionen, welche tatsächlich eine Schmerz- und Problemfreiheit gewährleisten.

Gäbe es dieses, dann wären Knie-TEP´s überflüssig.

Lass Dich nicht von Ärzten spontan zu weiteren Operationen bereden, höre es Dir an und mache Dich unbedingt schlau.

Es gibt evtl. je nach Deinem Alter und OP-Methode Möglichkeiten Dein Knie je nach Schädigung noch etwas "hin zu halten". Dieses Hinhalten ist aber primär auch kein Versprechen für Schmerzfreiheit und oder auch wieder Deine sportlichen Aktivitäten.

Wie immer Bewegung ist gut, aber auch hier kommt es auf "schonende Bewegungen" an.

Welchen Grad bei der Gonarthrose hast Du?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo HWS-Schaden,

deine Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, in einigen Verträgen steht:

"Ist vor Ablauf der Dreijahresfrist des § 13 Nr. 3a AUB 61 eine Heilbehandlung eingeleitet, aber nicht abgeschlossen, so hat ein nur zeitweise eingetretener Erfolg oder ein zum Zeitpunkt des Fristablaufs noch ungewisser Erfolg der Behandlung bei der Bewertung der Invalidität außer Betracht zu bleiben."

Was im Gutachten und Vertrag von nadmu steht weiß ich natürlich nicht.

Hier mal ein Urteil dazu:


Wenn nadmu sich entscheidend das Angebot der Versicherung anzunehmen und später noch Leistungen erwartet, sollte sie sich auf jeden Fall von einem RA beraten lassen.

MFG Marima
 
Liebe Kasandra, Liebe Marima,

ich hatte eine Umstellungs-OP und mir ist durchaus bewusst dass dies eventuell nur eine "vorübergehende" Lösung ist.
Man kann heute einfach noch nicht sagen was in x-Jahren sein wird. Sehr häufig braucht man dann nach einigen Jahren noch ein künstliches Knie....
Ich habe einen sehr guten Arzt der mich super berät. Wir haben auch vor der Umstellung alle anderen Möglichkeiten versucht. Gonarthrose ist Grad IV

Daher möchte ich das Angebot der Versicherung nicht unbedingt annehmen und möchte mich beraten lassen wie ich weiter vorgehen soll. Die Folgeschäden können enorme Ausmaße annehmen

Leider habe ich bisher weder das Schreiben der Vers. noch das Gutachten erhalten.

Ich suche nur parallel schon einen guten/erfahrenen RA oder überlege zur Beratung zum VDK zu gehen. Es ist nicht so einfach aus dem Netz einen guten RA zu finden
 
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