Hallo ich hab folgendes Problem.
Ich hatte einen Unfall im Mai 2010 und April 2013 wurde die Klage vom Anwalt bei Gericht eingereicht. Die Versicherung hat 3 Gutachten erstellen und ich selbst habe auch eins plus 2 von der Rentenversicherung und eins vom Amtsarzt. Es decken sich alle Gutachten, außer den letzten beiden der Versicherung. Wobei diese sich auch nur im Ergebnis decken. Bei dem einen Gutachten heißt es sehr starke Bewegungseinschränkung des rechten Armes und dann im Meßdatenblatt heißt es 160° Bewegung statt wie links (normal) 170°. Sehr starke Bewegungseinschränkung. Da sich ja der Invaliditätsgrad nach der Bewegungsfreiheit bemisst, sollte bekannt sein warum. Im 3 Gutachten der Versicherung steht ein Bewegungsfreiheit bis 70 Grad aber der selbe Invaliditätsgrad von 1/10. Ich kann mit dem Arm nichts mehr heben oder sonst was machen. Ich kriege Ihn nicht mal auf 70° hoch sondern wie in den anderen Gutachten (Rehagutachten einmal über 4 und einmal über 5 Wochen) sowie meinem privaten dem des Amtsarztes und des behandelnden Arztes ist von 30-40° die Rede, was auch so ist.
Jetzt wurde vom Gericht ein Gutachter eingeschalten der ein Gutachten zum Stand vom Mai 2013 erstellen soll.
Dieser hat mich jetzt zum Gutachten Ende Februar 2014 eingeladen und will mich persönlich untersuchen und erfragt vorab schon die aktuellen Beschwerden sowie die Krankheitsgeschichte meiner Eltern und Geschwister.
Ist die überhaupt zulässig dass ich dort vorstellig werden muss? Er soll ja nicht den Stand von Ende Februar 2014 feststellen sondern den von Mai 2013 also ein dreiviertel Jahr früher. Genauso egal ist doch die gesundheitliche Geschichte meiner Eltern und Geschwister. Die sind doch für das Verfahren und für das Gutachten scheiß egal.
Meine Meinung dürfte er doch nur ein Gutachten nach Aktenlage erstellen und mich nicht ein dreiviertel Jahr später untersuchen und den IST-Zustand feststellen. Relevant ist doch der Stand vom Mai 2013 wie es auch im Auftrag des Gerichtes stand.
Muss ich da hin und auch auch die Krankheiten meiner Eltern und Geschwister bekannt geben?
Der Gutachter lernte und arbeitete eine Zeit lang mit einem Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde. Hinzu kommt von der letzten Op zur Metallentfernung ein Lagerungsschaden am Fuß. Da ist es das selbe die Versicherung verweigerte einen Zusammenhang und ließ nie ein Gutachten erstellen. Jetzt soll es auch vom Gericht mit Stand Mai 2013 festgestellt werden ob es von der OP her führt. Witzig ist dass die Schreibkraft in der Gutachtenstelle den selben Namen hat wie der Arzt der die OP durchgeführt hat und den Lagerungsschaden zu verantworten hat. Die Stadt ist die selbe und es ist ein sehr seltener Name.
Was meint ihr kann oder soll ich machen?
Ich hatte einen Unfall im Mai 2010 und April 2013 wurde die Klage vom Anwalt bei Gericht eingereicht. Die Versicherung hat 3 Gutachten erstellen und ich selbst habe auch eins plus 2 von der Rentenversicherung und eins vom Amtsarzt. Es decken sich alle Gutachten, außer den letzten beiden der Versicherung. Wobei diese sich auch nur im Ergebnis decken. Bei dem einen Gutachten heißt es sehr starke Bewegungseinschränkung des rechten Armes und dann im Meßdatenblatt heißt es 160° Bewegung statt wie links (normal) 170°. Sehr starke Bewegungseinschränkung. Da sich ja der Invaliditätsgrad nach der Bewegungsfreiheit bemisst, sollte bekannt sein warum. Im 3 Gutachten der Versicherung steht ein Bewegungsfreiheit bis 70 Grad aber der selbe Invaliditätsgrad von 1/10. Ich kann mit dem Arm nichts mehr heben oder sonst was machen. Ich kriege Ihn nicht mal auf 70° hoch sondern wie in den anderen Gutachten (Rehagutachten einmal über 4 und einmal über 5 Wochen) sowie meinem privaten dem des Amtsarztes und des behandelnden Arztes ist von 30-40° die Rede, was auch so ist.
Jetzt wurde vom Gericht ein Gutachter eingeschalten der ein Gutachten zum Stand vom Mai 2013 erstellen soll.
Dieser hat mich jetzt zum Gutachten Ende Februar 2014 eingeladen und will mich persönlich untersuchen und erfragt vorab schon die aktuellen Beschwerden sowie die Krankheitsgeschichte meiner Eltern und Geschwister.
Ist die überhaupt zulässig dass ich dort vorstellig werden muss? Er soll ja nicht den Stand von Ende Februar 2014 feststellen sondern den von Mai 2013 also ein dreiviertel Jahr früher. Genauso egal ist doch die gesundheitliche Geschichte meiner Eltern und Geschwister. Die sind doch für das Verfahren und für das Gutachten scheiß egal.
Meine Meinung dürfte er doch nur ein Gutachten nach Aktenlage erstellen und mich nicht ein dreiviertel Jahr später untersuchen und den IST-Zustand feststellen. Relevant ist doch der Stand vom Mai 2013 wie es auch im Auftrag des Gerichtes stand.
Muss ich da hin und auch auch die Krankheiten meiner Eltern und Geschwister bekannt geben?
Der Gutachter lernte und arbeitete eine Zeit lang mit einem Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde. Hinzu kommt von der letzten Op zur Metallentfernung ein Lagerungsschaden am Fuß. Da ist es das selbe die Versicherung verweigerte einen Zusammenhang und ließ nie ein Gutachten erstellen. Jetzt soll es auch vom Gericht mit Stand Mai 2013 festgestellt werden ob es von der OP her führt. Witzig ist dass die Schreibkraft in der Gutachtenstelle den selben Namen hat wie der Arzt der die OP durchgeführt hat und den Lagerungsschaden zu verantworten hat. Die Stadt ist die selbe und es ist ein sehr seltener Name.
Was meint ihr kann oder soll ich machen?