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Gutachten nach der 3 Jahresfrist vom Gericht

Truster83

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Jan. 2014
Beiträge
24
Hallo ich hab folgendes Problem.
Ich hatte einen Unfall im Mai 2010 und April 2013 wurde die Klage vom Anwalt bei Gericht eingereicht. Die Versicherung hat 3 Gutachten erstellen und ich selbst habe auch eins plus 2 von der Rentenversicherung und eins vom Amtsarzt. Es decken sich alle Gutachten, außer den letzten beiden der Versicherung. Wobei diese sich auch nur im Ergebnis decken. Bei dem einen Gutachten heißt es sehr starke Bewegungseinschränkung des rechten Armes und dann im Meßdatenblatt heißt es 160° Bewegung statt wie links (normal) 170°. Sehr starke Bewegungseinschränkung. Da sich ja der Invaliditätsgrad nach der Bewegungsfreiheit bemisst, sollte bekannt sein warum. Im 3 Gutachten der Versicherung steht ein Bewegungsfreiheit bis 70 Grad aber der selbe Invaliditätsgrad von 1/10. Ich kann mit dem Arm nichts mehr heben oder sonst was machen. Ich kriege Ihn nicht mal auf 70° hoch sondern wie in den anderen Gutachten (Rehagutachten einmal über 4 und einmal über 5 Wochen) sowie meinem privaten dem des Amtsarztes und des behandelnden Arztes ist von 30-40° die Rede, was auch so ist.
Jetzt wurde vom Gericht ein Gutachter eingeschalten der ein Gutachten zum Stand vom Mai 2013 erstellen soll.
Dieser hat mich jetzt zum Gutachten Ende Februar 2014 eingeladen und will mich persönlich untersuchen und erfragt vorab schon die aktuellen Beschwerden sowie die Krankheitsgeschichte meiner Eltern und Geschwister.
Ist die überhaupt zulässig dass ich dort vorstellig werden muss? Er soll ja nicht den Stand von Ende Februar 2014 feststellen sondern den von Mai 2013 also ein dreiviertel Jahr früher. Genauso egal ist doch die gesundheitliche Geschichte meiner Eltern und Geschwister. Die sind doch für das Verfahren und für das Gutachten scheiß egal.
Meine Meinung dürfte er doch nur ein Gutachten nach Aktenlage erstellen und mich nicht ein dreiviertel Jahr später untersuchen und den IST-Zustand feststellen. Relevant ist doch der Stand vom Mai 2013 wie es auch im Auftrag des Gerichtes stand.
Muss ich da hin und auch auch die Krankheiten meiner Eltern und Geschwister bekannt geben?
Der Gutachter lernte und arbeitete eine Zeit lang mit einem Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde. Hinzu kommt von der letzten Op zur Metallentfernung ein Lagerungsschaden am Fuß. Da ist es das selbe die Versicherung verweigerte einen Zusammenhang und ließ nie ein Gutachten erstellen. Jetzt soll es auch vom Gericht mit Stand Mai 2013 festgestellt werden ob es von der OP her führt. Witzig ist dass die Schreibkraft in der Gutachtenstelle den selben Namen hat wie der Arzt der die OP durchgeführt hat und den Lagerungsschaden zu verantworten hat. Die Stadt ist die selbe und es ist ein sehr seltener Name.
Was meint ihr kann oder soll ich machen?
 
Hallo Truster,

willkommen im Forum!

01
Gewöhne dir bitte an Absätze zu machen... es ist fast unmöglich deinen Beitrag vernünftig zu lesen! :(

02
Hast du den Namen des GA einmal in der Suchfunktion (oben rechts) eingegeben?

03
Vlt. solltest du mit deinem RA einmal besprechen, ob es nicht sinnvoll ist, den GA wegen Befangenheit abzulehnen.... kann aber passieren, dass du dann vom Regen in die Traufe kommst...:cool:

04
Es ist durchaus üblich, dass ein GA damit beauftragt wird einen Zustand festzustellen, der in der Vergangenheit liegt.... angeblich ist das den medizinischen Halbgöttern in weiß möglich :eek:

VG
greek
 
Danke fürs Willkommen heißen.
Sorry mit den Absätzen. Versuche mal noch etwas zu editieren.

Über die Suchfunktion hab ich zu den Gutachtern nichts gefunden, leider.
Des mit dem vergangenem Zustand lass ich mir ja eingehen wenn es über Aktenlage erfolgt. Er also zwischen diversen Gutachten "entscheiden" muss aber eine persönliche Untersuchung, in der vorab schon die AKTUELLEN Beschwerden erfragt werden, ist doch von Anfang an falsch. Außerdem was spielen da die Krankheiten von Eltern und Geschwister für eine Rolle, für die Feststellung der Invalidität von mir?
Bin ich verpflichtet deren Krankheiten offen zu legen? Des kann doch absolut nicht sein.
Mein Anwalt meint dass die Gutachter passen, da sie von einer Universität sind. :)

Werden die Gutachter durch den Beschluss zu Ihrer Ernennung eigentlich automatisch vereidigt und wäre eine Falschaussage somit Meineid, wenn man die vorsätzliche Falschaussage nachweisen kann?
 
Hey truster,

Mein Anwalt meint dass die Gutachter passen, da sie von einer Universität sind. :)
dein RA hat offensichtlich KEINE AHNUNG wovon er da spricht! :eek:

Guckst du z. B. hier:
http://www.zeit.de/2013/32/gekaufte-wissenschaft



Werden die Gutachter durch den Beschluss zu Ihrer Ernennung eigentlich automatisch vereidigt und wäre eine Falschaussage somit Meineid, wenn man die vorsätzliche Falschaussage nachweisen kann?
Nein, werden sie nicht. Der Nachweis einer Falschaussage ist auch nicht so einfach, wie man sich das als juristischer Laie zunächst einmal vorstellt...
Schlüsselwort hierzu wäre der "VORSATZ", den man dazu nachweisen muss... leider ;)

VG
greek
 
hallo, truster!

herzlich willkommen bei uns!

meiner meinung nach solltest du deinen anwalt mal überdenken....

du hast keine ahnung, was evtl. noch auf dich zukommt.

die aussage, daß die gutachter schon passen, nur weil sie von einer universität kommen, ist schon mehr als fragwürdig. :eek:

mach dir den spaß und frage deinen anwalt, ob er bei einer scheidung zu einem anwalt für medizinrecht gehen würde... :D ...müßte laut seiner aussage ja passen, da dieser medizinrechtanwalt ja auch irgendwann einmal eine universität von innen gesehen haben muß.... ;)

ich hoffe, du verstehst was ich meine.... ;)

liebe grüße, soraya
 
Versicherungen

Hallöchen truster



Soraya164 das gleiche habe ich auch gedacht was truster geschrieben hat. Also das mit den Angaben der Eltern von truster macht man gerne.:(
Damit man zum Schluss sagen kann, in einigen Details das wäre erblich bedingt. Daran sieht man doch einmal wieder wie man Patienten fangen will, das ist auch wieder mal eine unglaubliche Sache.


Und das mit dem Rechtsanwalt von Dir hört sich ja so an, als hängt der damit drin, bei den Gutachtern. Braucht der Rechtsanwalt ein neues Auto? Ich sage es mal salob.:confused:


Und das der Gutachter Vorsätzlich handelt, das ist sehr schwer nach zu weisen. Da ich die Situation selber erlebt habe. Aber wie gesagt es wurde ja schon erwähnt. An deiner stelle würde ich mir einen anderen Gutachter nehmen. Klar die Garantie bekommt man nie, ob der gut ist. Aber der jetzige das ist schon sehr verdächtig, weg mit dem. Und der Rechtsanwalt ist wohl auch nicht Patientenfreundlich. Das ist aber nur meine Meinung.


L.G.
Anne601
 
@ Anne

Der Gutachter ist vom Gericht beauftragt ! ! !

Zumindest bei psychologischen/neurologischen Gutachten sind die Fragen
nach der ( auch der gesundheitlichen) Familiengeschichte absolut normal !

Manche Gebrechen oder Krankheiten könnten ja durch Erbkrankheiten verursacht
sein. Die Auftraggeber für Gutachten z.B. Versicherungen könnten dann eventuell
die Leistung ablehnen.

Egal wie oder was, dass sich ein Anwalt, an einem so ganz normalen Fall, eine
"goldene Nase" verdient stimmt nicht.


Meggy
 
Versicherungen

Hallo MEGGY


Da magst du auf eine Art Recht haben, aber auch ein Gutachter vom Gericht kann man ablehnen. Ich kann dir jetzt nur nicht den Paragrafen sagen. Meine Erfahrungen mit der Vorgeschichte der Eltern, nimmt man gerne dazu. Es ist doch heute noch gar nicht richtig bewiesen was alles von den Genen weiter vererbt wird. Diese Forschung verkauft man auch gerne.


Jeder muss doch sein Geld Verdienen. Ich sage mal ein kleines Beispiel, das hat jetzt nicht was mit Genen zu tun, aber so ähnlich ist es. Lungenkrebs kommt vom Rauchen, dann frage ich mich warum so viele Lungenkrebs haben, die nicht Rauchen als Beispiel.


Jeder muss ja sein Wissen verkaufen, um zu überleben. Und das mit dem Rechtsanwalt, klar wird der nicht reich. Aber der eine oder andere Euro kann dann mal schnell dazu kommen. Es ist nämlich blöd, zu sagen als Rechtsanwalt .Nur weil der Gutachter von der Uniklinik ist, ist der ok. Da wäre ich vorsichtig. Aber wie gesagt, das ist auch nur meine Meinung mit meinen Erfahrungen.


L.G.


Anne601
 
Hallo Anne,

wenn man einen nachvollziehbaren/berechtigten Grund hat einen vom
Gericht beauftragten Gutachter abzulehnen, ....... immer zu.

Der Anwalt hat anscheinend noch keinen schwerwiegenden Grund, sondern
eher die Meinung, dass der beauftragte Gutachter neutral sei (keine negative Info).

Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Zusammen,

die Frage war doch ursprünglich darauf gerichtet, ob Angaben zu familieren Vorerkrankungen gemacht werden müssen, oder nicht.

Meiner Meinung muss das nicht gemacht werden bei einem Gutachten bei der Unfallversicherung.
Denn wenn ich auf Leistungen bei der privaten Unfall Klage, liebe Meggy, spielen die genetischen Veranlagungen überhaupt keine Rolle.

Das ist ein Zivilrechtsverfahren, in dem ausschließlich die GEsundheitsschädigung durch den Gutachter zu klären ist, die rechtliche Wertung obliegt dem Gericht.

Dazu gibt es einen BEweisbeschluss und alles was über den BEweisbeschluss hinaus geht, das kann dem Gutachter schon die Befangenheit einbringen.

Wäre der Sachverhalt der haftunsgbegründenden und - erfüllenden Kausalität nicht gegeben, dann wäre es bis zum gerichtlich beauftragen medizinischen Gutachten überhaupt nicht gekommen.

Liebe Anne, das mit den Uni-Gutachtern kann ich ebenfalls bestätigen. Ich war selbst mit bei einer Untersuchung meiner Frau anwesend und wörtlich hat der Privatdozent gesagt:

"Das wird Ihnen sowieso nie ein Arzt bestätigen und wenn Sie irgendwann einen finden, dann ist es eh zu spät!"

Dabei bezog er sich wohl auf ein laufendes Arzthaftungsverfahren und die Klage auf Borreliose. Nunmehr sind alle Gutachten inhaltlich genau anders herum gelaufen, wie er es voraus gesagt hatte, Pech für Ihn - denn er haftet zivilrechtlich für die uns entstandenen Kosten.

LG Rajo
 
Versicherrungen

Hallo Rajo1967


Vielen dank für deine Aussage, naja du kannst dich halt besser Ausdrücken aufs Blatt als ich. So ähnlich meine ich es auch. Und gerade ein Gutachter von der Uniklinik, da wäre ich vorsichtig. Schon der Name, da schenkt man doch mehr Glauben.


Noch eine Sache, das der Hausarzt keine Medikamente usw. verschreiben darf wurde hier geschrieben, wen man BG Patient ist stimmt nicht. Wie gesagt ich bin BG-Patientin, irgendwann habe ich mal bei der BG ein Antrag gestellt. Das meine Hausärztin meine Medikamente verschreiben darf, und siehe da: Sie hat eine Sonderregelung von der BG.Sie darf mir alles verschreiben, natürlich was im Rahmen ist, nicht falsch verstehen.


Nochmal zu MEGGY jeder hat ja seine Erfahrung, und vielleicht hast du MERGGY diese Erfahrung nur so. Aber wie gesagt, ist nicht böse gemeint. Es ist ja gut dass man sich austauscht, und auch von anderen Lernen kann. Es wäre ja auch langweilig, wen wir alle das gleiche wüssten. Wichtig ist nur, das man sich gegenseitig Respektiert mit den Meinungen.


L.G.


Anne601
 
Die Gesundheitliche Geschichte der Eltern und Geschwister will der orthopädische Gutachter der von Gericht mit Beweisbeschluss ernannt wurde wissen.
Er soll ein Gutachten mit Stand zum 24.05.2013 stellen und fragt jetzt (am Freitag per Post gekommen) unter anderen nach den aktuellen Beschwerden. Gutachten soll Ende Februar 2014 stattfinden, also fast ein Jahr später als zulässig und er fragt nach den aktuellen Beschwerden, was ja scheiß egal sind.

Problem mit dem RA ist, dass ich den schon mal gewechselt habe, weil der erste kein Fachanwalt war. Mittlerweile erging schon ein Versäumnisurteil (Anwalt kriegt ja dadurch glaub fast des 3 fache bezahlt) nachdem die Versicherung nach 2,5 Monate nicht auf die Klage geantwortet hat und eine Verteidigungsabsicht erklärt hat. Normal hätte dies schon, glaub nach 2 Wochen ergehen müssen, da in der Klageschrift verlangt.
Und bei dem Streitwert ist es auch für den Anwalt ein schönes Sümmchen.

Die Falschaussage / Meineid von dem Gutachter, in einem anderen Verfahren vor dem Sozialgericht kann ich sogar mehrfach beweisen. Durch Zeugen sowie durch ausgefüllte Fragebögen. Er behauptet da z.B. dass ich diese etwas genervt ausgefüllt hätte und keine Erschöpfung oder sonstiges nach über 4 Stunden ersichtlich war. Schlichtweg falsch.
Ich hab den Fragebogen hin geschmissen und bin zusammengebrochen, weil ich nicht mehr konnte. Der Sachverständige redete dann, in Anwesenheit meiner Mutter und anfangs einer Arzthelferin, auf mich ein, was ich denn jetzt hätte und dass er den Fragebogen braucht. Diesen solle doch dann meine Mutter ausfüllen für mich, da ich nicht mehr schreiben konnte, und wir dazu in ein Kaffee gehen sollen.
Wenn ich richtig gelesen habe steht auf Meineid eine Strafe von mindestens ein Jahr bis 15 Jahre Freiheitsentzug und Entzug der ärztlichen Approbation durch die Ärztekammer.
Durch den Beweisbeschluss ist der Gutachter doch zur Wahrheit verpflichtet.
Der Anwalt vom Sozialgerichtsverfahren meinte dass die Sachverständiger unter Eid stehen bei Ihrem Gutachten.
 
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