Genau daran liegt denke ich das Problem. Zwar ist im Arzthaftungsprozess die Beweislast bei einen Lagerungsschaden umgedreht. Des Problem ist, dass der ernannte Gutachter, der das Feststellen soll, an einer Uni ist zu der das Krankenhaus gehört in dem ich operiert wurde und der Schaden entstanden ist.
Die Op wurde "nur" auf Verlangen der Versicherung durchgeführt, da es im ersten Gutachten hieß dass das Metall noch entfernt werden muss und dadurch eine Besserung eintreten kann. Daraufhin verlangten diese die Op und ich ließ sie, auch im eigenen Interesse mit Hoffnung auf Besserung, durchführen.
Die Gesellschaft hat sich, bis zur Gerichtsverhandlung, immer rausgeredet dass die OP und damit der Lagerungsschaden nicht innerhalb der Jahresfrist nach dem Unfall stattgefunden bzw. sich ereignet hat.
@Rajo1967 kann man dich auch irgendwie mal persönlich kontaktieren?
Die Op wurde "nur" auf Verlangen der Versicherung durchgeführt, da es im ersten Gutachten hieß dass das Metall noch entfernt werden muss und dadurch eine Besserung eintreten kann. Daraufhin verlangten diese die Op und ich ließ sie, auch im eigenen Interesse mit Hoffnung auf Besserung, durchführen.
Die Gesellschaft hat sich, bis zur Gerichtsverhandlung, immer rausgeredet dass die OP und damit der Lagerungsschaden nicht innerhalb der Jahresfrist nach dem Unfall stattgefunden bzw. sich ereignet hat.
@Rajo1967 kann man dich auch irgendwie mal persönlich kontaktieren?