Gern geschehen, es ist eine einfache Rechnung - um so mehr man an Schädigungen aufzeigen kann, um so mehr wird eine Verhandlungsbereitschaft der VS-Gesellschaft zu sehen sein.
Wenn da überhaupt nichts passiert, dann kann man von einer Blockierhaltung ausgehen und daran ändern dann auch sämtliche medizinische Nachweise nichts. Man will dann einfach nicht.
Bei der BU spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du etwas mit einem Unfall zusammen bringen kannst oder nicht, entscheident ist ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben könntest (oder einen sozial gleichgestellten). Da spielen Schmerzen und Medikamente z.B. eine weit höhere Rolle.
Meine Frau muss nunmehr aus dem Zusammenspiel der Unfallfolgen und der vorherigen Borreliose Tillidin nehmen, verträgt das aber nicht wirklich.
IBU mit Tagesdosiertungen zwischen 600 und 1800 mg schlagen überhaupt nicht mehr an.
Dafür gibt es einen Medikamentenplan .....
Die Nebenwirkungen sind übrigens dann bei unfallbedingt nötiger Einnahme auch als Unfallfolge anzusehen (immer bezogen auf die Entwicklung innerhalb der drei Jahresfrist)
Wenn da überhaupt nichts passiert, dann kann man von einer Blockierhaltung ausgehen und daran ändern dann auch sämtliche medizinische Nachweise nichts. Man will dann einfach nicht.
Bei der BU spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du etwas mit einem Unfall zusammen bringen kannst oder nicht, entscheident ist ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben könntest (oder einen sozial gleichgestellten). Da spielen Schmerzen und Medikamente z.B. eine weit höhere Rolle.
Meine Frau muss nunmehr aus dem Zusammenspiel der Unfallfolgen und der vorherigen Borreliose Tillidin nehmen, verträgt das aber nicht wirklich.
IBU mit Tagesdosiertungen zwischen 600 und 1800 mg schlagen überhaupt nicht mehr an.
Dafür gibt es einen Medikamentenplan .....
Die Nebenwirkungen sind übrigens dann bei unfallbedingt nötiger Einnahme auch als Unfallfolge anzusehen (immer bezogen auf die Entwicklung innerhalb der drei Jahresfrist)