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Gutachten nach der 3 Jahresfrist vom Gericht

Auch in diesem Fall muss man sich alle Angaben mühsam zusammen suchen !

Letzte Angaben:

Der jetzige Anwalt ist ein Fachanwalt für Medizin und Versicherungsrecht?

Hat der jetzt von Gericht beauftragte Gutachter bereits in dem Fall eine
Falschaussage gemacht ?

Wie kommt es bei einem orthopädischen Gutachten zu einem Zusammenbruch?


.....Mir zeigt dies wieder einmal, dass man ohne r i c h t i g e Informationen zu
einer Angelegenheit ü b e r h a u p t keine Antworten und schon gar keine
Ratschläge geben kann/sollte!

Wozu gibt es denn Anwälte, die doch damit ihr Geld verdienen!

Laien zerbrechen sich hier manchmal den Kopf
und für was ?

für N i c h t s !
 
Auch in diesem Fall muss man sich alle Angaben mühsam zusammen suchen !

Letzte Angaben:

Der jetzige Anwalt ist ein Fachanwalt für Medizin und Versicherungsrecht?


Hat der jetzt von Gericht beauftragte Gutachter bereits in dem Fall eine
Falschaussage gemacht ?

Es sind im Prinzip 4 Sachen wo beim Anwalt sind, verschiedene Anwälte.
1. Versicherungsrecht wegen PUV Fachanwalt für Versicherungsrecht. Hier stehen die beiden erwähnten Gutachten an der Uni Klinik an.
2. Sozialgericht wegen EU-Rente Fachanwalt dafür, hier wurde das Gutachten mit der Falschaussage des Gutachters getätigt und es läuft der Antrag auf Ablehnung (aktuell hat der GA noch Frist zur Stellungnahme)
3. BU-Rente BUZ, selber Fachanwalt für Versicherungsrecht wie bei PUV
4. Arzthaftungsrecht wegen Behandlungsfehler, hier habe ich mich noch nicht ganz für einen der beiden zur Wahl stehenden Anwälte entschieden. Hat jemand evtl Erfahrung mit einem guten Anwalt für Arzthaftung bei Behandlungsfehler der am liebsten auch nur Patienten vertritt im Raum Nürnberg Fürth Erlangen bzw. wegen mir auch in Bayern.
Ich bin bis jetzt am überlegen zwischen http://www.tamm-law.de/
und http://kanzlei-vachek.de/Kanzleiteam/Johannes-Maria-Fiedler/index.html wobei dort ja auch noch Herr Vachek selbst im Hintergrund bzw. für Rückfragen dabei wäre.
Was meint ihr oder könnt ihr mir einen anderen empfehlen, der nicht rum zimpert und auch nicht 2,5 Monate auf ein Versäumnisurteil wartet.

Eine bzw. mehrere Falschaussagen wurden vom den GA gemacht, vom Sozialgericht beauftragten Sachverständigen

Der Zusammenbruch war bei einem Neurologischem Gutachten.
 
Versicherungen

Hallo Truster83


Ich kann dich da ganz gut verstehen, da ich auch so etwas Ähnliches erlebt habe.2011 Kunstfehler LWS (Spondylodese)alles ging schief, hatte 6 Tage Einblutungen mit Kompression auf die LWS Nerven, also Komplette Stenose usw. Habe heute leichte Instabilität der Beine und Ausbildung mehrere Paressen,und Sensomotorische Schäden und Muskelschwäche, der L5 Nerv wurde durch Schrauben tangiert, also das volle Programm.


2013 war ich dann nochmal bei einem Gutachter für die BG.Und jetzt kommt es, der hat geschrieben das ich zu ihm gesagt hätte ich könnte ganz normal Laufen. Was natürlich nicht stimmt und er schreibt noch ich würde Simulieren.:mad: Man glaubt es nicht, da ich ihm auch die CD mit MRT Bildern gegeben habe, und da sieht man eindeutig die Einblutungen darauf. Er schreibt auch ich brauche keinen Rollator, ach der hat noch mehr Müll geschrieben. Den müsste man echt mal auf seinen Geisteszustand Prüfen (Skrupellos).


Für mich ist das auch vorsätzlich, das er Falschaussagen gemacht hat. Das die BG alle Hilfsmittel 2011 mir gegeben hat, sie wussten wie es um mir steht. Vor ein paar Wochen rief mich die BG an, sie möchten doch gerne mal die CD, s haben. Ich dachte der Gutachter gibt die an die BG weiter, aber ist wohl nicht so. Der BG ist das wohl auch aufgefallen, das was mit dem Gutachten nicht stimmen kann, wenn sie schon die CD, s von mir haben wollen. Da ich 2012 schon mal Begutachtet wurde, und der Gutachter (Sozialgericht) war wirklich gut er war ehrlich. Das ist jetzt mein Glück.


Und nach diesem Gutachten wollen die jetzt nochmal entscheiden,es geht jetzt bei mir nur um Kosten, also selbst die BG, sagt dass sie das Gutachten von 2013 nicht nehmen zur Entscheidung. Sie lassen es ausen vor, normalerweise ist der BG das doch egal. Natürlich werde ich das auch überprüfen ob die sich daran halten.


Sagen und schreiben sind zwei Welten. Gottseidank habe ich einen guten Rechtsanwalt vor Ort. So kann es einem nun mal gehen.


L.G.
Anne601
 
Humeruskopffraktur

Hier stelle ich mal meine Messergebnisse Arm ein, vielleicht hilft Dir das etwas weiter.

Hallo doro,

leider kann ich Dir zu den Messergebnissen nichts sagen.

Zum Vergleich stelle ich hier meine Ergebnisse mal ein. Ich habe mir, als meine
PUV-Sache noch nicht abgeschlossen war zwar intensiv damit beschäftigt, bin
jedoch nur zu dem Schluss gekommen, dass man eigentlich als Laie nur das
Verhältnis von verletztem zu gesundem Arm versuchen kann einzuschätzen.

Hier meine Ergebnisse:

...................................................passiv....rechts..............links

Arm seitwärts/körperwärts............................ 70/=/-°...........180/0/-°
Arm rückwärts/vorwärts............................... 30/0/80°..........70/0/180°
Arm auswärts/einwärts drehen.......................10/0/80°..........70/0/95°

..................................................aktiv.......rechts.............links

Arm seitwärts/körperwärts............................30/0/-°............180/0/-°
Arm rückwärts/vorwärts...............................20/0/60°..........70/0/180°
Arm auswärts/einwärts drehen.......................0/0/70°...........70/0/95°


Auszug aus dem Gutachten

Obere Extremitäten:

Die Versicherte ist Rechtshänderin.
Asymmetrische Schulterkulisse mit Verschmächtigung der Deltoideusmuskulatur rechts.
Rechts 19 cm lange Narbe vorne über das Schultergelenk ziehend nach deltoideopecoralem Zugang.
Druckschmerzhaftigkeit und Verhärtung der Trapeziusmuskulatur rechts.
Der Bewegungsumfang ist aktiv und passiv erheblich eingeschränkt.
Links freie Funktion.
Freie Beweglichkeit der Ellenbogengelenke, ohne Rötung, Schwellung oder Überwärmung.
Die Handgelenke sind frei beweglich. Der Faustschluss ist vollständig, die Fingerspreizung ist vollständig.

Obere Extremität:

Schadensbild

Es besteht Zustand nach Mehrfragmentbruch des körpernahen Oberarmknochens.
Dieser ist osteosynthetisch versorgt (winkelstabile Platte).
Es ist zu einer ausgedehnten Nekrose des Humeruskopfes gekommen, der nahezu vollständig zystisch aufgelöst ist.
Sämtliche "Muskelansatzhöcker" (Tuberculum majus Tuberculum minus) sind nicht mehr vorhanden,
somit liegt keine Funktion der Rotatorenmanschette mehr vor.
Ein großes freies Fragment ist unterhalb des Kopf/Hals-Überganges fehlangeheilt und stöhrt
den Bewegungsablauf. Bereits der passive Bewegungsumfang ist massiv eingeschränkt.
Es besteht eine aktive Seitwärtshebung von 30° und eine aktive Vorwärtshebung von 60°.
Zusätzlich besteht eine massive Einschränkung der Rotation, die aktiv nur bis zur 0°-Stellung, passiv nur bir 10° möglich ist.
Diese massive, kombinierte Bewegungseinschränkung bestimmt den Invaliditätsgrad.

Die Invalidität beträgt 4/10 Armwert.

Prognose

Die Versicherte wird sich einer operativen Versorgung unterziehen müssen.
Dabei ist das zerstörte Schultergelenk mit einer sogenannten inversen Schulterprothese zu ersetzen.
Der Ausgang ist ungewiss es bestehen gewisse Risiken auch bei dem zu wählenden Prothesentyp.
Diese Unwägbarkeiten sind im Sinne eines Prognoseentscheides nicht mehr in der Gliedertaxe abbildbar.
.................................................................................................................................................


Mein 3. und letztes Gutachten (siehe oben) wurde 6 Tage vor Ablauf dieser 3 Jahres-Frist erstellt.

Das 1. Gutachten wurde 15 Monate nach Unfall erstellt....Ergebnis 6/10 Arm ( + Invalidität Bein).
Die PUV erkennt die jeweiligen Invaliditätsgrade nicht an.

Das 2. Gutachten wurde auf mein Verlangen 22 Monate nach Unfall gemacht Ergebis 2/7 Arm ( + Invalidität Bein).
Ich erkenne das Gutachten nicht an.

Das oben auszugsweise zitierte Gutachten habe ich akzeptiert.
 
Hallo Meggy,

warum hast Du das akzeptiert? Die Bewegungseinschränkungen allein hätten die 6/10 Armwert nach Gliedertaxe gerechtfertigt (ohne den Verlust der Muskelkraft über dem Gelenk der zusätzlich hätte berücksichtigt werden müssen). Übrigens wird der Verlust einer Milz inzwischen ebenfalls mit 10% bewertet, obwohl es keine Bewegungseinschränkung und auch als solches keinen Krankheitswert für ansonsten gesunde Menschen hat.
Was sich im Falle einer Erkrankung aber sehr stark auswirken kann.
Eine unfallbedingte Einnahme von immunregulierenden Medikamenten z.B. wird mit 10 % Invalidität bewertet, obwohl dies keine Bewegungseinschränkung verursacht u.s.w.

Genau aus dem Grund gehen die Versicherer genauso vor, weil die meisten sich auf einen solchen Kuhhandel einlassen.
Dann kann man auch eine Versicherung auf dem Pferdemarkt abschließen, wenn man sich runterhandeln lässt.

Denk mal drüber nach ob eine Gesellschaft der Meinung ist, wenn ein Kunde eben mal ein paar Monate nicht die volle Summe zahlen will, das mal eben so ok ist.

Das ist nicht gegen Dich persönlich, aber genau weil das so oft klappt wird es genauso praktiziert und die Gewinne der Gesellschaften steigen Jahr für Jahr, weil es immer öfter so praktiziert wird.

LG Rajo

Das ist genau der Punkt wo unsere beiden Meinungen sehr weit auseinander gehen, bei mir allerdings aus der Erfahrung das man die meisten gerechtfertigten Ansprüche auch durchsetzen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok danke für den Auszug hilft mir denke ich mal ganz gut. Vorallem weil ich nicht mal 70° schaffe sondern 30-45° laut Gutachten.
Einzig ein Gutachten wo von der Versicherung erstellt wurde redet von diesen Bewegungswerten und das Ergebniss ist dann 1/10 bis 3/20 Armwert. Wo gibt es da solche "Listen" wo steht was wieviel Invalidität entspricht?
Wenn es auf immunregulierenden Medikamenten schon 10% gibt müsste es ja auf stark wirkende Schmerzmittel und die Schmerzen an sich auch was geben und Schlafstörungen, wenn man z.B. alle 30-45 min aufwacht weil der Fuß brennt und aufstehen muss und etwas gehen muss.
Lyrica mit 500mg und Tilidin mit 450-600mg täglich und Diclo 75 nach Bedarf (ca 2-4x wöchentlich) sollte dann ja auch was geben oder?

Wo findet bzw. gibt es solche Listen was wie viel "wert" ist.

Weiß jemand von euch, ob ich denn bei einem Gutachten das Gespräch mit dem Handy aufzeichnen darf und ob es dann verwertbar ist und als Beweiß dienen kann/darf.
 
@Rajo, da antworte ich gerne später mal.


@ Truster,

Schmerzen finden in einem Gutachten keinerlei Beachtung.
Warum? Schmerzen sind nicht beweisbar.

Aufzeichnungen (jeder Art) sind ohne Erlaubis verboten und auch aus diesem
Grund vor Gericht nicht zulässig/verwertbar.

Bei einem Gutachten wird nur die

" -auf Dauer bestehende - Einschränkung der Bewegungsfähigkeit"

bemessen/eingeschätzt.


Meggy
 
Meggy, das stimmt nicht.

Schmerzen sind psychische Belastungen eines Unfalles und somit als invaliditätserhöhender Grad zusätzlich zu berücksichtigen!

Es spielt keine Rolle ob diese nachweisbar sind oder nicht, es reicht ein an Gewissheit reichendes Maß an Wahrscheinlichkeit....

(Beispiel Milz nochmal:

Für die Entfernung der Milz kann aufgrund von deren Bedeutung in Erkrankungssituationen ein Invaliditätsgrad von 5 % geschätzt werden

OLG Koblenz, Urt. v. 17.04.2009 – 10 U 691/07
)

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

werden Schmerzen evtl. berücksichtigt oder eben auch nicht, je nachdem zu welchem Zweck ein Gutachten erstellt wird?

Der Gutachter der PUV meinte in meinem Fall nämlich auch, Schmerzen seien bei der Ermittlung unberücksichtigt zu lassen. "Schmerzen spielen keine Rolle.", so seine Info, als ich ihn auf die Schmerzen hinwies, die er mir während der Untersuchung zufügte.

Andererseits hat der Gutachter der privaten BUV eine Stellungnahme zu den Schmerzen abgegeben; allerdings ist leider nicht erkennbar, inwieweit er die bei Einschätzung des BU-Grades berücksichtigt hat.

Hast du Quellen dazu?

Alles Gute.
Lindgren
 
Hallo Lindgreen,

wichtig dabei ist der Zusammenhang mit der Verletzung (Invaliditätsbegründende), den man meistens herstellen kann.
Die Gliedertaxe ist eine Hilfestellung ähnlich der GdB Tabelle (wenn auch verschiedene Grundlagen).

Ein Beispiel aus der Praxis:

Kein Versicherungsschutz für Somatisierungs- und posttraumatischen Belastungsstörung trotz unfallbedingter organischer Verletzung
OLG Koblenz
1. Nach Nr. 5.2.6 AUB 2000 ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (so unter anderem BGH VersR 2004, 1449) krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt. Damit sind jedoch nicht alle psychischen Leiden versichert, die auch nur in irgendeiner kausalen Beziehung zu einer unfallbedingten organischen Schädigung stehen; vielmehr sind solche Beeinträchtigungen nicht versichert, die allein durch ihre psychogene Natur erklärt werden können (BGHZ 159, 360).
2. Die Voraussetzungen des Leistungsausschlusses nach Nr. 5.2.6 AUB 2000 sind nicht schon dann nicht erfüllt, wenn psychische Beeinträchtigungen und Störungen auf unfallbedingten dauerhaften organischen Schädigungen beruhen und von diesen hervorgerufen wurden.
3.. Der Senat teilt vielmehr die Auffassung des Landgerichts, dass es sich bei der von dem Kläger geltend gemachten Somatisierungs- und posttraumatischen Belastungsstörung seiner Ehefrau, der Versicherten, um eine psychische Reaktion handelt, die nicht durch die erlittene Fußverletzung sowie die LWK-1-Fraktur der Versicherten physisch verursacht wurde.

Hängen dementsprechend die schmerzhaft bedingten Einschränkungen direkt mit der Verletzung zusammen, dann kann es entsprechend erhöhende Wirkung haben.
Es ist also eine reine Sache, wie man es von Anfang an geltend macht.

Sieh mal, reine Nervenschäden an der Wirbelsäule z.B. müssen keine Bewegungseinschränkungen verursachen, werden aber dennoch (weil die Prognose schlecht ist) bei Ausfall einzelner Nerven im Schnitt mit 2/5 bis 3/5 Beinwert bemessen.
Kommen Sensibilitätsstörungen dazu, dann ist die Invalidität entsprechend höher (meist um 1/5 z.B.) zu bemessen.

google mal einfach einige Stichwörter..... die meisten Auszüge sind urheberrechtlich geschützt, deswegen nicht einstellbar.

LG Rajo

Ps.: ständige Kopfschmerzen nach SHT z.B. sind Leistungsmindernd, chronische Schmerzsydrome an Armen und Beinen, die auf unfallbedingte Schädigungen zurück zu führen sind leistungsmindernd da man die enstprechenden Gliedmaßen nicht mehr belasten kann z.B.
Bei meiner Frau ist auf die Lymearthritis eine belastungsminderung des Kniegelenkes eingetreten, dadurch eine anfangende Arthrose (durch Mehrbelastung des anderen Kniegelenkes) und das ist genauso auch im Beweisbeschluss des Gerichtes drin.

Ich hoffe es sind genug Beispiele
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht noch ein einfacheres Beispiel,

jeder weiß das sich nach VErletzungen, auch gut operativ versorgte, immer Narbengewebe bildet, das entsprechende Schmerzen und Einschränkungen verursachen kann.

Kaum einer kommt auf die Idee, das auch geltend zu machen ;)
 
Hallo Rajo,

herzlichen Dank. Das waren einige wichtige Hinweise. Die beziehen sich aber wohl nur auf die PUV, nicht BUV?

Der Zusammenhang mit Schmerzen am Knie und näherem "Umfeld", also dem Anprallbereich und innen der "Austrittstelle" des KFZ, ist klar.

Danach müssten aber auch die Schmerzen und mehrere gefühlseingeschränkte bzw. gefühllose Bereiche, die in Folge der OPs (5x am Knie und beide Beckenkämme) verblieben sind, zu berücksichtigen sein.

Inzwischen habe ich auch - wie deine Frau, wenn ich das richtig verstanden habe - Probleme mit dem anderen, also rechten Knie, das die Hauptlast übernehmen muss.

Ich bin auf das ausstehende Gutachten gespannt. Du hast mir sehr geholfen.

Machs gut.
LG
Lindgren
 
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