Hallo AM-Verweigerer,
hallo alle zusammen,
zu Deiner Frage wie es weiter gehen könnte, hatte ich in meinem ersten Beitrag bereits etwas geschrieben:
Ansonsten hast Du die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Ereignissen bei Dir und den Ergebnissen zu verfassen und gegen den letztlichen Bescheid in Widerspruch zu gehen.
Es ist mitunter ein langer Weg - leider - aber es bleibt einem nichts übrig, als diesen zu gehen.
Zunächst wäre es sicher ratsam, eine Stellungnahme zu den Umständen der Begutachtung sowie deren Ergebnissen abzugeben.
Außerdem solltest Du das Gutachten Satz für Satz überprüfen auf Unstimmigkeiten, Fehler, falsch wiedergegebene Äußerungen oder Angaben, Widersprüche zu vorliegenden medizinischen Befunden, fehlendem Bezug zu Deiner bisherigen beruflichen Tätigkeit....usw.
Diese Dinge hälst Du schriftlich fest und fügst ggf. ärztliche Unterlagen bzw. Befunde bei, die Arbeitsplatzbeschreibung (falls es so etwas gibt; ansonsten kannst Du auch selbst eine verfassen) und sonstige relevante Unterlagen.
Diese Stellungnahme schickst Du dann (per Einschreiben mit Rückschein) an Deinen Sachbearbeiter und an den Ärztlichen Dienst. Das ganze sollte zeitnah und am besten noch vor dem Erlass eines Bescheides durch die Arbeitsagentur erfolgen.
Über die Foren-Suche gelangst Du zu vielen weiteren Hinweisen zu diesem Thema, was hier bereits oft diskutiert wurde - einfach mal "Gegendarstellung Gutachten" und "Stellungnahme Gutachten" eingeben.
Es ist leider unerlässlich, sich in diese Dinge einzulesen, auch wenn es zunächst viel Zeit braucht. Aber es lohnt sich und mit mehr Hintergrundinformationen lässt es sich auch besser handeln.
Wenn die Arbeitsagentur Dir dann einen Bescheid über ihre Entscheidung übersendet hast Du 4 Wochen (nicht länger ! ) Zeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Diesen solltest Du so gut wie möglich begründen.
Auch zum Widerspruchsverfahren findest Du auf dieser Seite viel Lesestoff.
Dein Widerspruch wird dann von Seiten der Agentur für Arbeit geprüft. Das kann auch wieder mehrere Wochen dauern. Am Ende wird Deinem Widerspruch entweder in vollem Umfang oder in Teilen abgeholfen (kommt immer darauf an, worum es geht) oder er wird abgelehnt. In letzterem Fall hast Du dann die Möglichkeit, Klage beim entsprechend zuständigen Gericht zu erheben. Auch hier kannst Du Dich zunächst selbst vertreten und benötigst nicht zwingend einen Rechtsanwalt, wobei es natürlich spätestens dann sinnvoll wäre, einen solchen zu haben - einen der spezialisiert ist auf das für Dich relevante Fachgebiet.
Noch zu Deiner Frage bzgl. der Rechtsschutzversicherung. Hier solltest Du in Deine Vertragsunterlagen schauen. In der Regel ist es so geregelt, dass die Versicherung erst ab Klageerhebung leistet. Die außergerichtlichen Kosten muss man selbst tragen bzw. bekommt diese bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel irgendwann von der Gegenseite erstattet......wenn man alle Hürden für sich genommen hat.
Unter gegebenen Umständen kannst Du auch PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen. Dazu wissen andere Forianer sicher mehr bzw. findest Du dazu auch gute Informationen hier im Forum.
Wie gesagt, es kann Dir leider zunächst keiner die Arbeit abnehmen, sich über die grundlegenden Dinge umfassend einzulesen. Diese wurden hier schon ´zigfach besprochen. Bei weiterführenden Fragen wird Dir hier natürlich gern geholfen.
Viele Grüße und viel Erfolg,
sachsblau