scrooge313
Nutzer
- Registriert seit
- 16 Okt. 2006
- Beiträge
- 5
Hallo,
vor über drei Jahren hatte meine Freundin einen Freizeitunfall.
Abgeschlossen wurde eine PUV nach AUB 2002. mit 225% Progression.
Aus Unwissenheit machte es ihr nichts aus, dass die PUV ein Gutachten im Dezember 2006 erst kurz vor Ende der 3-Jahres-Frist ansetzte.
Dies wurde auch durchgeführt. Dabei nahm der Gutachter allerdings keine Rücksicht auf den Gesundheitszustand meiner Freundin, sodass er das ihr durch die Begutachtung starke Schmerzen zufügte. Er sei angemerkt, dass sich durch die Unfallverletzung ein Morbus Sudeck entwickelt hatte.
In meinem Beisein aber sagte der Gutachter vor Ort aus, dass er einen erheblichen Schaden feststellen könne. Genaue Zahlen könne er natürlich erst nach einer Bearbeitungszeit nennen.
Nach ein paar Wochen teilte die PUV allerdings mit, dass der Gutachter da Gutachten nicht habe abschließen können, da sich meine Freundin der Begutachtung verweigert hätte (was aber absolut nicht der Fall war!).
Außerdem sei der Gutachter nun nicht mehr mit dem Fall betraut, sodass man doch bitte alle Kernspin- und Röntgenbilder der PUV zuschicken solle, damit ein anderer Gutachter anhand derer das Gutachten abschließen könne. Ich verstehe nicht, wofür das nötig sein soll, da der 1. Gutachter die Bilder ja bereits gesehen hat, und auch die dazugehörigen radiologischen Befundberichte vorliegen hatte.
Nun wurde meine Freundin zwischen den Jahren operiert, wobei die gewünschten Bilder im Krankenhaus leider verloren gingen.
Nun wirft die PUV meiner Freundin eine Obliegenheitsverletzung vor.
Es dümpelt nun seit Januar ein Schriftverkehr zwischen PUV und meiner Freundin.
Seit der letzten Antwort der PUV vergingen nun über 6 Wochen. Wir haben von daher nun einen etwas „härteren“ Brief aufgesetzt und wenigstens um einen Vorschuss gebeten, da ein Schaden im Grunde nicht strittig ist.
Nun kam auch eine Antwort. Man entschuldigte sich für das späte Antworten, da die Schadenakte angeblich vorübergehend nicht zur Verfügung stand. Sie möchten alles weitere nun bitte per Telefon regeln
Hallo? Was soll das denn? Seit wann werden denn versicherungsrelevante Sachverhalte übers Telefon besprochen.
Wir warten übrigens immer noch auf eine Ausfertigung des nicht abgeschlossenen Gutachtens.
Der behandelnde Arzt, der auch der Operateur ist, hat eine Invalidität von mind. 40% attestiert.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen. Soll sich meine Freundin auf die Telefongeschichte einlassen?
Viele Grüße
scrooge313
vor über drei Jahren hatte meine Freundin einen Freizeitunfall.
Abgeschlossen wurde eine PUV nach AUB 2002. mit 225% Progression.
Aus Unwissenheit machte es ihr nichts aus, dass die PUV ein Gutachten im Dezember 2006 erst kurz vor Ende der 3-Jahres-Frist ansetzte.
Dies wurde auch durchgeführt. Dabei nahm der Gutachter allerdings keine Rücksicht auf den Gesundheitszustand meiner Freundin, sodass er das ihr durch die Begutachtung starke Schmerzen zufügte. Er sei angemerkt, dass sich durch die Unfallverletzung ein Morbus Sudeck entwickelt hatte.
In meinem Beisein aber sagte der Gutachter vor Ort aus, dass er einen erheblichen Schaden feststellen könne. Genaue Zahlen könne er natürlich erst nach einer Bearbeitungszeit nennen.
Nach ein paar Wochen teilte die PUV allerdings mit, dass der Gutachter da Gutachten nicht habe abschließen können, da sich meine Freundin der Begutachtung verweigert hätte (was aber absolut nicht der Fall war!).
Außerdem sei der Gutachter nun nicht mehr mit dem Fall betraut, sodass man doch bitte alle Kernspin- und Röntgenbilder der PUV zuschicken solle, damit ein anderer Gutachter anhand derer das Gutachten abschließen könne. Ich verstehe nicht, wofür das nötig sein soll, da der 1. Gutachter die Bilder ja bereits gesehen hat, und auch die dazugehörigen radiologischen Befundberichte vorliegen hatte.
Nun wurde meine Freundin zwischen den Jahren operiert, wobei die gewünschten Bilder im Krankenhaus leider verloren gingen.
Nun wirft die PUV meiner Freundin eine Obliegenheitsverletzung vor.
Es dümpelt nun seit Januar ein Schriftverkehr zwischen PUV und meiner Freundin.
Seit der letzten Antwort der PUV vergingen nun über 6 Wochen. Wir haben von daher nun einen etwas „härteren“ Brief aufgesetzt und wenigstens um einen Vorschuss gebeten, da ein Schaden im Grunde nicht strittig ist.
Nun kam auch eine Antwort. Man entschuldigte sich für das späte Antworten, da die Schadenakte angeblich vorübergehend nicht zur Verfügung stand. Sie möchten alles weitere nun bitte per Telefon regeln
Hallo? Was soll das denn? Seit wann werden denn versicherungsrelevante Sachverhalte übers Telefon besprochen.
Wir warten übrigens immer noch auf eine Ausfertigung des nicht abgeschlossenen Gutachtens.
Der behandelnde Arzt, der auch der Operateur ist, hat eine Invalidität von mind. 40% attestiert.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen. Soll sich meine Freundin auf die Telefongeschichte einlassen?
Viele Grüße
scrooge313