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Gutachten nach 3-Jahres-Frist nicht abgeschlossen

zählt diese 6-Monats-First nicht erst ab Erhalt eines endgültigen Bescheid der Versicherung? Dieser ging bis jetzt nämlich nicht ein, da dass Gutachten ja nicht als abgeschlossen gilt.

Viele Grüße
scrooge313
 
Hallo,

schau mal in deine AUB unter Verjährung und Klagefristen. Kenne nicht alle AUB aber bei meinen (AUB 94) steht z. B. drin:

"Die Verjährung beginnt mit dem Zugang der abschließenden schriftlichen Erklärung des Versicherers. Die Rechtsfolgen der Fristversäumnis treten nur ein, wenn der Versicherer in seiner Erklärung auf die Notwendigkeit einer gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen hatte."

Steht dazu bei euch was drin?

Gruß Jens
 
Hallo scrooge313,

zählt diese 6-Monats-First nicht erst ab Erhalt eines endgültigen Bescheid der Versicherung?

Das kann ich Euch nicht beantworten! Ihr braucht aber nur noch wenige Wochen oder Tage warten, um um diese Frage einen dreijährigen Rechtsstreit zu führen.

Was habt Ihr bisher mit Eurem eigenmächtigen handeln erreicht:

Dreijahresfrist abgelaufen
Kein eigenes Gutachten
Gutachten des Versicherers unter Verschluss
Röntgenaufnahmen weg

Eine sich über soviel Naivität ärgernde
Luise
 
Hallo Jens,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich des Jahres ihrer Erstverwendung, sondern können auch zwischen den Versicherern, aber auch bei einem einzigen Versicherer unterschiedlich sein. Maßgebend ist immer der individuelle Vertrag!


Aus einer mir vorliegenden AUB 2002:


14 Wie können Sie den Verlust von Ansprüchen vermeiden?

14.1 Sie haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie den Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht haben.

14.2 Die Frist beginnt erst, nachdem wir Ihnen gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt haben.​
14.1 dürfte klar sein

Zu 14.2 : na und ? Ist kein Kunststück den Nachweis einer fristgerechten Ablehnung zu erbringen.

Gruß
Luise
 
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