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Gutachten nach 3-Jahres-Frist nicht abgeschlossen

scrooge313

Nutzer
Registriert seit
16 Okt. 2006
Beiträge
5
Hallo,

vor über drei Jahren hatte meine Freundin einen Freizeitunfall.
Abgeschlossen wurde eine PUV nach AUB 2002. mit 225% Progression.

Aus Unwissenheit machte es ihr nichts aus, dass die PUV ein Gutachten im Dezember 2006 erst kurz vor Ende der 3-Jahres-Frist ansetzte.

Dies wurde auch durchgeführt. Dabei nahm der Gutachter allerdings keine Rücksicht auf den Gesundheitszustand meiner Freundin, sodass er das ihr durch die Begutachtung starke Schmerzen zufügte. Er sei angemerkt, dass sich durch die Unfallverletzung ein Morbus Sudeck entwickelt hatte.

In meinem Beisein aber sagte der Gutachter vor Ort aus, dass er einen erheblichen Schaden feststellen könne. Genaue Zahlen könne er natürlich erst nach einer Bearbeitungszeit nennen.

Nach ein paar Wochen teilte die PUV allerdings mit, dass der Gutachter da Gutachten nicht habe abschließen können, da sich meine Freundin der Begutachtung verweigert hätte (was aber absolut nicht der Fall war!).
Außerdem sei der Gutachter nun nicht mehr mit dem Fall betraut, sodass man doch bitte alle Kernspin- und Röntgenbilder der PUV zuschicken solle, damit ein anderer Gutachter anhand derer das Gutachten abschließen könne. Ich verstehe nicht, wofür das nötig sein soll, da der 1. Gutachter die Bilder ja bereits gesehen hat, und auch die dazugehörigen radiologischen Befundberichte vorliegen hatte.

Nun wurde meine Freundin zwischen den Jahren operiert, wobei die gewünschten Bilder im Krankenhaus leider verloren gingen.

Nun wirft die PUV meiner Freundin eine Obliegenheitsverletzung vor.
Es dümpelt nun seit Januar ein Schriftverkehr zwischen PUV und meiner Freundin.

Seit der letzten Antwort der PUV vergingen nun über 6 Wochen. Wir haben von daher nun einen etwas „härteren“ Brief aufgesetzt und wenigstens um einen Vorschuss gebeten, da ein Schaden im Grunde nicht strittig ist.

Nun kam auch eine Antwort. Man entschuldigte sich für das späte Antworten, da die Schadenakte angeblich vorübergehend nicht zur Verfügung stand. Sie möchten alles weitere nun bitte per Telefon regeln

Hallo? Was soll das denn? Seit wann werden denn versicherungsrelevante Sachverhalte übers Telefon besprochen.
Wir warten übrigens immer noch auf eine Ausfertigung des nicht abgeschlossenen Gutachtens.

Der behandelnde Arzt, der auch der Operateur ist, hat eine Invalidität von mind. 40% attestiert.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen. Soll sich meine Freundin auf die Telefongeschichte einlassen?


Viele Grüße
scrooge313
 
Hallo scrooge313,

der behandelnde Arzt, der auch der Operateur war, hat (innerhalb der Dreijahresfrist?) eine Invalidität von mind. 40% attestiert.

Versicherer und Versicherungsnehmer haben das Recht zur Neubemessung vor Ablauf der Dreijahresfrist.

Wenn es keinem der Parteien vor Ablauf dieser Frist gelungen ist eine Neubemessung vornehmen zu lassen – aus welchen Gründen auch immer - , müssen beide Parteien mit den 40 % leben.

Nun wirft die PUV meiner Freundin eine Obliegenheitsverletzung vor.

Welche Obliegenheit soll deine Freundin verletzt haben ?


Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel (225%)

1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25% übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich 1% aus der Versicherungssumme.

2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50% übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich weitere 1% aus der Versicherungssumme.​

Bei einem Invaliditätsgrad von 40 % ist zu zahlen:

40 % + (Für jeden Prozentpunkt, ....der den Invaliditätsgrad von 25% übersteigt, zusätzlich 1% aus der Versicherungssumme) hier zusätzlich 15 % = 55 % der Versicherungssumme.


Mein Rat:

Keine Telefonate und kein weiterer Schriftverkehr mit dem Versicherer.
Umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen.

Gruß
Luise
 
Hallöchen!

Ich kann Euch aus persönlicher Erfahrung heraus nur empfehlen einen Rechtsanwalt mit der weiteren Abwicklung zu beauftragen!

Ich dachte auch dass dies nicht notwendig sei, habe mich aber sehr geirrt!

Schönes Wochenende

Dani
 
Hallo,

vielen lieben Dank für eure Antworten.

der behandelnde Arzt, der auch der Operateur war, hat (innerhalb der Dreijahresfrist?) eine Invalidität von mind. 40% attestiert.
Genau, der Arzt attestierte dies kurz vor Auslaufen der Frist.
Mit den 40%+Progression wäre meine Freundin schon zufrieden.

Welche Obliegenheit soll deine Freundin verletzt haben ?
Die PUV ist der Meinung, dass es möglich sein sollte, eine Kopie der verlorenen Bilder erstellen zu lassen. Laut unserer Information der radiologischen Praxen ist das aber anscheinend nicht möglich. Dadurch, dass sie nun der PUV die Bilder, welche bereits dem Gutachter vorlagen, und die dazugehörigen Berichte noch vorliegen, nicht nocheinmal zusenden kann, geht die PUV von einer Obliegenheitsverletzung aus.
Dies war jedenfalls Stand vor einem Monat. Nach unserem letzten Brief, welchen ich etwas "härter" aufgesetzt hatte, folgte ja nun die Mitteilung, dass man den Sachverhalt gerne telefonisch regeln wolle. Ich werte dies schon mal als Rückzieher der PUV, da sie nicht mehr einfach einen "Ablehnungsbrief" versenden. :)

Hat mein eigentlich ein Anrecht auf Zusendung des Ergebnisses des Gutachtens? Wäre ja mal interessant, zu welchem Zwischenergebniss er wenigstens gekommen ist.

Von einem Telefonat rate ich meiner Freundin ebenfalls dringend ab, da man hierbei keinerlei Möglichkeit zur Dokumentierung hat. Wenn überhaupt, würde auch nur ich das Telefonat führen, da sie sich leider oftmals einschüchtern lässt.


Wir werden uns wohl nun auf die Suche nach einem Anwalt machen. Bisher haben wir die Kosten gescheut, da wir beide Studenten sind. Allerdings versuchen wir auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht. Ich hoffe aber mal, dass wir einen Anwalt finden, der uns in allen Belangen gut beraten wird.


Viele Grüße
scrooge313
 
Hallo scrooge313,

Freundin habe sich bei der Begutachtung verweigert:
das ist ein eingeübter, vorgeschriebener Satz aus der Fortbildungsschulung der GenRE!
Hierzu unbedingt ein Schreiben an die BG schicken mit den entsprechenden Paragraphen, siehe Link. Außerdem mit deiner Zeugenaussage!

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=2453

Wie schon geschrieben, Keine Telefonkorrespondenz!

Es gehen keine bildgebenden Aufnahmen "verloren", die verschwinden einfach mal so! Das ist üblich bei Unfallopfern, oder Ärztepfusch!

Wenn es eine radiologische Praxis war, dann ist die haftbar, wenn sie keine Originale behalten hat.

Wer hat die Bilder dem Gutachter vorgelegt und was hat der Gutachter damit gemacht, euch wieder mitgegeben?

Normaler weise schicken Gutachter die Bilder an den Absender zurück, also entweder der Auftraggeber oder der Arzt oder Klinik.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,


"Wenn es eine radiologische Praxis war, dann ist die haftbar, wenn sie keine Originale behalten hat."

Damit habe ich im Moment auch zu tun. Kannst Du mir bitte eventuell notwendigen §§ nennen und vor allem, wenn die Bilder weg sind und Naturalenschädigung somit nicht mehr möglich, wie soll die Haftung aussehen?

Ich dreh mich da im Moment im Kreis....

Vielen Dank

tamtam
 
ja das Thema würde mich auch näher interesseiren.
Ich kann mich aber erinnern, dass die Praxis bei der Herausgabe der Bilder sagte, dass man gut darauf aufpassen solle.

Wer hat die Bilder dem Gutachter vorgelegt und was hat der Gutachter damit gemacht, euch wieder mitgegeben?
Meine Freundin hatte die Bilder direkt mit zum Gutachten gebracht, und hat sie dann auch gleich wieder mitbekommen.

Aber unabhängig davon, wer Schuld am Verlust der Bilder ist, reciht es denn nicht aus, dass die Bilder bereits von dem Gutachter angeschaut wurden und die Berichte noch vorliegen? Oder kann die PUV wirklich damit eine Verletzung der Mitwirkungspflicht festlegen?

Grüße
scrooge313
 
Hallo scrooge313,

wenn sie die Bilder wieder mitgenommen hat, dann sind die ja auch bei Ihr. dann macht Papierabzüge beim Fortographen, kostet ca 0,12€ pro Bild.

Der Anwalt, oder bei der Beratung am Amtsgericht gibt es auch anwaltliche Beratung für Geringverdiener, da schreibt ihr einen Brief an die BG und begründet eure Ansicht, du warst als Zeuge mit bei der Begutachtung und außerdem hat die Probandin sich nicht der Begutachtung verweigert, sondern aufgrund der Schmerzen durch die Inkompetente Untersuchungsmethode musst die Probandin, gemäß § den Untersuchungsfortgang abbrechen, (wenn es so war). Immer bei der Wahrheit bleiben.

Laßt euch von der BG nicht einschüchtern, die Floskeln, die die Menschenwürde demütigen, wie Aggravation, Vorführung, Mitwirkung verweigert, Begehrenshaltung, .... .
An den Gutachter, der das behauptet hat, an den schreibt ihr ebenfalls einen Brief und droht mit Anzeige, weil er in unfachmännischer Weise den Arm der Probandin untersucht hat, was zu unerträglichen Schmerzen, die noch andauern, geführt hat. Schmerzen können bei Mitwirkungsverweigerung nicht entstehen!

Gruß Ariel
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Hallo tamtam,

irgendwo im Forum stehen die § für die Aufbewahrungspflicht der Dokumente.
10 Jahre für Dokumente, und 30 bei OP, weiß nicht genau. gehe auf Suchfunktion und gib den Begriff: Aufbewahrungspflicht für Dokumente.
, ein.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

wir sind hier im Themenbereich „Private Versicherungen“ und scrooge313 hat eine Frage zur PUV.

Gruß
Luise
 
Hallo,

es gibt schon wieder neues zu berichten. Meine Freundin wollte auch nicht bei der PUV anrufen. Heute jedoch bekam sie überraschend diesen Anruf seitens der PUV.

Dadurch, dass wir in unserem letzten Schreiben die PUV beschuldigten den Gutachter vor der Untersuchung nicht ausreichend über den Geeundheitszustand informiert zu haben. Hatten wir angedeutet, den Gutachter wegen Körperverletzung und die sachbearbeiter der Unfallversicherung wegen Beihilfe anzuzeigen.

Anscheind zeigte die alleinige Dorhung schon etwas Wirkung, da nun anscheind der Abteilungsleiter persönlich angerufen hat, und darum bat von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abzusehen.
PUV: Vielelicht können wir uns ohne Gericht einigen.
Antwort meiner Freundin: Selbstverständlich, wenn die Einigung für mich annehmbar ist.
PUV: Ja ich denke, dass wir Ihnen 500€-1000€ anbieten können.
Freundin: *bekommt einen Lachkrampf* Unter diesen umständen müssen wir nicht weiterreden. Ich bespreche alles weitere mit einem Anwalt.
PUV: Ähhm, Moment mal. Also der Gutachter hat 1/7 Beinwert festgelegt...er hat das Gutachten aber nicht abgeschlossen, da er die Bilder nochmal sehen wolle, da er sich nicht sicher sei, ob nicht ein Vorschaden vorliege. Ich biete Ihnen jetzt an, 1/7 Beinwert - 5% wegen unklarer Vorschäden zu zahlen.
Freundin: Es gibt keine Vorschäden. und 1/7 beinwert ist bei meiner Funktionseinschränkung lächerlich. Mein Arzt hat mir 40% Gesamtinvalidität bescheinigt.
PUV. 1/7 ist aber der Normalwert bei Meniskusriss.
Freundin: In meinem Knie ist aber weit mehr kaputt, als der Meniskus. Ich leide runter einem Morbus Sudeck im Bein, befinde mich seit 3 Jahren ununterbrochen in Behandlung.
PUV: Morbus Sudeck ist im Gutahten aber nicht erwähnt.
Freundin: Der Gutachter hat den Sudeck doch im Beisein meiner Begleitung bestätigt, und sogar noch gefragt, ob ich alle medikamente wie Karil, etc bekomme.
Ich möchte bitte, dass Sie mir das Gutachten zuschicken. Ich möchte den weitern Dialog schriftlich durchführen.


Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise der PUV? 500-1000€, dann im nächsten Ansatz ca. 7000€ anzubieten ist doch mehr als lächerlich, nicht sofar beschämend für die PUV.:mad:

Das unfertige Gutachten wird uns nun zugeschickt. Denkt Ihr, dass ein Anwalt dagegen vorgehen kann? Für mich ist es einfach ein Unding, dass der Sudeck einfach nicht inm Gutachten erwähnt wurde. Das ist doch nun die Hauptursache für die Invalidität. Allein durch den Meniskus hätte meine Freundin bestimmt nicht diese Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.

Viele Grüße
scrooge313
 
Hallo Luise,

danke für den Hinweis. Es ist trotzdem eine Versicherung, die Schadensabwehr ist bei jeder Versicherungsart gleich.
Wenn man das aus dem Fokus verliert, dann verliert man den Blick für die Raffinesse der Machenschaften!
Auch wenn ich die Versicherungen im Schreiben vertauscht habe. Entschuldigung!, an scrooge313.:)

Gruß Ariel
 
Hallo scrooge313,


der Unfall geschah vor „über 3 Jahren“, die Begutachtung erfolgte „im Dezember 2006 erst kurz vor Ende der 3-Jahres-Frist“, es folgte „zwischen den Jahren“ eine weitere Operation, der behandelnde Arzt, der auch der Operateur war, hat eine Invalidität von mind. 40% attestiert, „dies kurz vor Auslaufen der Dreijahresfrist“.

Ich möchte Euch darauf hinweisen, dass nach AUB 2002 nicht anerkannte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb 6 Monaten bei einem ordentlichem Gericht eingeklagt werden. Nach meinen Überlegungen müsste die Dreijahresfrist im Januar abgelaufen sein, Die Frist zur Erhebung der Klage dürfte bald abgelaufen sein. Laßt Euch nicht weiter hinhalten

Gruß
Luise
 
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