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Gutachten nach §109 Erfahrungen

DerKnieKaputte

Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2017
Beiträge
98
Ort
Berlin
Hallo miteinander,

ich bin gerade dabei mich in die Verfahrensweisen der SG einzuarbeiten.
Also quasi die strategische Vorbereitung der „Gutachtenfrage“, derzeit habe ich die Annahme das durch das Gericht ein „neutrales“ Gutachten in Auftrag gegeben wird. Da Gutachten gegen Gutachten stehen wird. Dann kommt ja §109 ins Spiel: (Annahme: fachlich sind beide Gutachten auf ähnlichem Niveau)

Meine Frage:
Wie sind die Erfahrungswerte im Prozess wenn das Gutachten nach §109 gegenteilig zum gerichtlichen ist? Gehen die Richter überhaupt darauf ein? Oder ist es eher ein Alibi der Rechtssprechung?

Für eure Erfahrungen bin ich sehr dankbar!

DetKnee
 
hallo derkniekaputte,

meiner Meinung nach:

entscheidet der Richter

Lg. Rolandi
 
Hallo Ronaldi,

ja klar entscheidet der Richter, daher auch meine Frage nach Erfahrungen.
Das §109 Gutachten ist ja die letzte Möglichkeit dem laufenden Verfahren eine positive Wendung zu geben.

Wer hat Prozesserfahrung mit der Nutzung §109?


Best Dank

DetKnee
 
Hallo,
es werden viele Erfahrungen mit §109 SGG haben, aber was genau möchtest Du da wissen?
Mein § 109 Gutachten las sich gut aber der vorsitzende Richter ist in der Verhandlung selber so gut wie nicht darauf eingegangen.
Im Urteil vom LSG hat sich das Gericht dann schon sehr ausführlich damit beschäftigt und ist den Feststellungen auch gefolgt.
Aber jeder Fall ist anders. Da läßt sich wirklich nichts verallgemeinern.

Ich persönlich empfehle den Einsatz des § 109-Gutachten im Berufungsverfahren. Es ist auch ein Tatsachengericht und muß sich mit neuen Tatsachen, Ergebnissen auseinandersetzen und auch selbst ermitteln.

Gruß von der Seenixe
 
Halllo Seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort, und auch für Deine PN - konnte noch nicht antworten, kann nur alle 2 Tage eine PN schreiben. (warum eigendlich?)

Deine Beschreibung des Ablaufs der Entscheidungsunfähigkeit in den niederen Instanzen ist meine Befüchtung. Deshalb meine Frage über die Erfahrungen der ersten Instanz SG in wie weit der §109 hier schon Sinn macht.
Auf Grund der langen Zeit bis die Berufung/Revision am LSG statt findet, hat die Gegenseite ausreichend Zeit auf das Gutachten einzugehen, das möchte ich vermeiden.

Ich habe in der Sozialgerichtsbarkeit keine Erfahrung, aber in der zivilen schon einige.

Besten Dank

DetKnee
 
Hallo DerKnieKaputte,

ich kann mich seenixe nur anschließen!
Den § 109 kann man nur einmal ins Gefecht bringen!
Deine Überlegung, der Gegenseite weniger Zeit zu verschaffen ist ein Trugschuß!
Die machen ein Schriftsatz mit der Bitte um Verlängerung, dann haben die die Zeit die Sie brauchen!
 
Hallo ptpspmb,

danke für Deine Info.
Ich weis das ich den §109 nur einmal ins "Gefecht" bekomme, die Frage ist wann. Ich neige dazu Ihn erst ab LSG zu ziehen. Bei der Betrachung der Zeiträume möchte ich vermeiden, dass die BG zwischen den Instanzen (SG-LSG-Revision) mir Gutachten "reindrückt" welche gegen das §109er gerichtet sind. Das ist meine Gedanke zur Reaktionsminimierung für die Gegenseite.

Frage:
Kann das LSG nochmal ein "unabhäniges" Gutachten beauftragen, oder muss das der Vorinstanz verwendet werden?


Viele Grüße

DetKnee
 
Hallo Knie,

frage doch mal nach einer Statistik von 106er und 109er Gutachten`?

Wem wird gefolgt?

Primär den 106er - weil das 109er als Parteiengutachten angesehen wird.

Aber das 106er geben die Gerichte auf mit den Gutachtern wo sie schon wissen, dass das GA für das Unfallopfer negativ ausfällt-

Daher auch keine Statistik.

Kommst Du durch, und wird Deinem 109er gefolgt bist Du ein Glücksfall.

Aber wir gesagt das 106er ist auch ein Parteigutachten :)

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

danke das Du es ganz direkt benennst. Ich hatte Aufgrund einiger Berichte, die Befürchtung das mit dem 109er nicht so viel zu erreichen ist. Über das 106er brauchen wir gar nicht zu diskutieren, es ist wohl das größte Problem im Prozess.
Allerdings hatte ich die Hoffnung, mit dem 109er beim LSG die Gewichtung steigt.

Viele Grüße

datKnee
 
Hallo Datknie,

ich drücke Dir die Daumen. Bitte berichte weiter.

Solltest Du in Deinem oder einem anderen Bundesland oder bundesweit mal eine Statistik finden zu 109er und 106er GA, ich und auch alle hier wären sicher sehr interessiert.

Magst Du mal schreiben wer bei Dir das 106er gemacht hat? Ggf. können wir Dir hier noch etwa helfen zur Entkräftung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ich bin erst in der strategischen Vorbereitung, ich habe noch keine Klage eingereicht.
Meine Überlegung ist vorerst meine Beweislage so aufzubauen, das ich auch mit der Annahme das dass 106er Gutachten maximal zum Patt reicht, und ggf mit dem 109er noch ein wenig nachjustieren kann.
Meine Patientenakte der letzen 20 Jahre habe ich nun vorliegen, ist lückenlos und sehr gut dokumentiert. Ebenso habe ich (wusste ich gar nicht mehr) einige Gutachten bis zum Jahr 2006. Hier ist die Verschlechterung eindeutig dokumentiert, und der Zustand absolut reproduzierbar. Mit dem Jahr 1999 habe ich eine MdE von 30% dokumentiert, mit weitaus weniger Schäden.

Statistik ist gut, die haben vielleicht die BG's wenn sie Ihren Erfolg dokumentieren und feiern.
Aber ich meine ich habe eine Studie (war neutral) bezüglich der 106er Gutachten gelesen, war ernüchternt und Sicht von UO eine Katastrophe. Abhänigkeiten, Gefälligkeiten etc. pp.

Wie immer besten Dank für die Infos!

DatKnee
 
Hallo Knie,

"Aber ich meine ich habe eine Studie (war neutral) bezüglich der 106er Gutachten gelesen, war ernüchternt und Sicht von UO eine Katastrophe. Abhänigkeiten, Gefälligkeiten etc. pp."

Kannst Du den Link mal einstellen oder mir zukommen lassen?

Viele Grüße

Kasandra
 
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