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Gutachten mit Vorschaden gerechtfertigt?

webreaktheice

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
26 Dez. 2011
Beiträge
6
Hallo erstmal, ich bin der Neue ;)

Ich hab hier zwar schon viele Themen durchforscht, doch allerdings musste ich mich jetzt mal hier anmelden und meine Situation schildern, um auch evtl. ein paar Tipps von einigen von euch zu bekommen.

Also, ich fang mal an zu erzählen...

...Alles begann 2005, als ich mir das VKB des linken Knies zum ersten mal beim Fußball gerissen hatte. Auf Grund des letzten Schuljahres, wollte ich nicht unbedingt lange pausieren und ließ erstmal das kaputte VKB entfernen, um dann ein Jahr später die Plastik zu machen. (In der Zwischenzeit hatte ich eine Schiene fürs Knie)
Auf Grund von Unwissenheit hatte ich bzw. meine Mutter verpasst einen Dauerschaden rechtzeitig der Vers. zu melden. Also bekam ich leider auch keine Leistung. Sehr ärgerlich, aber die Zeit kann ich leider nicht zurück drehen :(

Nun im Jahr 2010 ereilte mich das gleiche Schicksal, mit dem Unterschied, dass ich mich gleich die kommende Woche habe operieren lassen.
Mein Arzt operierte mich allerdings 2-mal. Zuerst wurden die Menisken gemacht (Teilentfernung und genäht musste werden) und ne Woche drauf die VKB-Plastik.
Diesmal nicht so dumm, meldete ich den Dauerschaden an...

Also im Okt. war ich beim Gutachter. Und bekam am Freitag endlich das Schreiben von der Vers.. 10% Invalidität und 7% Vorinvalidität. Da hab ich erstmal geschluckt.

Für mich persönlich ist das natürlich inakzeptabel. Damals als ich vergaß einen Dauerschaden anzumelden hat es niemand interessiert wie es meinem Knie geht. Dem zu Folge wurde auch kein Gutachten oder sonstiges gemacht. Jetzt nach 5 Jahren ist man sich sicher, dass es 7% waren, ohne iwelche Berichte in der Hand zu haben und zu begründen. Naja... Glaubhaftigkeit sieht anders aus. Ob nun mit oder ohne Erfolgschancen, werde ich trotzdem erstmal in Widerspruch gehen.

Ein Bekannter hatte fast identische Verletzungen wie ich beim 2ten mal und bekam 14%. Da bin ich mit meinen 10% sicherlich auch nicht gerade gut bedient, obwohl ich auch einer bin, der sich von Op´s und Verletzungen sehr gut erholt, deshalb kann ich das vlt. noch als realistisch ansehen.

Was meint ihr denn zu der ganzen Angelegenheit? Hab ich da iwelche Chancen? Hab auch keine Ahnung wie man da vor geht.

In der Nähe hier gibt´s auch ne Anwältin für Versicherungsrecht. Vlt. sollte ich diese auch mal kontaktieren

Hab ich 3 Jahre Zeit zu widerrufen? Dann könnte ich die Ruhe bewahren und schon den ersten Kontakt über die Anwältin herstellen.

Also schon mal vielen lieben Dank, an diejenigen, die sich die Zeit genommen haben, den Text schon mal komplett zu lesen. Über Kommentare würde ich mich natürlich noch mehr freuen :)

Schönen Tag euch allen.
 
Hallo webreaktheice,

willkommen im Forum.

Leider sind über die Feiertage wohl nur wenige im Forum gewesen, deshalb will ich deinen Beitrag mal nach oben pushen, damit er nicht untergeht.

Ich kann dir mit deinem Anliegen leider nicht weiterhelfen, aber ich denke es meldet sich noch jemand.

Dein Einspruchsrecht gegen die Versicherung beträgt sicher keine 3 Jahre, ich gehe davon aus das du hier auch nur 4 Wochen Zeit hast.
Einen Anwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren ist mit Sicherheit gut, auch wenn du deine Verletzungen und die deines Bekannten nicht vergleichen kannst, denn jeder Fall ist anders.
Ich denke du wirst hier viel kämpfen müssen.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Ironman´s Ehefrau :)

Danke, dass du das gemacht hast.
Ja, werde mal schaun, ob sich hier noch ein paar andere Leute darüber äußern können und dann sehen wie ich weiter vorgehe.
 
Hallo webreakheice,

willkommen im Forum.
Mit der Wahl zum Anwalt zu gehen, liegst du genau richtig. Zunächst würde ich der PUV schriftlich mitteilen, dass du mit dem GA - Bewertung nicht einverstanden bist. Bis zum Ablauf von 3-Jahren muß die PUV durch ein GA die Folgen bewertet wissen, um abzurechnen. Bisdahin kann sich der Gesundheitszustand durchas noch ändern.
Wenn du aber jetzt ein Gegengutachten haben willst, dann must du dies immer auch selber zahlen. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann bist du schon ein ganzes gutes Stück weiter. Der Weg wird trotzdem lang werden, da es schwer nachzuweisen sein wird, wie hoch der ursprüngliche Schaden gewesen ist. Dies kann allein nur auf Grund der damaligen Arztberichte angenommen werden.
Was sagt dein behandelnder Arzt oder Orthopäde zun Angaben, die haben in der Regel auch Ahnung von %utalen Angaben.

Über die Höhe, vermag ich dir auch keine zuteffende Aussage machen zu können. Ich würde es auf jedenfall kämpfen, da das GA für die PUV wohl günstig zu erscheinen mag.

Alles Gute viel Erfolg.
 
Danke W.Leucht!

Werde den Weg mit dem Anwalt heute mal angehen und einen Termin ausmachen bzw. mich erkundigen.
Wie du ja auch schon sagst, dass der damalige Schaden, nur mit den ärztlichen Berichten vom ersten Unfall ermittel werden kann, ist ja hier nicht mal zutreffend. Der Gutachter meinte ja zu mir, dass er keine Dokumente vom ersten Unfall hat, außer den Op-Bericht. Der kann, denke ich, was eine genau Beurteilung eines Dauerschadens betrifft, weitestgehend vernachlässigt werden.
1 Satz wurde zur Vorinvalidität verloren. Und zwar, dass er (Gutachter) eine Vorinvalidität von 1/10 Beinwert sieht. Mehr nicht. Den Absatz über mein freundliche und aufgeschlossene Art und meinen guten Kleidungsstil (Thema Schuhwerk wurde dann noch seperat behandelt, was vlt. noch im entferntesten was mit meinem Knie zutun hätte) erspar ich euch.

Aber ich denke ihr habt mich noch mehr ermutigt, das mal einem Spezialisten vorzulegen. Also Danke.
 
Invaliditätsgrad

Hallo webrektheice,

leider kann ich keine gute Antwort geben, denn ich habe die Angaben in
Deinem Beitrag nicht richtig deuten können.

Hat der Gutachter jetzt eine Invalidität von 10 % festgestellt und es werden
davon 7 % Vorschaden abgezogen?

Somit würde jetzt nur noch 3 % der Versicherungssumme als Invaliditäts-
entschädigung zur Auszahlung kommen.

Oder bemisst der Gutachter die jetzige Invalidität mit 17 % (abzüglich
7 % Vorschaden), so dass 10 % Gesamtinvalidität entschädigt werden?

Kannst Du bitte nochmal etwas hierzu schreiben.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy!

Genau, 10% Invalidität mit 7% Abzug durch Vorschaden. Also 3%.

Würde mich freuen von dir zu hören.

Vielen Dank!

Und allen einen guten Rutsch.
 
Invaliditätsentschädigung

Hallo webreaktheice,

angenommen Deine Versicherungssumme wäre 50.000 € (daraus 3 %),
somit würde die Entschädigung durch die PUV nur 1.500 € betragen.

Für die Beauftragung eines RA wäre mir das Risiko auf allen Kosten sitzen
zu bleiben einfach zu hoch. Von den Strapazen für die Nerven nicht geredet.

Mein Vorschlag wäre:

teile der PUV mit, dass Du mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht übereinstimmst.

Deine jetzigen (und sicher auch zukünftigen) Bewegungseinschränkungen sind
Deiner Meinung nach mit mehr als 10% einzuschätzen.

Die Versicherung hat ja bereits den Vorschaden von (eingeschätzten 7 %)
durch die aus Unkenntnis versäumte Meldung des Unfalls von 2005 eingespart.

Diese 7 % hätten jedoch auf jeden Fall entschädigt werden müssen.


Man könnte der PUV den Vorschlag unterbreiten, den Vorschaden (7%) zu
regulieren und dann auf ein weiteres Gutachten zu verzichten.

Bei Ablehnung kannst Du jetzt die Zahlung vereinnahmen und der Versicherung
jetzt schon mitteilen, dass Du auf ein Gutachten zum Ablauf des dritten Jahres
nach dem Unfall bestehst.

Das Schreiben an die PUV per Einschreiben mit der Bitte auf umgehende Rückantwort.


Viele Grüße und guten Rutsch

Meggy
 
Hallo Meggy, erstmal frohes Neues noch.

Das mit dem RA wäre mir so auch zu risikoreich. Hätte es dann höchstens so gemacht, dass ich das Gutachten nur mal prüfen und mich mal beraten lasse.

Auf die Idee, dass ich der Versicherung bzgl. des Vorschadens und der eingesparten Entschädigung ein Vorschlag unterbreiten könnte, bin ich so noch nicht gekommen. Da werde ich mir die Tage jetzt mal Gedanken machen.

Wenn du dich auskennst...Was würde denn ein neues Gutachten kosten?

Wieder vielen lieben Dank! Ciao
 
Hallo webreaktheice,

ein gutes neus Jahr für dich zunächst.

Für mich mich wurde aktuell ein neurologisches GA durch den Dienstherren in Auftrag gegeben. Die Gebühren betrugen rd. 860,00€.
Es kommt immer auf den Fall an. Bei dir, könntes durchaus noch höher sein, da die Geschichte mit deinem Vorschaden ein längeres Studieren deiner ARZTUNTERLAGEN mit sich bringt und dies zeitaufwendig ist.

Ich würde den Vorschlag von Meggy weiter verfolgen. Ich hatte dir bereits ja auch schon die 3-Jahresfrist.

Alles Gute
Wolfgang
 
Preis eines Gutachtens

Hallo webreaktheice,

an Deiner Stelle würde ich kein privates Gutachten in Auftrag geben. Die
Versicherung würde dieses sehr wahrscheinlich auch nicht anerkennen.

Die Kosten für ein Gutachten können meines Wissens sehr unterschiedlich
ausfallen.

An der Kopie meines 1. Gutachtens (von der PUV in Auftrag gegeben und bezahlt)
hing , wohl aus Versehen, die Rechnung.

Begutachtet wurden Oberarmbruch und Hüftprothese.

Liquidation:
Gutachten..... 6 Seiten a 21 € ........126,--
eingehende körperl Untersuchung..... 16,--
Rö.bd.Schultern in 2 Ebenen............ 33,20
Beckenübersicht............................ 13,80
Rö.bd. Hüften................................ 16,60
Schreibgebühr 6 Seiten a 3,50 €........ 21,--
Porto............................................ 0,55
_______________________________________
...................................................227,15 €


Alles Gute und viel Glück im neuen Jahr

Meggy
 
Ok Danke euch beiden. Auch wenn 900€ und 200€ nicht grade eng beieinander liegen ^^ Aber kann mich ja davor auch nochmal informieren. Aber ich glaube, dass ich mit den Informationen die ich bisher habe schon was anfangen kann.
Vlt. bin ich ja in ein paar Monaten noch in dem Forum unterwegs bzw. denke an das Forum, dann kann ich ja nochmal schreiben wie´s ausgegangen ist.

Also bis dahin wünsch ich euch ne unfallfrei Zeit ;)
 
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