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Gutachten mit Fehlern und falschen Angaben akzeptieren

Roxy

Nutzer
Registriert seit
15 Jan. 2009
Beiträge
5
Hallo

ich brauche mal Eure Hilfe. Ich bin 2007 vom Dach gefallen und habe mir dabei einen Brust-Wirbelbruch, Berstungsfraktur BWK 8 zugezogen, der mittels internen Fixateuren von BWK 7-9 stabilisiert wurde. Nach der OP ging es 4 Wochen zur Reha! 2008 wurden die Fixateure nach ca.8 Monaten mittels OP wieder entfernt ! Da ich immer noch Schmerzen und Einschränkungen bei diversen Arbeiten, im Rücken habe, habe ich bei meiner Unfallvers. einen
Anspruch auf Invaliditätsleistung gestellt !

Die Vers. hat mich dann Ende 2008 zu einem Gutachter geschickt, der ein Gutachten erstellt hat, mit dem ich nicht so einverstanden bin! Der ganze Ablauf wie folgt war, 15 min über seinen privat kram geredet, was er doch für ein tolles Auto fährt, (A8) und das aber der Phaeton von VW noch viel besser wäre und er sich den wohl holen wird…….. usw. Dann wurde ich befragt, was ich noch für Beschwerden hätte, die ich Ihm aufgezählt habe, wie heben von Lasten über 10 Kg, Schmerzen beim liegen und drehen auf dem Rücken , Schwindel-Erscheinungen, Probleme bei der Arbeit, weil ich viel kniend oder in gebückter Haltung arbeiten muß usw…..

Ich musste mich dann ausziehen, bücken, drehen, zur Seite beugen, meine Rücken wurde abgeklopft, meine Narbe von dem Eingriff untersucht, mich dann hinlegen wo er noch meine Reflexe geprüft hat, dann konnte ich mich wieder anziehen. Das ganze hat ca.25 min. gedauert !

Dann kam die Kopie des Gutachtens von der Versicherung! Wo drin steht, er habe dem Versicherten erklärt, das im Rahmen der PV die AUB in der entsprechenden Fassung zu gelten habe!
Dieses hat er mir überhaupt nicht erklärt, dann steht drin, das Behinderungen im Arbeitsumfeld oder bei sportlichen Betätigungen bei der Bewertung keine Rolle spielen ! Hallo, was mache ich denn 8 Stunden am Tag, auf dem Sofa liegen oder Arbeiten mit Schmerzen !


Dann hat er den Rehabericht zitiert, das ich entlassen wurde, voll arbeits und erwerbstäig, das aber im Rehabericht drin steht: Leichte bis mittelschwere Arbeiten unter Vermeidung von: häufigen Heben und Tragen über 10 kg-Arbeiten in Zwangshaltungen und einseitige Körperhaltungen-häufigen Bücken-Exposition von Kälte, Nässe und Zugluft. Kein Wort davon erwähnt!
Des weiteren bereitet mir Tragen über 10 kg weiterhin Probleme, was ich dem Gutachter auch gesagt habe!




Es wird alles so erwähnt in seinem Bericht, als ob alles OK wäre, Ausziehen ohne Probleme, hinlegen ohne Probleme……..

Verbliebene Unfallfolgen: Endgradige Bewegungseinschränkung im thorako-lumbalen Übergangssegment, Druck-, Klopf,- Rüttelschmerzempfindlichkeit im Bereich der Farktur und Verschmächtigung der Wirbelsäule stabilisierenden Muskelgruppen einschl. der Bauchmuskulatur

Die zusammenfassende Beurteilung lautet:
Zu beurteilen ist nicht die radiologische Verformung des Brustwirbelkörpers sondern entsprechend den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen ausschließlich die Funktionsminderung, im hiesigen Falle die MDL bei unpaaren Achsorganen. Die Schmerzsymtomatik ist nachvollziehbar, sie kann jedoch aufgrund des oben Erwähnten nicht in die Bewertung einbezogen werden !
Das Ergebnis waren dann 10% Dauer-Invalidität!

Das ich meinen Beruf nicht mehr so ausüben kann wie vorher, das ich nicht mehr meine Freizeit so gestalten kann wie vorher (habe viel Sport gemacht) , mir das Heben und Tragen meiner 2 Kinder (2+4) und andere Lasten Probleme bereitet, soll alles nicht zählen ! Dann der falsch zitierte Rehabericht, mein Gewicht hat er falsch angegeben und auch noch andere Kleinigkeiten !

Irgendwie empfinde ich das Ergebnis als einen Schlechten Scherz ! Wie Denkt Ihr, oder was würdet Ihr machen ! Das Gutachten so akzeptieren oder Einspruch bei der Versicherung einlegen !

Über Ratschläge wäre ich Dankbar.

Gruß Roxy
 

JoachimD.

Nutzer
Registriert seit
21 Feb. 2007
Beiträge
1,736
Ort
Schwarzwald
Hallo R.

das Thema Wirbelsäulenfrakturen ist ein ziemlich schwieriges!
Ich hatte einen ähnlichen Fall - dabei wurde mir gesagt wenn der Wirbel unter 50 Prozent zusammengebrochen ist, erst
dann wird operiert! Das heisst bei mir wurde ein gut Stück der Brustwirbelsäule versteift!
Ich habe dafür 20 MdE bekommem da dadurch die Wirbelsäule in der Bewegung deutlich eingeschränkt ist!

Zitat
Wenn 2008 wurden die Fixateure nach ca.8 Monaten mittels OP wieder entfernt !
-------------------------------------
Du hattest eine Wirbelkörperbruch der mittels Fixateure stabilisiert wurde?
Bei mir ist der Wirbelkörper in der ersten Klinik bis auf ca. 30 Prozent zusammengebrochen, das Ganze wurde
dann mit einem Titanimplantat(Art Röhrchen und Knochenspännen aus dem Becken versteift! (zwischen Wirbel acht und sechs).
Es ist also ein kleiner Unterschied ob ein Wirbelbereich von ca 10 cm versteift wird oder ein geheilter Bruch vorliegt!
Ja und die Fixateure dann wieder entfernt werden! Etwas anderes ist das Thema Belastbarkeit 10 Kg!
Das muss dann schon entsprechend gewertet werden, dass heisst das Dir unter Umständen eine Umschulung gewährt
werden muss! (Alter?) Wenn Du z.B. eine Arbeit hast wo Du schwer heben mußt und irgend welche Verrenkungen machen
um meinetwegen irgend etwas zu verlegen!

Das heisst auf Deutsch dass Du Einspruch erheben musst gegen den Rehabericht/ Gutachten der Dich auf der einen Seite als
voll Arbeitstauglich erklärt dies aber dann wieder einschränkt (10 kg usw.).

Dies ist insofern wichtig für Dich weil ich nicht weis wie stabil so ein Wirbel in Zukunft ist, nach dem Bruch?
Was das Gutachten angeht ist dies bei mir genau so verlaufen (bis auf das Thema Auto). Es stimmt leider interessiert
die Ärzte das Thema Schmerz nicht .. Also lege gegen diesen Rehabericht/ Gutachten Widerspruch ein wie schon gesagt.
weil die Einschränkung wie heben von Lasten über 10 Kg, Schmerzen beim liegen und drehen auf dem Rücken ,
Schwindel-Erscheinungen,
Probleme bei der Arbeit, weil ich viel kniend oder in gebückter Haltung arbeiten muß usw…..
nicht entsprechend gewürdigt wurde!

Ja und das Du evtl. Deine Arbeit längerfristig nicht ausüben kannst unter den Umständen!
Ich muss Dir aber sagen dies wird nicht einfach!


Es kann passieren das Du vor ein Sozialgericht musst! Da Du privat versichert bist weis ich nicht ob da die Möglichkeit
besteht ein privates Gutachten nach § 109 SGB zu machen da müsstest Du Dir einen entsprechenden Rechtsanwalt
nehmen (Sozialrecht). Aber evtl. antwortet ja hier noch Jemand..!

Gruss Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:

stinababy

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Hallo,

auch mein Mann hat solche von dir beschriebenen Probleme mit seiner PUV.
Der Fall ist ähnlich wie bei dir, nur das Bein meines Mannes ist nicht mehr belastbar wie ein gesundes Bein, durch einen Knorpelschaden im Knie.
Bei der letzten Begutachtung, ging das genauso wie bei dir(10%).
Auch mein Mann kann seinen Beruf durch den Unfall nicht mwhr ausüben, ist nun sogar voll erwerbsunfähig.
gegen dieses Gutachten haben wir Wiederspruch eingelegt. Die Versicherung aber wollte sich der Sache nicht mehr annehmen und hat auf stur geschaltet.
Ich bekam dann im Forum den Tipp, eine Beschwerde gegen die Versicherung einzulegen. Das kann man bei dem versicherungsombusmann e.V. in Berlin. das haben wir gemacht und siehe da, auf einmal sah die Sache anders aus. Darauf hin hat sich die Versicherung bereit erklärt ein neues Gutachten zu erstellen und falls es höher ausfallen sollte, auch danach abzurechnen. Sie sind sogar auf unseren gutachtervorschlag eingeganen. Ich weiß zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht, was das Gutachten ergeben hat.
An deiner Stelle würde ich die Versicherung anschreiben und den fall schildern, sowie gegen das Gutachten Wiederspruch einlegen. Wenn die Stur sind, dann reiche Beschwerde ein, so wie ich es auch gemacht habe.
Denk immer daran, du musst für dein Recht kämpfen, denn wer nicht kämpft hat schon verloren
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. Wenn noch Fragen sind kannst du mich jederzeit kontaktieren.
Gruß von stinababy
 

sunnykid

Mitglied
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Beiträge
51
Hallo,

kannst Du mir sagen, wo ich einen Ombusmann für Versicherungen in Berlin finde?

Danke!

MfG

Sunnykid
 

Roxy

Nutzer
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15 Jan. 2009
Beiträge
5
Hallo Luise,

ich habe hier die AUB vor mir liegen, lese aber nicht daraus, das Einschränkungen bei der Arbeit oder im privaten Bereich nicht zählen, bzw. berücksichtigt werden.
Ich kann mal einen Auszug für Invaliditätsleistung schreiben: Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie vorraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung diesen Zustandes nicht erwartet werden kann.

So dann kommt die Gliedertaxe wo die Wirbelsäule nicht aufgeführt wird.

Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemist sich der Ivaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.


So, ich hoffe das reicht !
Es kann aber nicht sein, das der Reha-Arzt schreibt, Leichte bis mittelschwere Arbeiten unter Vermeidung von: häufigen Heben und Tragen über 10 kg-Arbeiten in Zwangshaltungen und einseitige Körperhaltungen-häufigen Bücken-Exposition von Kälte, Nässe und Zugluft.

Und der Gutachter schreibt in sein Gutachten Voll Leistungsfähig nach Entlassung aus der Reha !

Vor allem
er habe mir erklärt, das im Rahmen der PV die AUB in der entsprechenden Fassung zu gelten habe!

Ich weis das sein Audi A8 ein Solar Dach hat, Ledersitze, 280 PS, Klima........, er immoment nicht wüßte, was er seiner Frau für ein Auto kaufen würde, er aber eins braucht was seine Pferde ziehen kann, aber mir nie die AUB erklärt hat !

Du scheinst Dich auszukennen, macht es Sinn gegen das Gutachten widerspruch einzulegen ?

Gruß Roxy
 

Luise

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Hallo Roxy,

bei der endgültigen Bemessung der Invalidität ist auf den Sachverhalt abzustellen, der am Ende von drei Jahren nach Unfall (Dreijahresfrist) erkennbar ist.

Du hattest 2007 einen Unfall, nach einer OP warst Du 4 Wochen zur REHA. Der REHA-Bericht müsste demnach noch aus 2007 oder von Anfang 2008 sein und beschreibt die Beeinträchtigungen zum Zeitpunkt der Entlassung aus der REHA und beschreibt nicht den Sachverhalt zum Ende der Dreijahresfrist.

Ende 2008 wurdest Du im Auftrag des Versicherers begutachtet.
Nun hast Du vom Versicherer das Gutachten bekommen, sicher mit einem Begleitschreiben des Versicherers, dass er 10 % Invalidität anerkennt (Erklärung zur Leistungspflicht).

Innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung musst Du dem Versicherer mitteilen, dass Du von Deinem Recht zur Neubemessung der Invalidität innerhalb der Dreijahresfrist gebrauch machst.

Gruß
Luise
 

Roxy

Nutzer
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Hallo Luise,

mir geht es mit dem Widerspruch eigentlich um jetzt, da ich jetzt noch Probleme habe, die nicht anerkannt werden,und er definitiv für mich einen falschen Sachverhalt wieder gegeben hat ! Er beschreibt ja auch den Sachverhalt so, das ich nach der Reha voll arbeitsfähig war, was nicht stimmt und ich schriftlich widerlegen kann ! Ich habe fast dauerhaft Rückenschmerzen, das liegen auf dem Rücken schmerzt, des weitern plagen mich Schwindelgefühle usw.....,(Aufzählung steht alles im Gutachten) das soll alles nicht zählen, ich kann es kaum glauben ! Das ich beim Arbeiten, beim Beugen und Drehen schmerzen habe zählt auch nicht!
Ich möchte nicht erst in drei Jahren von meinem Recht zur Nachbesserung gebrauch machen, sondern jetzt gerecht behandelt werden!

Ach so, geschrieben vom Gutachter wurde auch noch,
Sollten sich keine gravierenden Verschlechterungen ergeben, kann eine Nachuntersuchung unterbleiben!

Wie würde es eigentlich weitergehen, wenn ich Einspruch gegen das Gutachten bei der Vers. einlege?


Gruß Roxy
 

stinababy

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Hallo sunnykid,

gebe einfach unter Google, Versicherungsombudsmann e.V., Berlin ein, dann müsste das net die die Adresse anzeigen. Wenn nicht, dann suche ich es raus und würde es dir unter PN senden. Melde dich dann einfach nochmal.
Gruß von stinababy
 

Luise

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Hallo Roxy,

mich ärgert, wenn meine mühsam erstellten Antworten nicht gelesen werden.

Ich möchte nicht erst in drei Jahren von meinem Recht zur Nachbesserung gebrauch machen, sondern jetzt gerecht behandelt werden!

In der PUV gibt es kein Recht zur Nachbesserung, sondern ein Recht zur Neubemessung der Invalidität –was dabei rauskommt ist offen.
Das Recht zur Neubemessung besteht innerhalb der Dreijahresfrist – also morgen schon – und nicht erst in drei Jahren.
Statt der Dreijahresfrist – die Dir offenkundig nicht gefällt – hättest Du ja eine Zweijahresfrist vereinbaren können.

Er beschreibt ja auch den Sachverhalt so, das ich nach der Reha voll arbeitsfähig war, was nicht stimmt und ich schriftlich widerlegen kann!
Ob Du nach der Reha voll arbeitsfähig warst oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Bei der endgültigen Bemessung der Invalidität ist auf den Sachverhalt abzustellen, der am Ende von drei Jahren nach Unfall (Dreijahresfrist) erkennbar ist.

Bist Du jetzt noch von Deinem behandelnden Arzt (teil-) arbeitsunfähig geschrieben?
Welchen Invaliditätsgrad hast Du geltend gemacht?

Wie würde es eigentlich weitergehen, wenn ich Einspruch gegen das Gutachten bei der Vers. einlege?
Kommt darauf an, mit welchen aktuellen medizinischen Befunden/Gutachten Du den Einspruch begründest.

Gruß
Luise
 

Roxy

Nutzer
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Hallo Luise,

sorry wenn ich was nicht richtig gelesen habe, war nicht meine Absicht. Ich Arbeit voll wieder in meinem Beruf, aber wie schon geschrieben mit einigen Einschränkungen was das Heben usw. angeht! Krankheiten kann ich mir auch nicht mehr erlauben, da wir absolute Kurzarbeit schieben, bei uns in der Firma und ich letztes Jahr wegen anderen Sachen auch noch Krank war!

Als Invaliditätsgrad wurde 20 anerkannt,für ein operriertes Wirbelsäulenleiden nach Wirbelbruch.

Ich möchte nur das anerkannt wird, das es nicht mehr wie vor dem Bruch geht!Das ich ständig Rückenschmerzen und Kribbeln im Rücken habe. Aber anscheinend interessiert das den Gutachter nen Mist.

Gruß Roxy
 

Luise

Gesperrtes Mitglied
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Hallo Roxy,

der Gutachter bewertet die Invalidität mit 10 % und der Versicherer erkennt 20 % an. Wo wir hier soviel negatives über Versicherer lesen, könntest Du Deinen Versicherer hier ruhig lobend erwähnen.

Gruß
Luise
 
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