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Gutachten kommt nach den Versorgungsgrundsätzen auf eine GDB von 100 und erteilt werden 70

Hallo zusammen,
Erst einmal Danke für die vielen Antworten.

Leider liege ich gerade im KH und daher gestaltet sich die Beantwortung etwas schwierig. Denn in meinem Zimmer gibt es kein Internet. Bzw. ganz ganz schlecht.
Ich habe versucht an meinem Handy mal die Texte zu lesen. Das ist echt schwer.

Ich schreibt, dass ich euch mal die Prozente für die einzelnen Erkrankungen schreiben soll. Da fängt das Problem aus meiner Sicht an. Im Bescheid, der nur ein Einzelner ist, Str nur " keine Veränderung zu 2015, daher bleibt der Grad der Behinderung von 70 % bestehen. Es wir 2015 und auch 2020 keine einzelne Diagnose mit % aufgelistet.
Ich hoffe ihr versteht mein Problem


Liebe Grüße und nochmals besten Dank
 
Hallo rthenrw,
im Bescheid des Versorgungsamtes steht die Auflgiederung des GdB - einzelne Krankheiten nicht.

Du musst die versorgungsärztliche Stellungnahme anfordern.
Dort ist aufgegliedert wie sich der GdB zusammensetzt.

Im übrigen sollte man immer Akteneinsicht beantragen.

Alles Gute für dich und baldige Genesung.

Gruß
Anja
 
Hallo rthenrw,

ich kann mich den Ausführungen von Anja 123 nur anschließen.
Es ist eine Schande wie Kranke und UO in einem Sozialstaat wie der BRD behandelt werden.
Ich wünsche jeden Verantwortlichen das sie einmal im Leben in die gleiche Situation kommen und das
Unrecht, die Unmenschlichkeit und die Rechtsbeugungen am eigenen Leib erfahren dürfen.
Ich wünsche Dir eine schnelle und gute Genesung.

MfG GaWasIn
 
Hallo GaWasin,

Du hast es in deinem Beitrag sehr gut erkannt.

Die "Willkürurteile" im Land BW zeigen die Missstände
in der Justiz auf.

Gruß
Anja
 
Hallo Anja 123,

wenn es nur Mißstände wären, dann wären Regulierungen relativ einfach.
Bei Korruption sieht es leider ganz anders aus. Leider bezieht sich die Korruption nicht nur auf das Land
BW, sondern auf die gesamte BRD. Solange in der Legislative die Korruption die Realität ist und sich
ungehindert in alle Institutionen ausbreitet wird sich so schnell auch nichts ändern.
Natürlich habe ich keine Ahnung wie lange dieses noch so weitergeht aber eines ist sicher, jeder Anfang
hat auch irgendwann ein Ende.
Ich wünsche Dir einen wunderschönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen, GaWasIn.
 
Hallo

@ Anja und Gawasin, kommt bitte mal wieder zurück auf das Thema von rthenrw.

@rthenrw Hast du gegen den Bescheid des Versorgungsamt inzw. Widerspruch eingelegt und um Zusendung des Gutachtens sowie der Akte gebeten?
Nein, im Bescheid wirst du die Auflistung der Einzel-GdB nicht finden. Deswegen benötigst du ja das Gutachten.

Das Gutachten schlüsselt auf, welcher GdB für welche gesundheitliche Einschränkung erteilt wurde. Dass ein Einzel-GdB 100 darin enthalten ist, hast du oben geschrieben. (Ich vermute, dass das ein Missverständnis ist.) Bisher scheint das nicht klar zu sein.
Der Akte kann man entnehmen, welche Arztberichte eingeholt wurden und was davon Berücksichtigung fand. Es kann sein, dass gar nicht alle Ärzte, die du angegeben hast, angeschrieben wurden und dass einige Einschränkungen nicht eingeflossen sind.

Der Widerspruch muss fristgerecht beim Versorgungsamt eingehen! Dazu schreibst du nur, dass du dem Bescheid vom xx.xx.2020 mit Aktenzeichen xxx widersprichst und um Zusendung des Gutachtens und der Akte bittest.
Die Begründung des Widerspruchs schreibt man sinnvoll dann, wenn die Akte bekannt ist.
Den Widerspruch kannst du ggf. wieder zurückziehen, falls du keinen Anhaltspunkt findest.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
danke für eure vielen Antworten. Es ist sehr schön, darausdie verschiedenen Sichtweisen zu lesen und dadurch bedingt, seine Gedankenansätze zum Verlauf zu hinterfragen und zu prüfen.

Wie geschrieben, liege ich gerade im KH und hier ist das Internet sehr sehr schlecht. Doch meine Familie hilft mir dabei, alles Fristen einzuhalten.

So werde ich morgen fristgerecht Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen.

Zu den Gutachten: Ich habe die Gutachten zur PTBS erhalten und gelesen. Wie von einigen von Euch schon vermutet, war die Berechnung von 100% sehr hoch.
So hat sich jetzt herausgestellt, dass die 100 % sich auf die Erwerbsminderung beziehen und in dem anderen Gutachten nach den Medizinischen Versorgungsgrundsätzen auf 50 % kommt.

Das Versorgungsamt hat im Bescheid nur folgendes mitgeteilt "Um Ihren Gresundheitszustand zu beurteilen, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt und unter ärtzlicher Beteiligung ausgewertet. Ich konnte eine wesentliche Änderung bei Ihnen nicht feststellen.".



Weiter heißt es:
Die Gesundheitsstörung behandelbarer Bluthochdruck, kann nicht berücksichtigt werden.......

Seltsam ist, dass ich über Bluthochdruck nichts geschrieben habe.

Auf die neue Erkrankung chro. Artittis oder Schwerhörigkeit die jetzt mit Hörgeräten versorgt wurden, wird im Bescheid nicht eingegangen.

Wie anfänglich geschrieben, werde ich jetzt -widerspruch einlegen und um Akteneinsicht bitten. Ich denke in den Akten werde ich auch etwas über die Einschätzung über ärtzliche Beteiligung lesen können. Denn er wird bestimmt eine Stellungsnahme abgegeben haben. Zudem hoffe ich dann auch mal eine Erklärung zu bekommen, wie sich die zugestandenen 70% zusammen setzen.

Nun möchte ich mich bei Euch allen nochmals recht herzlich bedanken. Ich halte euch natürlich auf dem laufenden.

Mit lieben Grüßen
 
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