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Gutachten kommt nach den Versorgungsgrundsätzen auf eine GDB von 100 und erteilt werden 70

rthenrw

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2006
Beiträge
212
Hallo zusammen,
das Versorgungsamt hat meinen Grad der Behinderung erneut überprüft.

Es gibt mehrere Diagnosen die bereits seit mehreren Jahren bestehen und jetzt überprüft wurden. Hinzu kommt neu eine chronische Arthritis, welche mehrere Gelenke betrifft.

Gestern hat mir das Amt mitgeteilt, dass sich am Grad der Behinderung (GdB) von 70 nichts geändert hat.

Mir ist klar und auch erklärbar, dass die einzelnen Diagnosen sich nicht prozentual bis auf 100 aufadieren.

Doch ich bin zu meiner bestehenden chronischen PTBS begutachtet worden. Im Gutachten kommt man zu dem Ergebnis, das ich nach den Versorgungsgrundsätzen für die PTBS mit 100 eingestuft werde.

Wie kann es dann sein, ohne die anderen Diagnosen z.B. Prollaps HWS 3/4 und 4/5, medikämentöse Einstellung einer Epilepsie, Hörminderung, hinzugekommene chron. Artitis, man mich dann auf 70 einstuft.

Ich habe jetzt die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Daher stelle ich mir gerade die Frage, ob es Sinn macht.

Ich meine irgendwo mal hier gelesen zu haben, wie sich dieses Ergebnis zusammmen setzt und begründet.

Im Sozialgesetzbuch IX habe ich leider nichts erklärbares gefunden. "führende Behinderung",

Daher würde ich mich freuen, wenn ihr mich jetzt mit Informationen füttert.

Für eure Hilfe schon jetzt lieben Dank

Liebe Grüße
 
Hallo
Du solltest auf jeden Fall den Widerspruch einlegen.
Darauf baut das Versorgungamt anscheinend auf, das man den Bescheid
so akzeptiert.
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht.
Mein Antrag auf verschlechterung und Erhöhung des GDB wurde drei mal abgelehnt.
Es sei keine wesentliche Veränderung eingetreten die die Erhöhung des GDB rechtfertigen.
Ich habe dann Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Hier habe ich recht bekommen und mein GDB wurde von 50 mit dem G auf 80 mit dem AG und B hochgestuft.
Also ich rate dir am Ball bleiben und nicht aufgeben.
Mein Spruch ist :
Wer kämpft der kann verlieren, wer nicht kämpft der hat schon verloren.

Gruß Siola
 
Hallo rthenrw

schau mal bei da rein, habe ich mal für mich gesammelt für dan fall.

ist eine pdf


und dies


gruss gerd
 

Anhänge

  • ratgeber-behinderungen.pdf
    705.8 KB · Aufrufe: 7
Hallo ihr beiden,
Lieben Dank für eure Hilfe.

Ja ich denke auch, es wird nach dem Motto abgelehnt "nicht jeder den wir ablehnen legt Widerspruch ein".

Daher werde ich es auch machen. Dann kann ma ja immer noch schauen ob man Klage einreicht.

Liebe Grüße
 
Hallo rthenrw,

Du schreibst:

Doch ich bin zu meiner bestehenden chronischen PTBS begutachtet worden. Im Gutachten kommt man zu dem Ergebnis, das ich nach den Versorgungsgrundsätzen für die PTBS mit 100 eingestuft werde.

Somit gehe ich davon aus, dass dieses GA nicht im Auftrag des VA´s durchgeführt wurde....

Wer war der Auftraggeber und wie wurde das GA vom Auftraggeber bewertet bzw. was hat der GA für eine MdE o. ä. bewertet?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

Wenn ein Einzel-GdB schon 100 hat, dann müssten auch 100 im Ergebnis rauskommen.
Hast du denn das Gutachten des Versorgungsamt erhalten? Sind die 100 dort aufgeführt?

Lege Widerspruch ein und bitte um Zusendung des detaillierten Gutachtens.
Du kannst auch die Akte einsehen. Wenn Kopien zugesandt werden sollen, muss vorab überwiesen werden (kenne ich jdf so).

LG
 
Hallo rthenrw,

"PTBS mit 100 eingestuft

anderen Diagnosen z.B. Prollaps HWS 3/4 und 4/5, medikämentöse Einstellung einer Epilepsie, Hörminderung, hinzugekommene chron. Artitis, man mich dann auf 70 einstuft."

Eine GdB mit 100% für eine PTBS, ist jetzt mir noch nicht bekannt geworden bzw. von welchen Kriterien wurde da ausgegangen.
Zum Vergleich:
100 GdB , Vollständige Halsmarkschädigung mit vollständiger Lähmung beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und oder Mastdarmfunktion


Ein BSV als Diagnose sagt alleine noch nicht viel aus, wobei bei schwereren neurologischen Ausfällen, operiert werden muss.

Wenn ein Leiden "gut" durch Medikamente eingestellt ist, werden kann, dann hält sich der GdB in Grenzen.

Zur Verdeutlichung:

Das Bayerische Landessozialgericht hat klargestellt, dass es bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) nicht auf die Diagnosen ankommt, sondern auf die Auswirkungen der Krankheit im täglichen Leben. Allein mit einer bestimmten ärztliche Diagnose (hier: PTBS) lässt sich damit ein höherer GdB oder ein Schwerbehindertenausweis nicht erreichen.
Hierzu:

Grüße
 
Also es gibt 2 Gutachten die beim LSG und Bg gemacht wurden. Diese wurden aber in Sachen Bg und LAG nicht anerkannt für eine Entschädigung durch die Bg nicht die Begutachtungsgrundsätze für einen Arbeitsunfall haben sondern nach Versorgungsgrundsätzen des Schwerbehinderten Recht. Beide Gutachten liegen dem Versorgungsamt vor. Jedoch beziehen sie sich im Bescheid darauf. E wird einfach nur geschrieben, dass keine Verschlimmerung zu erkennen ist.

Danke für eure Gedanken.

Liebe Grüße
 
Hallo,

ob eine Anerkennung der BG bzw. bei Gerichtsverfahren entschieden ist, hat nichts mit den schwerbehindertern Recht zu tun.

BG-Angelegenheiten beziehen sich nur auf den Arbeitsmarkt -> SBV-Angelegenheiten = 24 h am Tag INSBESONDERE im PRIVATEN!!!

Wie begründet das VA die Bewertung der Schwerbehinderung????

Aber ich muss Siegfried auch Recht geben,
sagt nicht aus....

medikämentöse Einstellung einer Epilepsie,

Hier ist kein Status ob Du unter Nebenwirkungen leidest durch Medikamente und wie die sich auswirken?


Welche Defizite hast Du aufgrund Deine Hörgerätes? Hier musst Du auch die Defizite nachweisen. Wie sieht es aus mit Radio / Fernsehen? Oder auch in Geprächen mit einer einzelnen Person oder in einer Unterhaltung mit mehreren Personen?

ABER auch, wenn ich jetzt auf Nachwseise dränge!!! Es gibt ein Urteil, Beinamputation, da hat der Kläger einen GdB von xy und das VA wollte den GdB wegen der Verbesserung einer besseren Prothese herab setzen.

Fazit der Klage: Bein ab ist Bein ab - und da ist die techn. Versorgung der Prothese kein Kriterium - "Sprich Holzbein wird höher bewertet wie C-Leg".

VA hatte argumentiert, mit einem C-Leg geht es doch besser wie mit Holzbein und somit ist der GdB herab zu setzen!!!

Dem folgte das Gericht nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hast Du einen RA eingeschaltet? Denn ich sehe es auch so. Bein ab ist Bein ab! Da macht es keinen Unterschied zwischen Holzbein und C-Leg wenn man Nachts auf Toilette gehen muss: Dann ist Bein ab und man braucht UA-Gehstützen! Wie duscht / badet man? Wie kann man Sport machen usw.???

Diese Fragen musst Du auch Deine Erkrankungen / Ptbs ummünzen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
rthenrw,

ich nehme wohl an:

Mir ist klar und auch erklärbar, dass die einzelnen Diagnosen sich nicht prozentual bis auf 100 aufadieren.

Du meintest statt prozentual = additional!

Den der GdB wird nicht in % berechnet! Und auch ohne Addition!!
Kannst oder magst Du mal aufschlüsseln welchen GdB Du für welches Leiden zugestanden kommen hast?

Dann wird Deine Frage sicherlich auch transparenter!

Natürlich auch mit Hinweis auf Dein Alter +/- wir möchten Dich nicht outen, aber der GdB ist auch abhängig vom Alter und Einschränkungen.

Dennoch ist es auch sehr wichtig, hattest Du Akteneinsicht genommen und waren die richtigen FÄ bei Deiner Beurteilung involviert?

Viele Grüße
Kasandra
 
hallo,

mir fehlt in der ganzen darstellung die unterscheidung der verschiedenen anlässe, für die GA erstellt und beeinträchtigungen festgestellt wurden. da bin ich ganz d’accord mit @Kasandra

Kannst oder magst Du mal aufschlüsseln welchen GdB Du für welches Leiden zugestanden kommen hast?

ausschlaggebend sind die nach den anforderungen/enscheidenden unterschiedlichen aspekte. es sind im bereich der BG andere kriterien als sie im bereich schwerbehindertenrecht bestehen. da musst du trennen @rhtenrw. die ptbs hat im arbeitsrechtlichen bereich andere konsequenzen als zB im privaten bereich. du solltest dich daher darauf konzentrieren, ob möglicherweise die hinzugekommene chronische Arthritis erhöhende auswirkung auf bereits anerkannte schäden wie
Prollaps HWS 3/4 und 4/5, medikämentöse Einstellung einer Epilepsie

hat. mir ist auch klar, dass die trennung nicht einfach ist, daher wäre es angebracht, dein anliegen durch eine geeignete stelle prüfen zu lassen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

die chron. Artitis heisst für mich Rheuma.

Hier ist es nun wichtig, wie dieses "Rheuma" mediamentös behandelt wird -> dies heißt je nach Medikament div. Nebenwirkungen - oder auch Stillstand des Verlaufes.

Weiterhin ist es sehr wichtig,, was die Ursache ist. Dies kann nur @rthenrw, beantworten -> die Ursache ist wahrscheinlich eine hinzu gekomme Autoimunerkrankung. Diese zeigt sich aber in der Ursache /Behandlung durch einen Rheumatologen je nach Fachgebiet:

Rheumatoloe für Internes
oder
Rheumatologe für Orthopädie

Dies ist ein sehr, sehr großer Unterschied.

Ich hoffe, @rthenrw, gibt uns noch weitere Informationen, damit wir helfen können.

Viele Grüße

Kasandra
 
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