rthenrw
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 11 Okt. 2006
- Beiträge
- 212
Hallo zusammen,
das Versorgungsamt hat meinen Grad der Behinderung erneut überprüft.
Es gibt mehrere Diagnosen die bereits seit mehreren Jahren bestehen und jetzt überprüft wurden. Hinzu kommt neu eine chronische Arthritis, welche mehrere Gelenke betrifft.
Gestern hat mir das Amt mitgeteilt, dass sich am Grad der Behinderung (GdB) von 70 nichts geändert hat.
Mir ist klar und auch erklärbar, dass die einzelnen Diagnosen sich nicht prozentual bis auf 100 aufadieren.
Doch ich bin zu meiner bestehenden chronischen PTBS begutachtet worden. Im Gutachten kommt man zu dem Ergebnis, das ich nach den Versorgungsgrundsätzen für die PTBS mit 100 eingestuft werde.
Wie kann es dann sein, ohne die anderen Diagnosen z.B. Prollaps HWS 3/4 und 4/5, medikämentöse Einstellung einer Epilepsie, Hörminderung, hinzugekommene chron. Artitis, man mich dann auf 70 einstuft.
Ich habe jetzt die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Daher stelle ich mir gerade die Frage, ob es Sinn macht.
Ich meine irgendwo mal hier gelesen zu haben, wie sich dieses Ergebnis zusammmen setzt und begründet.
Im Sozialgesetzbuch IX habe ich leider nichts erklärbares gefunden. "führende Behinderung",
Daher würde ich mich freuen, wenn ihr mich jetzt mit Informationen füttert.
Für eure Hilfe schon jetzt lieben Dank
Liebe Grüße
das Versorgungsamt hat meinen Grad der Behinderung erneut überprüft.
Es gibt mehrere Diagnosen die bereits seit mehreren Jahren bestehen und jetzt überprüft wurden. Hinzu kommt neu eine chronische Arthritis, welche mehrere Gelenke betrifft.
Gestern hat mir das Amt mitgeteilt, dass sich am Grad der Behinderung (GdB) von 70 nichts geändert hat.
Mir ist klar und auch erklärbar, dass die einzelnen Diagnosen sich nicht prozentual bis auf 100 aufadieren.
Doch ich bin zu meiner bestehenden chronischen PTBS begutachtet worden. Im Gutachten kommt man zu dem Ergebnis, das ich nach den Versorgungsgrundsätzen für die PTBS mit 100 eingestuft werde.
Wie kann es dann sein, ohne die anderen Diagnosen z.B. Prollaps HWS 3/4 und 4/5, medikämentöse Einstellung einer Epilepsie, Hörminderung, hinzugekommene chron. Artitis, man mich dann auf 70 einstuft.
Ich habe jetzt die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Daher stelle ich mir gerade die Frage, ob es Sinn macht.
Ich meine irgendwo mal hier gelesen zu haben, wie sich dieses Ergebnis zusammmen setzt und begründet.
Im Sozialgesetzbuch IX habe ich leider nichts erklärbares gefunden. "führende Behinderung",
Daher würde ich mich freuen, wenn ihr mich jetzt mit Informationen füttert.
Für eure Hilfe schon jetzt lieben Dank
Liebe Grüße