Cindy
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 6 Sep. 2006
- Beiträge
- 467
Hallo allerseits,
da ich nicht wußte wohin, setze ich mich ins Cafe und würde mich über Gedankenaustausch zum Thema freuen.
Fragen, die ich mir stelle, könnten sowohl Verkehrsunfall als auch Freizeitunfall mit Personenschaden (also Zivilrecht) betreffen. Die meisten Betroffenen hier haben Personenschäden.
Eine Diskussion zum Thema MdE und BG hatte ich gefunden und trotzdem leuchtet mir noch nicht alles zur MdE ein:
M dE
Mein Wissensstand ist - mal kurzgefasst: MdE sagt etwas über den Bereich des allgemeinen Arbeitsmarktes aus, der für den Betroffenen verschlossen ist.
Hier - und nicht nur hier -Mde/GdB
lese ich:
...Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.
Die Anerkennung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann."
In Urteilen (Zivilverfahren) liest man regelmäßig wie lange welche MdE bestanden hat bzw. welche dann noch auf Dauer bleibt.
1. sagt diese also nichts über Leistungsfähigkeit im 'derzeitigen' Beruf aus, ebenso wenig über die Länge der Arbeitsunfähigkeit - richtig oder falsch?
2. müßte dann doch für den Haftpflichtschaden (arbeitsmedizinisch) die Leistungsfähigkeit bzw. Unfähigkeit beurteilt werden und spezifisch, wie im Sozialrecht, auf den Beruf bezogen sein - richtig oder falsch?
Die allgemeinen Grundlagen (wie aus o.g. Link zitiert), oder Anhaltspunkte oder was auch immer, gelten die grundsätzlich - so dass man sie vor Gericht auch nutzen könnte? Oder legt jeder Gutachter, jedes Gericht die Grundsätze zur Bedeutung einer MdE selbst fest?
Warum ich das frage? Angenommen ein Verletzter hat für einen bestimmten Zeitraum MdE 30%. Angenommen das Gericht fragt nach, ob es von Arbeitgeberseite möglich gewesen wäre, während dieser Zeit eine Teilzeitstelle auf Basis von 70% der Vollzeitstelle anzubieten. Man könnte annehmen, dass Gericht hat so sein eigenes Verständnis von MdE.
Ich steh im Wald und bin für Anregungen dankbar um alles besser zu verstehen.
Liebe Grüße
Cindy
PS: Falls ich mich irgendwo unverständlich ausgedrückt haben sollte, bitte nachfragen. Danke!
da ich nicht wußte wohin, setze ich mich ins Cafe und würde mich über Gedankenaustausch zum Thema freuen.
Fragen, die ich mir stelle, könnten sowohl Verkehrsunfall als auch Freizeitunfall mit Personenschaden (also Zivilrecht) betreffen. Die meisten Betroffenen hier haben Personenschäden.
Eine Diskussion zum Thema MdE und BG hatte ich gefunden und trotzdem leuchtet mir noch nicht alles zur MdE ein:
M dE
Mein Wissensstand ist - mal kurzgefasst: MdE sagt etwas über den Bereich des allgemeinen Arbeitsmarktes aus, der für den Betroffenen verschlossen ist.
Hier - und nicht nur hier -Mde/GdB
lese ich:
...Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.
Die Anerkennung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann."
In Urteilen (Zivilverfahren) liest man regelmäßig wie lange welche MdE bestanden hat bzw. welche dann noch auf Dauer bleibt.
1. sagt diese also nichts über Leistungsfähigkeit im 'derzeitigen' Beruf aus, ebenso wenig über die Länge der Arbeitsunfähigkeit - richtig oder falsch?
2. müßte dann doch für den Haftpflichtschaden (arbeitsmedizinisch) die Leistungsfähigkeit bzw. Unfähigkeit beurteilt werden und spezifisch, wie im Sozialrecht, auf den Beruf bezogen sein - richtig oder falsch?
Die allgemeinen Grundlagen (wie aus o.g. Link zitiert), oder Anhaltspunkte oder was auch immer, gelten die grundsätzlich - so dass man sie vor Gericht auch nutzen könnte? Oder legt jeder Gutachter, jedes Gericht die Grundsätze zur Bedeutung einer MdE selbst fest?
Warum ich das frage? Angenommen ein Verletzter hat für einen bestimmten Zeitraum MdE 30%. Angenommen das Gericht fragt nach, ob es von Arbeitgeberseite möglich gewesen wäre, während dieser Zeit eine Teilzeitstelle auf Basis von 70% der Vollzeitstelle anzubieten. Man könnte annehmen, dass Gericht hat so sein eigenes Verständnis von MdE.
Ich steh im Wald und bin für Anregungen dankbar um alles besser zu verstehen.
Liebe Grüße
Cindy
PS: Falls ich mich irgendwo unverständlich ausgedrückt haben sollte, bitte nachfragen. Danke!