Kitty
Nutzer
Hallo,
als Neuling im LSG-Prozess gegen die BG, möchte ich von SG-Erfahrenen eine Auskunft haben.
Gegen die BG-lich festgelegte 30%ige MdE und "fast keinen anerkennbaren Unfallfolgen" habe ich geklagt!
Nach einem gescheiderten bescheidenen Vegleichsangebot, hat das SG einen Gutachter von Amts wegen ernannt und zur Klärung des Rechtsstreites ein Gutachten nach Aktenlage von Ihm angefordert.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Wird das Ergebnis dieses Gutachtens vom Gericht als Richtschnur übernommen, oder können Kläger bzw. Beklagte mit Stellungnahmen weiter dagegen angehen, bis es passt?
Danke für alle Antworten
Einen schönen Abend wünscht Kitty
als Neuling im LSG-Prozess gegen die BG, möchte ich von SG-Erfahrenen eine Auskunft haben.
Gegen die BG-lich festgelegte 30%ige MdE und "fast keinen anerkennbaren Unfallfolgen" habe ich geklagt!
Nach einem gescheiderten bescheidenen Vegleichsangebot, hat das SG einen Gutachter von Amts wegen ernannt und zur Klärung des Rechtsstreites ein Gutachten nach Aktenlage von Ihm angefordert.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Wird das Ergebnis dieses Gutachtens vom Gericht als Richtschnur übernommen, oder können Kläger bzw. Beklagte mit Stellungnahmen weiter dagegen angehen, bis es passt?
Danke für alle Antworten
Einen schönen Abend wünscht Kitty