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Gutachten im SG-Verfahren

Kitty

Nutzer
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
44
Ort
Schwarzwald
Hallo,
als Neuling im LSG-Prozess gegen die BG, möchte ich von SG-Erfahrenen eine Auskunft haben.

Gegen die BG-lich festgelegte 30%ige MdE und "fast keinen anerkennbaren Unfallfolgen" habe ich geklagt!

Nach einem gescheiderten bescheidenen Vegleichsangebot, hat das SG einen Gutachter von Amts wegen ernannt und zur Klärung des Rechtsstreites ein Gutachten nach Aktenlage von Ihm angefordert.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Wird das Ergebnis dieses Gutachtens vom Gericht als Richtschnur übernommen, oder können Kläger bzw. Beklagte mit Stellungnahmen weiter dagegen angehen, bis es passt?

Danke für alle Antworten

Einen schönen Abend wünscht Kitty
 
Hallo Kitty

zitat
Jetzt stellt sich mir die Frage: Wird das Ergebnis dieses Gutachtens vom Gericht als Richtschnur übernommen, oder können Kläger bzw. Beklagte mit Stellungnahmen weiter dagegen angehen, bis es passt?

Warum meinst du sonst wurde ein Gutachter beauftrag , um die Punkte zu klären, damit der Richter diese zur Urteilfindung einfliesen lassen kann.

Wie was bis es passt, der Pateienverkehr ist doch bereits abgeschlossen, deine Vorbringung wie die der Beklagten ist doch bereits abgeschlossen oder etwa nicht.

Was meinste jetzt konkret weitere Stellungnahmen?

Google doch mal unter Pateiverkehr, dabei ist der Richter außen vor.
Beweisanträge und Klageanträge sind doch bereits ebenfalls gestellt.

Ist dein Anwalt Anwalt?

irgend wie versteht da jemand die Prozessordnung nicht.

vieleicht kannste es genauer vorbringen was,wie,wann.

vg natascha
 
Hallo, Natascha,

zur Sache:
Ich bekam gestern eben dieses Gerichtsgutachten von meinem Anwalt zur Durchsicht und Stellungnahme zugeschickt!

Dabei ist mir folgende Aussage "komisch" vorgekommen:
Im GA - Begleitschreiben an den RA, schreibt das LSG: ".......erhalten Sie mit der Bitte um einstweilige Kenntnisnahme".

ferner: " die Beklagte wurde zunächst zur Stellungnahme aufgefordert":confused::confused:

Ich gebe Dir recht- auch ich dachte, dass mit der Klageschrift und der Klagererwiderung beide Seiten ausgiebig ihre Ansichten dem Gericht dargestellt haben und das Gerichtsgutachten die Entscheidungsfindung abschließen würde!

Ich habe mich spontan, deshalb an mitbetroffene UO in diesem Forum gewandt, weil ich nicht glauben kann, dass dieser "orientalische Markt", auch auch bei SG, nach diesem besagten Gutachten weitergeht.
(Dieses GA bestätigt unsere Schilderung / Forderung aus der Klageschrift voll zu meinen Gunsten - und widerlegt eindeudig hart, die Meinung der Vorgutachtern und den Beratungsärztlichen Stellungnahmen der BG)

Übrigens, ja mein Anwalt ist Fachanwalt, wohnt aber nicht gerade um die Ecke. Ich habe Ihn, wegen dieser Feststellung noch nicht kontaktiert.

MFG

Kitty









klar ist mein Anwalt - Anwalt!
 
Hallo Kitty

Ok will heißen, die Beklagte wurde zur Stellungnahme aufgefordert.
Inwieweit bereits ohne vorliegen dieser Stellungnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt dein RA tätig werden will ,soll hierzu besprichste die einzelheiten mit diesem.

Ich als Anwalt würde zunächst die Beklagtenstellungnahme abwarten bevor Verteidigungsmittel oder Sachvortrag angewendet wird.
Dieses GA bestätigt unsere Schilderung , ist doch das Gerichtsgutachten, na also jetzt ist die Gegenseit gefordert was sie hiergegen vorträgt.

Bitte wende dich an deinen Anwalt, er kennt die Prozessordnung und durchschaut vermtl. was die Beklagte vorhat.

vg natascha
 
hey,

also bei mir was es genau umgekehrt!

drei gutachter die von der bg beauftragt wurden erkannten bk mit einer unterschiedlich hohen MdE an.

BG richtete sich nach dem Gutachten mit dem niedrigsten wert.

Dann beauftragte das SG einen Gutachter der zum dem Ergebnis kam das keine Berufskrankheit wahrscheinlich wäre.

Das Sg hat mich dann zwecks Stellungnahme angeschrieben und angefragt, ob die Klage weiter aufrecht erhalten bleibt.

Habe das Gefühl das deren Urteil schon feststeht, wenn schon nach Klage rücknahme gefragt wird
 
Gutachter beim SG Duisburg

Hallo Kitty,

ich habe selbst erst kürzlich meine Erfahrung mit dem SG Duisburg und deren Gutachtern gemacht.

Auch wenn einige User in diesem Forum der Auffassung sind, man sollte nicht immer gleich von Feinden reden, so habe ich die Erfahrung gemacht, dass mein Klageverfahren von vorn herein einen Ausgang hatte welcher bestimmt war.
In meinem Fall habe ich dass (lächerliche) Gutachten des Beauftragten mehrmals auseinander gepflückt und die verschiedenen Widersprüchlichen im Klageverfahren deutlich gemacht. Dass Gericht ließ (welch seltener Fall) den Herrn Gutachter hierzu schriftlich Stellung nehmen, jedoch wurden (wen wundert es) nur weitere Fundstellen eingearbeitet, welche meinen Nichtanspruch deutlicher begründen sollten.
Zu Guter Letzt habe ich Herrn Richter darauf hingewiesen, dass ich durch tiefere Recherche feststellen musste, dass die von ihm in den letzten 2 Jahren in Auftrag gegebenen Gutachten alle von nur einem Beratungsinstitut durchgeführt wurden, und alle (welch weiteres Wunder) wurden dem BG- freundlichem Senat des AG Duisburg mit der Empfehlung der Klageabweisung zurück gegeben.
Herr Präsident des SG Duisburg fand dies auch recht merkwürdig. Demnahc wurde nun ein weiteres Gutachten nach 109 SBG X in Auftrag gegeben, und ein anderer Senat befasst sich nun mit meiner Angelegenheit.

Ist dies denn die Möglichkeit, was heute alles so passiert in dieser Republik?

Ich rate Dir, Dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht diesbezüglich zu beraten. Aber auch hie gibt es Solche und Solche, kann Dir wenn Du möchtest gern weiterhelfen, einen zu finden.
 
Hallo,

bei mir war es auch so, der 17 Senat des LSG Essen hat zwei Gutachten im Auftrag gegeben , die mir jeweils 40%ige und 20 %ige MdE zugesprochen haben. Also doch sehr eindeutig!
Die BG hat darauf hin ein Gutachten getarnt als beratungsärztliche Stellungnahme eingebracht , welches keinerlei MdE feststellte.

Der Senat kam dann zum Schluss das er den Gerichtlichen Gutachtern nicht folgen könne , sondern es als nicht erwiesen ansehe das ich meinen Beruf aufgeben müsse obwohl ich schon eine Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der gleichen Erkrankung zugesprochen bekommen habe .

Er sprach mir eine unter10%ige MdE zu und die BG sollte Leistungen nach § 3 BKV prüfen.

Diese Prüfung ergab jetzt , das ich meine Beruf vollumfänglich ausüben Kann und mir auch sonst keinerlei Leistungen zustehen.


Der totale Wahnsinn

Gruß Fuchs
 
Hallo liebe Leidenskollegen
hallo, Fuchs

ich kann einfach nicht verstehen, dass ein Sg-Gericht nicht dem selbst angeforderten Gutachten folgt, und den Rechtsstreit, ohne nochmaliges "Wenn und Aber" von Seiten der BG, beendet.

Hier zeigt sich wieder mit welchem Machtpodencial die BG auch bei Gericht ( von wegen Herr des Verfahrens), agieren kann. Immer auf dem Rücken der Schwachen.
Es ist nicht zu glauben und ich Frage mich, in welcher ungerechten Welt wir leben?

Dazu fällt mir folg. Sprichwort ein: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! (oder wessen auch immer)

Entschuldigung, aber meine gefühlte Machtlosigkeit, entsetzt mich.

Viele Grüße

Kitty
 
Hallo Kitty,

so eim Schreiben bekam ich damals in meinem Rentenverfahren gegen die DRV. Der Richter des SG hat uns die Sache zur Kenntnisnahme zugesandt und der DRV zur Stellungnahme, darin hatte der Richter diese aufgefordert allen Punkten zu zustimmen und die Rente zu gewähren, sonst würde er ein Urteil fällen. 1 Woche später bekam mein RA ein Schreiben der DRV mit der Zustimmung zur EU-Rente und das Verfahren war ohne Urteil abgeschlossen. Also warte erstmal ab. Wenn er von euch etwas Wissen wollte hätte er euch auch um eine Stellungnahme gebeten, so hat ewr euch alles nur zur Kenntnisnahme geschickt.
Also erstmal Ruhe:) und abwarten.
Gruß Buffy07
 
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