Bernhard_L.
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 21 Okt. 2006
- Beiträge
- 142
Hallo,
ich hatte einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt. Daraufhin wurde ich zu zwei Gutachtern für zwei verschiedene medizinische Fachgebiete geschickt. Das weniger wichtige Gutachten (weil es bei mir auf orthopädischem Fachgebiet keine Schädigungen gibt, die relevant für eine EM-Rente sind, aber es besteht halt ein arbeitsunfallbedingter Dauerschaden mit 20% MdE) befinde ich für o.k. bzw. angemessen, aber dem ausschlaggebenden Gutachten habe ich widersprechen müssen, da es meiner Meinung nach meine gesundheitlichen Beschwerden nicht ansatzweise realistisch wiedergibt.
Durch dieses Forum stellen sich für mich (leider erst jetzt) folgende Fragen:
Ich habe jeweils KEINE Gutachterauswahl bekommen, sondern wurde nur per Formbrief aufgefordert, mich konkret bei einem Gutachter einzufinden. Ferner wurde natürlich noch auf meine Mitwirkungspflichten aufmerksam gemacht.
- Hat man bei der DRV keinen Anspruch auf eine Gutachter-Auswahl?
- Wer hat schon mal praktische Erfahrungen gemacht und der DRV von sich aus einen Wunsch-Gutachter vorgeschlagen? Wurde dem Wunsch entsprochen...?
- Wenn man seinen Gutachter nicht auf der Adressliste der Webseite des IMB-Fachverbandes findet, kann man dann mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen, dass er "neutral" ist? Gibt es noch andere entsprechende Organisationen, wo man vorsichtig sein sollte...?
Zur Zeit ist der Status übrigens so, dass ich seit ca. neun Monaten im Widerspruchsverfahren festhänge... Und da geht's nicht vorwärts, weil ich nach wie vor in Behandlung bin und die DRV immer nur jeweils die aktuellen Befunde wissen will... Nach der ersten Ablehnung der EM-Rente habe ich natürlich fristgerecht Widerspruch eingelegt, aber außer Befundanforderungen bzw. Nachfragen zum aktuellen Behandlungsstatus passierte nichts, auch keine erneute Begutachtung.
Viele Grüße, Bernhard
ich hatte einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt. Daraufhin wurde ich zu zwei Gutachtern für zwei verschiedene medizinische Fachgebiete geschickt. Das weniger wichtige Gutachten (weil es bei mir auf orthopädischem Fachgebiet keine Schädigungen gibt, die relevant für eine EM-Rente sind, aber es besteht halt ein arbeitsunfallbedingter Dauerschaden mit 20% MdE) befinde ich für o.k. bzw. angemessen, aber dem ausschlaggebenden Gutachten habe ich widersprechen müssen, da es meiner Meinung nach meine gesundheitlichen Beschwerden nicht ansatzweise realistisch wiedergibt.
Durch dieses Forum stellen sich für mich (leider erst jetzt) folgende Fragen:
Ich habe jeweils KEINE Gutachterauswahl bekommen, sondern wurde nur per Formbrief aufgefordert, mich konkret bei einem Gutachter einzufinden. Ferner wurde natürlich noch auf meine Mitwirkungspflichten aufmerksam gemacht.
- Hat man bei der DRV keinen Anspruch auf eine Gutachter-Auswahl?
- Wer hat schon mal praktische Erfahrungen gemacht und der DRV von sich aus einen Wunsch-Gutachter vorgeschlagen? Wurde dem Wunsch entsprochen...?
- Wenn man seinen Gutachter nicht auf der Adressliste der Webseite des IMB-Fachverbandes findet, kann man dann mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen, dass er "neutral" ist? Gibt es noch andere entsprechende Organisationen, wo man vorsichtig sein sollte...?
Zur Zeit ist der Status übrigens so, dass ich seit ca. neun Monaten im Widerspruchsverfahren festhänge... Und da geht's nicht vorwärts, weil ich nach wie vor in Behandlung bin und die DRV immer nur jeweils die aktuellen Befunde wissen will... Nach der ersten Ablehnung der EM-Rente habe ich natürlich fristgerecht Widerspruch eingelegt, aber außer Befundanforderungen bzw. Nachfragen zum aktuellen Behandlungsstatus passierte nichts, auch keine erneute Begutachtung.
Viele Grüße, Bernhard