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Gutachten für Rente wegen Erwerbsminderung

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo,

ich hatte einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt. Daraufhin wurde ich zu zwei Gutachtern für zwei verschiedene medizinische Fachgebiete geschickt. Das weniger wichtige Gutachten (weil es bei mir auf orthopädischem Fachgebiet keine Schädigungen gibt, die relevant für eine EM-Rente sind, aber es besteht halt ein arbeitsunfallbedingter Dauerschaden mit 20% MdE) befinde ich für o.k. bzw. angemessen, aber dem ausschlaggebenden Gutachten habe ich widersprechen müssen, da es meiner Meinung nach meine gesundheitlichen Beschwerden nicht ansatzweise realistisch wiedergibt.

Durch dieses Forum stellen sich für mich (leider erst jetzt) folgende Fragen:

Ich habe jeweils KEINE Gutachterauswahl bekommen, sondern wurde nur per Formbrief aufgefordert, mich konkret bei einem Gutachter einzufinden. Ferner wurde natürlich noch auf meine Mitwirkungspflichten aufmerksam gemacht.

- Hat man bei der DRV keinen Anspruch auf eine Gutachter-Auswahl?

- Wer hat schon mal praktische Erfahrungen gemacht und der DRV von sich aus einen Wunsch-Gutachter vorgeschlagen? Wurde dem Wunsch entsprochen...?

- Wenn man seinen Gutachter nicht auf der Adressliste der Webseite des IMB-Fachverbandes findet, kann man dann mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen, dass er "neutral" ist? Gibt es noch andere entsprechende Organisationen, wo man vorsichtig sein sollte...?

Zur Zeit ist der Status übrigens so, dass ich seit ca. neun Monaten im Widerspruchsverfahren festhänge... Und da geht's nicht vorwärts, weil ich nach wie vor in Behandlung bin und die DRV immer nur jeweils die aktuellen Befunde wissen will... Nach der ersten Ablehnung der EM-Rente habe ich natürlich fristgerecht Widerspruch eingelegt, aber außer Befundanforderungen bzw. Nachfragen zum aktuellen Behandlungsstatus passierte nichts, auch keine erneute Begutachtung.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,
Herzlich willkommen im Forum.
Sicher findest Du einiges in den FAQ´s

Zu Deinen Fragen: Nein, in der Begutachtung der Rentenversicherung findet keine Gutachterauswahl statt. Allerdings gibt es trotzdem eine Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Bescheid und anschließend die Klage.
Wenn Du Deinen Gutachter nicht auf den IMB-Seiten findest, bedeutet dies noch gar nichts. Leider.
Zu umfangreich ist die Gutachterlandschaft.

Weitere Antworten werden sicher folgen ;-)

Gruß von der Seenixe
 
DRV kenn ich nicht aber die LVA

DRV kenn ich nicht aber die LVA und da ist es denk ich mal auch nich anders.
Zu deiner Frage wegen Gutachter ich hab etliche durch aber aussuchen darfst du dir da keinen du kannst einen Gutachter nach deinen Wünschen nehmen und damit ein gegen Gutachten stellen aber das Zahlts du dann selber. Informier dich mal bei der Krankenkasse oder deinem Rechtsanwalt wie es mit Kostenübernahme aussieht. Soweit sind meine Erfahrungen vielleicht lieg ich ja Falsch.. Hoffen wir mal das noch mehr Antworten kommen das würde mich dann auch Interesieren weil ich demnächst auch wieder muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

DRV = ist die Deutsche Rentenversicherung. BFA und LVA gibt es in diesem Sinne nicht mehr.

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Hauptsitz in Berlin war der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und einer der größten Sozialleistungsträger Europas. Ab 1. Oktober 2005 wurde sie per Gesetz in die Deutsche Rentenversicherung unter dem neuen Namen Deutsche Rentenversicherung Bund überführt, in welche auch der VDR einfließt. Wie die anderen Träger (Regionalträger, früher: Landesversicherungsanstalten und der zweite Bundesträger, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) ist sie dabei rechtlich selbständig geblieben.

Gruß von der Seenixe
 
Mit etwas Fingerspitzengefühl und Verhandlungserfahrung gibt es m.E. sehr wohl die Möglichkeit mit der DRV Bund einen Sachverständigen im Antrags- oder Widerspruchsverfahren auszuhandeln. Rechtsgrundlagen wie den § 200 im Unfallversicherungsrecht gibt es keine, aber es gibt die allgemeinen Vorschriften des SGB I und SGB X bis hin zu den Möglichkeiten von Befangenheitsanträgen gegen Sachverständige. Bei den ehemaligen LVA´s bzw. der DRV KBS (Knappschaft Bahn See) gibt es die Verhandlungsmöglichkeiten in der Regel nicht, da diese über eigene Begutachtungsinstitute verfügen.
mfg
JOS
 
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