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Gutachten für PUV nach Polytrauma

Kanca13

Nutzer
Registriert seit
22 Feb. 2008
Beiträge
6
Alter
48
Hallo,
hatte im Jahr 2005 einen schweren Autounfall, mit Resultat Polytrauma.
Beide Beine und li. Arm waren mit mehreren offenen und "normalen" Brüchen verletzt worden. Durch ein Kompartmentsyndrom am li. Unterschenkel wurde der Peroneusnerv verletzt. Seit dem habe ich einen Fallfuß. Am ganzen Unterschenkel sind die Nerven völlig irritiert und teilweise sind Stellen taub.
Am li.Arm wurde das Radiusköpfchen zerstört und daher kann ich den Arm weder komplett beugen, noch ganz strecken.
Ich gehe jetzt nicht noch auf meine ganzen Wehwehchen ein, denn das würde den Rahmen sprengen.
Hat irgendjemand Erfahrungen mit einem Gutachten im privaten Unfallversicherungsbereich? Habe keine Ahnung,was mich bei meinem Termin nächste Woche erwartet. :confused:
Habe vom Versorgungsamt einen GdB von 50.
Vielen Dank schon mal für Nützliches.
Kanca13
 
Hallo Kanca13,

herzlich Willkommen hier im Forum. Es gibt hier sehr viele, die Erfahrungen mit Gutachten der PUV haben. Es scheint das letzte Gutachten vor der endgültigen Abrechnung zu sein. Deshalb sei besonders wachsam. Gegen jetzt nicht richtig oder unzutreffend festgestellten Invaliditätsgrad kannst Du nur mit einer Klage vorgehen. Deshalb, gerade wenn es um hohe Beträge geht, spiele mit dem Gedanken auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Das investierte Geld dafür könnte sich sehr schnell rentieren. Aber Du mußt die 3-Jahresfrist beachten. Jede Feststellung danach ist eventuell zu spät.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
Lieben Dank für die nette Begrüßung!
Die 3 Jahre sind rum. Der Unfall war am 7.2.05. Ich hatte aber meine letzte OP (die gemacht werden musste, damit überhaupt ein Gutachten erstellt werden kann) im letzten Oktober. Daraufhin habe ich der Versicherung gleich geschrieben, dass das Metall entfernt sei und habe um Schadensregulierung gebeten. Daraufhin habe ich einen Brief erhalten, dass ein Gutachten vom Krankenhaus angefordet werde. Darin stand dann, dass es noch zu früh sei, ein endgültiges "Urteil" zu fällen, da die letzte OP noch nicht lange genug her sei.
Die Versicherung hat mir dann geschrieben, dass sie unaufgefordert wieder Kontakt mit dem Krankenhaus und mir aufnehmen wird, was die dann auch im Januar gemacht haben. VomKrankenhaus habe ich dann den Termin (nächsten Dienstag) erhalten.
Problem ist, dass ich bald mal wieder Geld brauche und darauf angewiesen bin, dass das jetzt endlich mal über die Bühne geht...
 
Hallo Kanca13,

das ist eine schlechte Ausgangsposition. Erstens ist der Drei-Jahreszeitraum abgelaufen. Zweitens bist Du auf das Gutachten angewiesen, welches jetzt erstellt wird. Also bitte einen Zeugen zur Untersuchung mitnehmen. Wenn es geht nicht aus der Familie, wegen der Unabhängigkeit. Gut auf die Begutachtung vorbereiten....Beschwerden, Einschränkungen...usw.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

bitte Thema in „private Versicherungen“ verschieben.


Im FAQ-Bereich - Private Unfallversicherung
bekomme ich den Beitrag

Invalidität nach 3 Jahren nicht zu bestimmen

nicht geöffnet.

Gruß
Luise
 
Hallo Seenixe!
Vielen Dank für die Tipps.
Ich hoffe, dass ich genügend vorbereitet bin. Habe alle meine Beschwerden und Einschränkungen aufgeschrieben. Ich hoffe, dass morgen jmd.mitkommen kann. Werde das noch klären.
Die 3 Jahresfrist ist abgelaufen, da ich 8 Montae nach meinem Unfall schwanger geworden bin und ich das Material nicht während der Schwangerschaft und Stillzeit entfernen lassen konnte.
Ich hoffe,alles geht gut.
Drückt mir die Daumen!
Werde berichten, wie es war.
Mir ist übel...
Ciaoi
 
Gliedertaxe? Arzt berechnet anders als in Police steht?

Hallo,
den Termin gestern habe ich jetzt überstanden. Nachdem der Arzt noch 2 OP´s gemacht hat, kam er mit 2 Stunden Verspätung und hat mich auf den "Kopf" gestellt. Es wurde alles vermessen und er hat sich aufgeschrieben, welche Alltagsprobleme ich habe.
Was mich wohl etwas stutzig gemacht hat ist, dass er meinte, Fuß wäre ein Teil des Beines und würde nicht extra gerechnet werden.
In meiner Versicherungspolice steht aber, dass, wenn mehrere Körperteile beeinträchtigt sind, alle geschädigten Körperteile einzeln (Fuß 50% / Bein 75% bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit) zusamengerechnet werden.
(Sind durch den Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Invaliditätsgrade, die sich nach (2) ergeben, zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen.)

Demnach wird der Fuß doch einzeln gerechnet, wieso weiß der Arzt das nicht?
War etwas irritiert gestern.
Hat jmd. Erfahrungen damit?
 
Hallo Kanca13,

Seit dem habe ich einen Fallfuß. Am ganzen Unterschenkel sind die Nerven völlig irritiert und teilweise sind Stellen taub.

Die Ansicht des Gutachters, diese einzelnen Beeinträchtigungen zusammenzufassen und als Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Beines zu sehen, dürfte richtig sein. Kommt jetzt darauf an, wie hoch er die Beeinträchtigung ansetzt, z.B. 3/5 Beinwert.


Gruß
Luise
 
Irgendwie verstehe ich das trotzdem alles nicht. Ist mir zu kompliziert. Wenn doch in der Police steht, dass alles einzeln berechnet wird, dann weiß ich nicht, warum dann den Fuß einfach zum Bein angerechnet werden darf. Wie ist das dann beim Arm? Die Hand wird dann auch dazugerechnet? Und der Daumen wohl auch? Wofür stehen dann in der Gliedertaxe alle einzelnen Gliedmaßnahmen mit % Angabe?
Ich blicke echt nicht durch.
Danke für´s lesen.
Kanca13
 
Da bin ich noch einmal.
Habe im Internet ein ähnliches Bsp. gefunden, welches sich aber auf die Hand/Arm bezieht.

Die Funktionsuntüchtigkeit des Armes wird im Rahmen der Gliedertaxe mit 70% der Invaliditätssumme bewertet. Das von der Versicherung eingeholte Gutachten, welches 2/5 Armwert festlegte, führte zu einer Bewertung von gerade einmal 28 %. Bei Funktionsuntüchtigkeit der Hand im Handgelenk dagegen legt die Gliedertaxe bereits 55% fest.
Berücksichtigt man dann die regelmäßig in Versicherungsverträgen vereinbarte Progressionsstaffel, so erklären sich die erheblichen Unterschiede im Zahlbetrag.

Die durch die Versicherung vorgenommene Bewertung i.H.v. 28% (2/5 Armwert), ergibt nach Einbeziehung der Progressionsstaffel einen Gesamtbetrag von 33% der vereinbarten Invaliditätsleistung, im vorliegenden Fall also 89.760 DM.
Die durch das Oberlandesgericht getroffene Einschätzung i.H.v. 55% führt nach Progressionsstaffel zu einem Betrag von 120% der vertraglichen Invaliditätsleistung, hier also DM 216.480 DM.


Ich denke, dass das bei mir auch der Fall ist. Ich habe den Fuß geschädigt, welcher schon mit 50% in der Gliedertaxe angegeben wird.
Daher weiß ich nicht, wieso dann der Fuß ein Teil des Beines gerechnet werden darf, welches natürlich dann nur einen geringeren Teil ausmachen würde (1/3 oder so)... hinzu kommt, dass meine Beine auch noch Einschränkungen haben und das ja auch berechnet werden muss. Ebenso mein Arm, welcher sich nicht drehen, beugen und strecken lässt.

Da muss doch jmd. schon Erfahrungen mit haben. Ich zermürrbe mir den Kopf.
Danke!
Kanca13
 
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