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Gutachten für mich zu positiv?

juergen

Nutzer
Registriert seit
25 Juni 2007
Beiträge
18
Hallo,
voe ca. 2 Jahren hatte ich einen Fersenbeinbruch und da der mich stark behindert habe ich das der privaten Unfallversicherung gemeldet. Anfang Juni war ich beim Gutachter. Jetzt bekam ich Nachricht von der Versicherung, es wäre eine Rückfrage beim Gutachter nötig. Heute rief ich bei der Versicherung an, da hieß es, die Unterlagen wären nicht vollständig. Daraufhin rief ich beim Gutachter an, der mir sagte, der Versicherung wäre sein Gutachten zu "patientenreundlich". Muss ich jetzt mit noch einem Gutachter rechnen oder was kann noch passieren?
 
Hallo Jürgen,

um ganz sicher zu gehen, würde ich in Deinem Fall ein eigenes Gutachten erstellen lassen.
Und einen guten Anwalt einschalten.

Die Versicherungen drücken sich ja gern.

Ob die Versicherung Dich jetzt zu einem weiteren Gutachter schickt, bleibt abzuwarten, sind die drei Jahre schon um?

Auf alle Fälle solltest Du Dich wehren.

Viel Glück.

Reikja
 
Hallo juergen,

wer hat dich denn zum Gutachter geschickt?

Grüße von
IngLag
 
Die Versicherung hat mich zum Gutachter geschickt. Und jetzt passt ihnen anscheinend das Gutachten nicht.
 
Hallo Jürgen,

""und jetzt passt ihnen anscheinend das Gutachten nicht""

Klar wahrscheinlich hat der Gutachter so wie es ist begutachtet und dies
ist jetzt für die Versicherung zu "patientenreundlich".

Es ist eine wirklich eine "Brut" von Banditen vorhanden und das aber auch bei der BG-DRV-privat Versicherungen usw.

Wenn denen ihr eigenes Parteigutachten nicht paßt, dann wird es abgelehnt
und ein neuer "Scherenschleifer" (Arzt) gesucht und gefunden. Der dann den gnädigen Damen und Herren (Versicherung) ein schöneres Gutachten auf den Tisch legt.

Es herrschen Zustände wie bei der Mafia bzw. mir selber wurde durch ein Außenregulierer (privat Unfall) bei einem Termin deutlich gesagt, wenn sie
die Summe XY nicht annehmen, dann schicken wir sie zum Herrn Prof.
und der wird dann schon die Angelegenheit regeln.

Die muss hier doch mal deutlich gesagt werden, denn zu 90 % ist
der Geschädigte immer der Dumme bzw. den Vorständen der Versicherung
wird 50 % mehr Gehalt in den Hintern gedrückt und die Aktionäre erhalten eine schöne Dividende. Der Geschädigten wird dann mit Zermirbungstaktigen, um sein Schadenersatz gebracht.

Ich kann immer wieder auf das u. g. Zitat verweisen.

Grüße

Siegfried21


Neutralität und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Sachverständigen
Sachverständige sollen unabhängig und neutral prüfen. Machen wir uns dazu einmal deutlich, wie 'öffentlich bestellte Sachverständige' zu ihren Aufträgen kommen. Wie ist es z. B. allein um ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit bestellt?
Auch viele (wenn nicht die meisten) 'öffentlich bestellten' Sachverständigen erhalten ihre Aufträge von einem einzigen Auftraggeber, z. B. einer Versicherungsgesellschaft. Diese Sachverständigen wissen selbstverständlich sehr genau, dass ihre Aufgabe darin besteht, Ansprüche abzuwehren und nicht etwa darin, unparteiisch Ansprüche zu prüfen. Sollten sie das nicht wissen, werden sie das sehr schnell spüren! - Bei Versicherungen geht es in aller Regel ('nur') um Vermögenswerte, wenn aber Sachverständige bei Strafprozessen heran gezogen werden, geht es um die Existenz, um die Frage 'Gefängnis oder Freiheit'.

http://www.richterdatenbank.net/gutachterdatenbank
 
Hallo Jürgen,
liegt Dir dieses GA schon in Schriftform vor?
Mache alles nur schriftlich.
Würde mich auf keine Diskussionen einlassen, schließlich hat die PUV Dich zum GA geschickt.
Besorg Dir erst einmal die AUB (Versicherungsbedingungen und lies Sie Dir durch)
Ein Anwalt kann auch nicht schaden.
Ein Privatgutachter ist teuer und interessiert weder PUV noch (später) das Gericht.
Welche Beweglichkeiten im OSG und USG hast Du denn noch?

Mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Steffens, Muhr

Kennt jemand hier den Dr. Steffens und Dr. Muhr.

Wie sind Eure Erfahrungen.
 
hallo, jürgen

in der schweigepflichtentbindung steht oft drin, dass du das recht von kopien hast (gutachten).
sieh nach, ob es drin steht, bei dir.

auch im auftragsschreiben der versicherung an den gutachter steht die frage, ob eine aushändigung einer kopie an dich zugestimmt wird.

mfg
pussi
 
Hallo,
danke erstmal für die Tipps. Das Gutachten müsste eigentlich schon schriftlich vorliegen, denn der Gutachter sagte mir am Telefon, dass dieses der Versicherung zu "positiv" für mich ausfalle und ob er nicht doch etwas anders urteilen würde. Wonach soll ich genauer in den AUBs sehen und von wem kann ich eine Kopie des Gutachtens anfordern? Mit OSG und USG weiß ich nicht, der Arzt sprach im Allgemeinen von einer Beeiträchtigung des Fußes von 50%. Ich habe überhaupt keine Erfahrung mit sowas und bin halt ein bißchen blauäugig an die Sache rangegangen.
Grüße
Jürgen
 
Hallo Jürgen,

in den Unterlagen deines Abschlußes der Versicherung hast du die AUBs dort mußt du jetzt nach deiner privaten Unfallversicherung suchen und da die Tabellen und Klauseln der Invalitität usw. Habe sie selbst erst vor kurzen allesamt rausgesucht und dem Anwalt gegeben. Du mußt auch schauen ob es zwischenzeitlich Änderungen der AUBs gab die du akzeptiert hast oder Änderungen am Vertrag.

Das Gutachten selbst kannst du nur bei deiner Versicherung anfordern, da diese es beauftragt hat.

Bei mir haben sie nach einem für mich zu positiven die Leistung als Unfall - nach Zahlung mehrerer stationärer Aufenthalte und Genesungsgeld - abgelehnt und das obwohl es sogar ein Arbeitsunfall ist und das unstrittig!

Derzeit bin ich nach langem hin und her mit der Versicherung mit meinem Anwalt endlich vor Gericht. Aber es kann dauern. Meine Invalitität lag eben zu hoch für eine einfache Einigung.

Wünsche dir Glück!
viele Grüße
 
Hallo Jürgen,

habe nach meinem Fersenbeinbruch mit Beteiligung zweier Gelenke, und
Verletzung der Fußwurzel vom Gutachter 10% Einschränkung bekommen.
Obwohl sich schon vor 18 Monaten eine Arthrosegebildet hat, und ich nicht
mehr richtig laufen kann bekam ich von der PUV somit 10% vom
Fußwert 45% also 4,5 % und in € 2587,50.

Tolle Entschädigung dafür das mein Leben derart eingeschränkt ist.

Grüße

Savigny
 
Das hört sich ja gar nicht gut an. Die Einschränkung kenne ich bestens. Ich hätte nie gedacht, dass so ein Bruch solche Folgen hat.
Das macht ja richtig Mut.

Grüße
Jürgen
 
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