Aub
Hallo Jürgen,
die AUB hast Du sicherlich bei Vertragsabschluß erhalten, ansonsten bei Deiner PUV anfordern.
Laut AUB 61, 88 bzw. 99 gibt es für den Verlust oder der vollständigen Funktionsfähigkeit "eines Fußes im Fußgelenk" => Fußwert 40 %,
das würde für Dich dann 40 % (Fußwert) x 50 % Funktionsunfähigkeit = 20 %.
Welche Bewegungseinschränkungen hast Du denn mit Deinem Fuß?
Mit freundlichen Grüßen
Hansen
Hallo Jürgen,
die AUB hast Du sicherlich bei Vertragsabschluß erhalten, ansonsten bei Deiner PUV anfordern.
Laut AUB 61, 88 bzw. 99 gibt es für den Verlust oder der vollständigen Funktionsfähigkeit "eines Fußes im Fußgelenk" => Fußwert 40 %,
das würde für Dich dann 40 % (Fußwert) x 50 % Funktionsunfähigkeit = 20 %.
Welche Bewegungseinschränkungen hast Du denn mit Deinem Fuß?
Mit freundlichen Grüßen
Hansen