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Gutachten für mich zu positiv?

Aub

Hallo Jürgen,
die AUB hast Du sicherlich bei Vertragsabschluß erhalten, ansonsten bei Deiner PUV anfordern.
Laut AUB 61, 88 bzw. 99 gibt es für den Verlust oder der vollständigen Funktionsfähigkeit "eines Fußes im Fußgelenk" => Fußwert 40 %,
das würde für Dich dann 40 % (Fußwert) x 50 % Funktionsunfähigkeit = 20 %.
Welche Bewegungseinschränkungen hast Du denn mit Deinem Fuß?

Mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Hallo,
tut mir leid, so spät zu antworten. Der Fuß schmerzt nach längeren? Strecken, ca. 200 m. Arthrose im Gelenk, bei lockerem, unebenen Untegrund ganz schlecht zu Laufen. Und, was das Schlimmste für mich ist, ich habe kein Vertrauen mehr in die Belastbarkeit. Ich trau mich auf keine Leiter mehr usw.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
 
Hallo,
wollte keinen neuen Tread aufmachen, deshalb hier meine neue Frage:

Auf Druck der Versicherung hat der damalige Gutachter "vorgeschlagen". nach einem Jahr, also jetzt ein neues Gutachten zu machen. Damals war der "Fußwert" auf 3/4 Fuß festgesetzt. Habe eine Abschlagszahlung erhalten.
Jetzt soll das neue Gutachten nicht beim damaligen Gutachter, sondern beim

Institut für medizinische Begutachtung in Kassel

gemacht werden.

Ich habe hier im Forum nichts Gutes darüber gefunden. Kann ich diese Gutachter ablehnen und den "alten" wieder verlangen? Oder was kann ich sonst unternehmen?
Bin total verunsichert.
Danke Jürgen
 
Hallo juergen

Bei meinem Sohn wurde nach zwei Jahren ein neues Gutachten verlangt und wir haben auf die gleiche Klinik bestanden.
Bei meinem Sohn läuft das aber über Rechtsanwalt.

Viel Glück
michisma
 
Hallo michisma,
danke für die Antwort. Mit welcher Begründung könnte man denn den Gutachter ablehnen und auf den alten bestehen?
Danke Jürgen
 
Hallo juergen

Unser Rechtsanwalt hat damit argumentiert,dass der Gutachter bereits alle Unterlagen hat und mit der Materie vertraut ist.

Außerdem hat er geltend gemacht,dass das erste Gutachten ja auch von der Versicherung bei diesem Gutachter in Auftrag gegeben wurde und es somit ja der Wille der Versicherung war diesen Gutachter aufzusuchen.
Ich hoffe es hilft Dir weiter

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo michisma,

danke für deine Tipps. Hoffentlich klappt das ohne Anwalt.

Hat man das Recht, den Gutachter abzulehnen?

Aber vielleicht findet sich ja noch jemand, der die gleiche Problematik hatte und irgendwie ohne Anwalt gelöst hat.

Danke Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo juergen

Hast Du keinen privaten Rechtsschutz?
Falls nicht,versuch es doch mit den Argumenten die ich Dir geschrieben habe

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo,

so einfach ist ein Gutachter im privaten Sektor nicht abzulehnen. Aber Du kannst es natürlich versuchen. Natürlich geben die Versicherungen ihre Aufträge sehr gerne an Gutachter, die in ihrem Sinne arbeiten. Schaue in die Versicherungsbedingungen, was Du tun kannst, um in den Besitz eines neutralen Gutachtens zu kommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo michisma,
ich werde es einfach erst mal so mal probieren, Anwalt kann ich dann immer noch einschalten.
Grüße
Jürgen
 
Hallo michisma,

habs jetzt nach deinen Vorschlägen geschrieben. Rechtsschutz habe ich. Ich probiere es erstmal ohne.
Grüße Jürgen
 
Hallo juergen

Hoffe es klappt

Wünsche Dir alles Gute

Meld Dich mal und sag wies gelaufen ist

Liebe Grüße
michisma
 
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