hotscorpion
Nutzer
Hallo an alle User des Forums,
Seit September 2005 bin ich leser dieses Forums (bzw. des alten Forums) Bis jetzt habe ich keine Schwierigkeiten in der Abwiklung meiner Ansprüsche aus einem Freizeitmotoradunfall von Sept. 2005 gehabt. Zunächst mache ich Angaben zu meinen Verletzungen.
Zurzeit, und auf Dauer bestehende Einschränkungen
1.
Handgelenke:
Beide Handgelenke wurden durch den Aufprall gestaucht und geprellt zusätzlich wurde das linke Damengelenk gestaucht. Die anfangs starken Schmerzen in beiden Handgelenken ließen mit der Zeit nur für das rechte Handgelenk nach. Im linken Handgelenk habe ich je nach vorangegangener Belastung starke Schmerzen. Das Anheben von Gegenständen egal welcher Art, nur mit dieser Hand ist nicht bzw. nur selten möglich. Bei Belastung insbesondere bei der Bewegung nach innen und Außen tritt ein plötzlicher stechender Schmerz auf. Teilweise Schmerzt das Handgelenk (so auch das rechte Sprunggelenk und das rechte Knie) auch in der Nacht so dass ich nicht immer in eine Tiefschlaffphase falle. Am 28.01.07 habe ich an meinem freien Tag zusätzlich einen Dienst geleistet und bin über ca. 8 Stunden Straßenbahn gefahren. Der Sollwertgeber (Fahren und Bremsen) wird mit der linken Hand bedient und während eines Dienstes mehrere hundertmal vor und zurück bewegt.
Nach ca. der hälfte des Dienstes bekam ich Schmerzen im linken Handgelenk welche sich bis zum ende des Dienstes steigerten. Nachwirkungen hatte ich bis zum anderen Morgen.
2.
Das rechte Sprunggelenk:
Es waren mindestens zwei Außenbänder gerissen - Die Bänder sollen lt. Auskunft der Ärzte wieder zusammengewachsen sein jedoch ist es bis heute nicht möglich den rechten Fuß Schmerzfrei nach innen zu Drehen. Ein normales gehen ist nur auf ebenem Untergrund mit leichten Schmerzen möglich. Bei leichter Unebenheit (Verkanten usw.) steigen die Schmerzen stark an und der Fuß wird instabil. Es kommt vor, dass beim normalen gehen der Fuß instabil wird ich verspüre dann einen stechenden Schmerz und bleibe stehen. Ebenso beim Fahrradfahren. Joggen ist gar nicht ohne Schmerzen möglich. Ein Walking (Gehen mit ca. 5,3 km/h Steigung 1%) auf dem Laufband ist anfangs begleitet mit nur mäßigen Schmerzen welche im weiteren Verlauf (ab ca. 16 min.) stark zunehmen. Zeitweise werde ich nachts mit stechenden Schmerzen im rechten Sprunggelenk Wach (wie auch im Knie und linken Handgelenk)
Folgende Termine zur elektro- und Physiotherapie für das rechte Sprunggelenk wurden verordnet.
am
08.11. 10.11. 14.11. 16.11. 21.11. 23.11. 25.11. 30.11. 05.12. 08.12. 12.12. 14.12. 16.12. 19.12. 21.12. 23.12. 27.12. 29.12.
und am 03.01.2006
Nach der zweimaligen Op. am rechten Sprunggelenk Arthroskopie wurden folgende Termine zur Physiotherapie verordnet
16.02. 20.02 22.02 28.02. 02.03. 08.03. 10.03. 13.03. 15.03. 17.03. 20.03. 22.03. 28.03. 30.03. 03.04. 06.04. 10.04.
und am 13.04.2006.
Da keine Besserung eintrat wurde die Therapie weitergeführt (mit Zustimmung der Krankenkasse) wurden am
09.05. 11.05. 15.05. 23.05. 01.06. 07.06. 14.06. 19.06. 22.06. 26.06.
und gegen ende Juni nochmals am,
28.06. 04.07. 11.07. 13.07. 20.07. 25.07. 01.08. 08.08. 17.08. 24.08.
Die Behandlung wurde danach eingestellt. Die Schmerzen im rechten Sprunggelenk sind unverändert. Lt. PhysioSport xxxxx GmbH sind die Verspannungen an den Sehnen und Bändern immer wieder erneut vorhanden. Gezielter Druck auf bestimmte Stellen lösen äußerst Starke Schmerzen (Stechen) aus.
3.
Rechtes Knie:
Vollständiger Riss des hinteren Kreuzbandes.
Das hintere Kreuzband im rechten Knie bleibt gerissen eine OP zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht ausgeschlossen.
Da ich auf jeden Fall eine OP im Kniebereich umgehen möchte bin ich bereit auch weiterhin ein moderates Training für die Oberschenkelmuskulatur durchzuführen die Kosten dafür zahle ich aus eigener Tasche.
Eine vorzeitig eintretende Artrose in den o. g. verletzten Gelenkpartien kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Reptur des hinteren Kreuzbandes (messbare Instabilität im Seitenvergleich von 12 mm) wurde mir kurz nach dem Unfall ein Dauerschaden von min. 20 % zugestanden und vom Versorgungsamt anerkannt. Ein Verschlechteungsantrag wird folgen da die linke Hand und das rechte Sprunggelenk noch nicht in die Bewertungen eingingen. Mit der haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gibt es keinerlei Probleme. Es wurde ein Schmerzengeld vorab geleistet auf der Grundlage der zuerkannten 20 % Erwerbsminderung. Für die Zukunft ist alles offen d. h. es werden weitere Zahlungen bei einer Verschlechterung folgen.
Und jetzt komme ich zu meinem eigendlichen Anliegen.
Über die Gewerkschaft Verdi habe ich eine Freizeitunfallversicherung welche ab 20 % Dauerschaden eine kleine Einmalzahlung Leistet.
Am 11.12.2006 habe ich einen Begutachtungstermin bei Herrn Dr. med. A. Münster im Klinikum Köln Merheim wahrgenommen. Angeordnet wurde das Gutachten über die Volksführsorge. Die Versicherung wurde zur Zahlung einer einmaligen geringen Leistung (ab 20 % Gesamtdauerschaden) von mir in Anspruch genommen.
Herr Dr. Münster untersuchte mich ausgiebig es wurde zwei Röntgenbilder vom rechten Sprunggelenk angefertigt.
Alle Punkte des Fragebogens wurden in meinem Beisein beantwortet und Gleichzeitig ins Diktiergerät diktiert.
Der Punkt IG 3 des mir vorliegenden Gutachtens
„Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit Gliedmaße/Sinnesorgan. Vor dem Unfall/zurzeit insgesamt/voraussichtlich dauernd insgesamt“
Wurde wie folgt in meinem Beisein beantwortet und Diktiert
„Die Funktionsstörung wird nach Gliedertaxe beziffert mit einem Beinwert von 2/7 zurzeit und auf Dauer“ (2/7 = 20%)
Bei dem mir vorliegenden Gutachten vom 13.12.06 musste ich mit einiger Verwunderung feststellen dass,
unter dem zuvor genannten Punkt IG 3 jetzt nur noch die Funktionsstörung für das
rechte Bein auf ¼ (1/4 = 17,5 %) beziffert wurde.
Kurz darauf habe ich eine fernmündliche Unterredung mit Hr. Dr. Münster geführt der mir Mitteilte, das er niemals Dauerschäden in viertel Bewertet und auch nicht in der Vergangenheit Gutachten mit Dauerschäden in viertel Einteilung erstellte. Es könne sich daher nur um einen Fehler handeln. Mir wurde empfohlen eine Auskunft beim Gutachtersekretariat Frau Bartel / Frau Reaasch-Meyer einzuholen. Doch auch hier lag kein anderes Ergebnis vor. Man teilte mir mit, das meine Schilderung des Falles sehr ungewöhnlich und nicht erklärbar sei ich solle mich für alle weiteren Fragen an das Sekretariat von Prof. Dr. Tiling (Leitender Unfallchirug) wenden.
Doch dort konnte man sich die Abweichung ebenfalls nicht erklären man sagte mir dass nur in seltenen Fällen mit Rücksprache des Begutachteten Arztes in meinem Fall Dr. Münster eine Korrektur eines Gutachtens erfolgt. Und dies in der Regel bei besonders schwerwiegenden Fällen. Herr Dr. Münster konnte sich nicht daran erinnern, dass ein kurz zuvor von ihm erstelltes Gutachten abgeändert wurde.
Darüber hinaus fehlt die Einschätzung eines Dauerschadens für das linke Hand und Daumengelenk. Selbst wenn nur ein geringer Dauerschaden 10 – 15 % entstanden ist so sollte er nicht unerwähnt bleiben.
Leider konnte ich meine Recherchen nicht fortführen da mir der Zugang zu weiteren Schritten mit der Begründung verwehrt wurde, das ich nicht Auftraggeber des Gutachten bin. Das Gutachten sei Uhrheberrechtlich geschützt und nur der Auftraggeber kann eine Änderung oder Überprüfung herbeiführen. Kurz darauf bekam ich auch schon die Mitteilung der Volksführsorge, das die Zahlung verweigert wird da laut Gliedertaxe für das rechte Bein nur 1/4 Dauerschaden = 17,5 % eingetreten sei und für die Hand kein Dauerschaden bescheinigt wird.
Bei der Versicherung sieht man sich zunächst auf der sicheren Seite. Es sei mir freigestellt ein Privates Gutachten in Auftrag zu geben ich wurde jedoch vor den Kosten eines solchen Gutachtens gewahrnt.
Wie würdet ihr mir ein weiteres vorgehen Empfehlen?
Was haltet ihr von meiner Erfahrung?
Kann es sein, dass die Versicherung zunächst ein anderes Gutachten erhielt welches dann von höherer Instanz (Professor Tiling) im Sinne der Versicherung nach unten Korregiert wurde?
Seit September 2005 bin ich leser dieses Forums (bzw. des alten Forums) Bis jetzt habe ich keine Schwierigkeiten in der Abwiklung meiner Ansprüsche aus einem Freizeitmotoradunfall von Sept. 2005 gehabt. Zunächst mache ich Angaben zu meinen Verletzungen.
Zurzeit, und auf Dauer bestehende Einschränkungen
1.
Handgelenke:
Beide Handgelenke wurden durch den Aufprall gestaucht und geprellt zusätzlich wurde das linke Damengelenk gestaucht. Die anfangs starken Schmerzen in beiden Handgelenken ließen mit der Zeit nur für das rechte Handgelenk nach. Im linken Handgelenk habe ich je nach vorangegangener Belastung starke Schmerzen. Das Anheben von Gegenständen egal welcher Art, nur mit dieser Hand ist nicht bzw. nur selten möglich. Bei Belastung insbesondere bei der Bewegung nach innen und Außen tritt ein plötzlicher stechender Schmerz auf. Teilweise Schmerzt das Handgelenk (so auch das rechte Sprunggelenk und das rechte Knie) auch in der Nacht so dass ich nicht immer in eine Tiefschlaffphase falle. Am 28.01.07 habe ich an meinem freien Tag zusätzlich einen Dienst geleistet und bin über ca. 8 Stunden Straßenbahn gefahren. Der Sollwertgeber (Fahren und Bremsen) wird mit der linken Hand bedient und während eines Dienstes mehrere hundertmal vor und zurück bewegt.
Nach ca. der hälfte des Dienstes bekam ich Schmerzen im linken Handgelenk welche sich bis zum ende des Dienstes steigerten. Nachwirkungen hatte ich bis zum anderen Morgen.
2.
Das rechte Sprunggelenk:
Es waren mindestens zwei Außenbänder gerissen - Die Bänder sollen lt. Auskunft der Ärzte wieder zusammengewachsen sein jedoch ist es bis heute nicht möglich den rechten Fuß Schmerzfrei nach innen zu Drehen. Ein normales gehen ist nur auf ebenem Untergrund mit leichten Schmerzen möglich. Bei leichter Unebenheit (Verkanten usw.) steigen die Schmerzen stark an und der Fuß wird instabil. Es kommt vor, dass beim normalen gehen der Fuß instabil wird ich verspüre dann einen stechenden Schmerz und bleibe stehen. Ebenso beim Fahrradfahren. Joggen ist gar nicht ohne Schmerzen möglich. Ein Walking (Gehen mit ca. 5,3 km/h Steigung 1%) auf dem Laufband ist anfangs begleitet mit nur mäßigen Schmerzen welche im weiteren Verlauf (ab ca. 16 min.) stark zunehmen. Zeitweise werde ich nachts mit stechenden Schmerzen im rechten Sprunggelenk Wach (wie auch im Knie und linken Handgelenk)
Folgende Termine zur elektro- und Physiotherapie für das rechte Sprunggelenk wurden verordnet.
am
08.11. 10.11. 14.11. 16.11. 21.11. 23.11. 25.11. 30.11. 05.12. 08.12. 12.12. 14.12. 16.12. 19.12. 21.12. 23.12. 27.12. 29.12.
und am 03.01.2006
Nach der zweimaligen Op. am rechten Sprunggelenk Arthroskopie wurden folgende Termine zur Physiotherapie verordnet
16.02. 20.02 22.02 28.02. 02.03. 08.03. 10.03. 13.03. 15.03. 17.03. 20.03. 22.03. 28.03. 30.03. 03.04. 06.04. 10.04.
und am 13.04.2006.
Da keine Besserung eintrat wurde die Therapie weitergeführt (mit Zustimmung der Krankenkasse) wurden am
09.05. 11.05. 15.05. 23.05. 01.06. 07.06. 14.06. 19.06. 22.06. 26.06.
und gegen ende Juni nochmals am,
28.06. 04.07. 11.07. 13.07. 20.07. 25.07. 01.08. 08.08. 17.08. 24.08.
Die Behandlung wurde danach eingestellt. Die Schmerzen im rechten Sprunggelenk sind unverändert. Lt. PhysioSport xxxxx GmbH sind die Verspannungen an den Sehnen und Bändern immer wieder erneut vorhanden. Gezielter Druck auf bestimmte Stellen lösen äußerst Starke Schmerzen (Stechen) aus.
3.
Rechtes Knie:
Vollständiger Riss des hinteren Kreuzbandes.
Das hintere Kreuzband im rechten Knie bleibt gerissen eine OP zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht ausgeschlossen.
Da ich auf jeden Fall eine OP im Kniebereich umgehen möchte bin ich bereit auch weiterhin ein moderates Training für die Oberschenkelmuskulatur durchzuführen die Kosten dafür zahle ich aus eigener Tasche.
Eine vorzeitig eintretende Artrose in den o. g. verletzten Gelenkpartien kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Reptur des hinteren Kreuzbandes (messbare Instabilität im Seitenvergleich von 12 mm) wurde mir kurz nach dem Unfall ein Dauerschaden von min. 20 % zugestanden und vom Versorgungsamt anerkannt. Ein Verschlechteungsantrag wird folgen da die linke Hand und das rechte Sprunggelenk noch nicht in die Bewertungen eingingen. Mit der haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gibt es keinerlei Probleme. Es wurde ein Schmerzengeld vorab geleistet auf der Grundlage der zuerkannten 20 % Erwerbsminderung. Für die Zukunft ist alles offen d. h. es werden weitere Zahlungen bei einer Verschlechterung folgen.
Und jetzt komme ich zu meinem eigendlichen Anliegen.
Über die Gewerkschaft Verdi habe ich eine Freizeitunfallversicherung welche ab 20 % Dauerschaden eine kleine Einmalzahlung Leistet.
Am 11.12.2006 habe ich einen Begutachtungstermin bei Herrn Dr. med. A. Münster im Klinikum Köln Merheim wahrgenommen. Angeordnet wurde das Gutachten über die Volksführsorge. Die Versicherung wurde zur Zahlung einer einmaligen geringen Leistung (ab 20 % Gesamtdauerschaden) von mir in Anspruch genommen.
Herr Dr. Münster untersuchte mich ausgiebig es wurde zwei Röntgenbilder vom rechten Sprunggelenk angefertigt.
Alle Punkte des Fragebogens wurden in meinem Beisein beantwortet und Gleichzeitig ins Diktiergerät diktiert.
Der Punkt IG 3 des mir vorliegenden Gutachtens
„Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit Gliedmaße/Sinnesorgan. Vor dem Unfall/zurzeit insgesamt/voraussichtlich dauernd insgesamt“
Wurde wie folgt in meinem Beisein beantwortet und Diktiert
„Die Funktionsstörung wird nach Gliedertaxe beziffert mit einem Beinwert von 2/7 zurzeit und auf Dauer“ (2/7 = 20%)
Bei dem mir vorliegenden Gutachten vom 13.12.06 musste ich mit einiger Verwunderung feststellen dass,
unter dem zuvor genannten Punkt IG 3 jetzt nur noch die Funktionsstörung für das
rechte Bein auf ¼ (1/4 = 17,5 %) beziffert wurde.
Kurz darauf habe ich eine fernmündliche Unterredung mit Hr. Dr. Münster geführt der mir Mitteilte, das er niemals Dauerschäden in viertel Bewertet und auch nicht in der Vergangenheit Gutachten mit Dauerschäden in viertel Einteilung erstellte. Es könne sich daher nur um einen Fehler handeln. Mir wurde empfohlen eine Auskunft beim Gutachtersekretariat Frau Bartel / Frau Reaasch-Meyer einzuholen. Doch auch hier lag kein anderes Ergebnis vor. Man teilte mir mit, das meine Schilderung des Falles sehr ungewöhnlich und nicht erklärbar sei ich solle mich für alle weiteren Fragen an das Sekretariat von Prof. Dr. Tiling (Leitender Unfallchirug) wenden.
Doch dort konnte man sich die Abweichung ebenfalls nicht erklären man sagte mir dass nur in seltenen Fällen mit Rücksprache des Begutachteten Arztes in meinem Fall Dr. Münster eine Korrektur eines Gutachtens erfolgt. Und dies in der Regel bei besonders schwerwiegenden Fällen. Herr Dr. Münster konnte sich nicht daran erinnern, dass ein kurz zuvor von ihm erstelltes Gutachten abgeändert wurde.
Darüber hinaus fehlt die Einschätzung eines Dauerschadens für das linke Hand und Daumengelenk. Selbst wenn nur ein geringer Dauerschaden 10 – 15 % entstanden ist so sollte er nicht unerwähnt bleiben.
Leider konnte ich meine Recherchen nicht fortführen da mir der Zugang zu weiteren Schritten mit der Begründung verwehrt wurde, das ich nicht Auftraggeber des Gutachten bin. Das Gutachten sei Uhrheberrechtlich geschützt und nur der Auftraggeber kann eine Änderung oder Überprüfung herbeiführen. Kurz darauf bekam ich auch schon die Mitteilung der Volksführsorge, das die Zahlung verweigert wird da laut Gliedertaxe für das rechte Bein nur 1/4 Dauerschaden = 17,5 % eingetreten sei und für die Hand kein Dauerschaden bescheinigt wird.
Bei der Versicherung sieht man sich zunächst auf der sicheren Seite. Es sei mir freigestellt ein Privates Gutachten in Auftrag zu geben ich wurde jedoch vor den Kosten eines solchen Gutachtens gewahrnt.
Wie würdet ihr mir ein weiteres vorgehen Empfehlen?
Was haltet ihr von meiner Erfahrung?
Kann es sein, dass die Versicherung zunächst ein anderes Gutachten erhielt welches dann von höherer Instanz (Professor Tiling) im Sinne der Versicherung nach unten Korregiert wurde?