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Gutachten für Freizeitunfallversicherung

hotscorpion

Nutzer
Registriert seit
30 Jan. 2007
Beiträge
5
Ort
Berg. Gladbach
Hallo an alle User des Forums,
Seit September 2005 bin ich leser dieses Forums (bzw. des alten Forums) Bis jetzt habe ich keine Schwierigkeiten in der Abwiklung meiner Ansprüsche aus einem Freizeitmotoradunfall von Sept. 2005 gehabt. Zunächst mache ich Angaben zu meinen Verletzungen.

Zurzeit, und auf Dauer bestehende Einschränkungen

1.
Handgelenke:
Beide Handgelenke wurden durch den Aufprall gestaucht und geprellt zusätzlich wurde das linke Damengelenk gestaucht. Die anfangs starken Schmerzen in beiden Handgelenken ließen mit der Zeit nur für das rechte Handgelenk nach. Im linken Handgelenk habe ich je nach vorangegangener Belastung starke Schmerzen. Das Anheben von Gegenständen egal welcher Art, nur mit dieser Hand ist nicht bzw. nur selten möglich. Bei Belastung insbesondere bei der Bewegung nach innen und Außen tritt ein plötzlicher stechender Schmerz auf. Teilweise Schmerzt das Handgelenk (so auch das rechte Sprunggelenk und das rechte Knie) auch in der Nacht so dass ich nicht immer in eine Tiefschlaffphase falle. Am 28.01.07 habe ich an meinem freien Tag zusätzlich einen Dienst geleistet und bin über ca. 8 Stunden Straßenbahn gefahren. Der Sollwertgeber (Fahren und Bremsen) wird mit der linken Hand bedient und während eines Dienstes mehrere hundertmal vor und zurück bewegt.
Nach ca. der hälfte des Dienstes bekam ich Schmerzen im linken Handgelenk welche sich bis zum ende des Dienstes steigerten. Nachwirkungen hatte ich bis zum anderen Morgen.

2.
Das rechte Sprunggelenk:
Es waren mindestens zwei Außenbänder gerissen - Die Bänder sollen lt. Auskunft der Ärzte wieder zusammengewachsen sein jedoch ist es bis heute nicht möglich den rechten Fuß Schmerzfrei nach innen zu Drehen. Ein normales gehen ist nur auf ebenem Untergrund mit leichten Schmerzen möglich. Bei leichter Unebenheit (Verkanten usw.) steigen die Schmerzen stark an und der Fuß wird instabil. Es kommt vor, dass beim normalen gehen der Fuß instabil wird ich verspüre dann einen stechenden Schmerz und bleibe stehen. Ebenso beim Fahrradfahren. Joggen ist gar nicht ohne Schmerzen möglich. Ein Walking (Gehen mit ca. 5,3 km/h Steigung 1%) auf dem Laufband ist anfangs begleitet mit nur mäßigen Schmerzen welche im weiteren Verlauf (ab ca. 16 min.) stark zunehmen. Zeitweise werde ich nachts mit stechenden Schmerzen im rechten Sprunggelenk Wach (wie auch im Knie und linken Handgelenk)
Folgende Termine zur elektro- und Physiotherapie für das rechte Sprunggelenk wurden verordnet.
am
08.11. 10.11. 14.11. 16.11. 21.11. 23.11. 25.11. 30.11. 05.12. 08.12. 12.12. 14.12. 16.12. 19.12. 21.12. 23.12. 27.12. 29.12.

und am 03.01.2006

Nach der zweimaligen Op. am rechten Sprunggelenk Arthroskopie wurden folgende Termine zur Physiotherapie verordnet
16.02. 20.02 22.02 28.02. 02.03. 08.03. 10.03. 13.03. 15.03. 17.03. 20.03. 22.03. 28.03. 30.03. 03.04. 06.04. 10.04.
und am 13.04.2006.

Da keine Besserung eintrat wurde die Therapie weitergeführt (mit Zustimmung der Krankenkasse) wurden am

09.05. 11.05. 15.05. 23.05. 01.06. 07.06. 14.06. 19.06. 22.06. 26.06.

und gegen ende Juni nochmals am,

28.06. 04.07. 11.07. 13.07. 20.07. 25.07. 01.08. 08.08. 17.08. 24.08.

Die Behandlung wurde danach eingestellt. Die Schmerzen im rechten Sprunggelenk sind unverändert. Lt. PhysioSport xxxxx GmbH sind die Verspannungen an den Sehnen und Bändern immer wieder erneut vorhanden. Gezielter Druck auf bestimmte Stellen lösen äußerst Starke Schmerzen (Stechen) aus.

3.
Rechtes Knie:

Vollständiger Riss des hinteren Kreuzbandes.

Das hintere Kreuzband im rechten Knie bleibt gerissen eine OP zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht ausgeschlossen.
Da ich auf jeden Fall eine OP im Kniebereich umgehen möchte bin ich bereit auch weiterhin ein moderates Training für die Oberschenkelmuskulatur durchzuführen die Kosten dafür zahle ich aus eigener Tasche.

Eine vorzeitig eintretende Artrose in den o. g. verletzten Gelenkpartien kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Reptur des hinteren Kreuzbandes (messbare Instabilität im Seitenvergleich von 12 mm) wurde mir kurz nach dem Unfall ein Dauerschaden von min. 20 % zugestanden und vom Versorgungsamt anerkannt. Ein Verschlechteungsantrag wird folgen da die linke Hand und das rechte Sprunggelenk noch nicht in die Bewertungen eingingen. Mit der haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gibt es keinerlei Probleme. Es wurde ein Schmerzengeld vorab geleistet auf der Grundlage der zuerkannten 20 % Erwerbsminderung. Für die Zukunft ist alles offen d. h. es werden weitere Zahlungen bei einer Verschlechterung folgen.

Und jetzt komme ich zu meinem eigendlichen Anliegen.
Über die Gewerkschaft Verdi habe ich eine Freizeitunfallversicherung welche ab 20 % Dauerschaden eine kleine Einmalzahlung Leistet.
Am 11.12.2006 habe ich einen Begutachtungstermin bei Herrn Dr. med. A. Münster im Klinikum Köln Merheim wahrgenommen. Angeordnet wurde das Gutachten über die Volksführsorge. Die Versicherung wurde zur Zahlung einer einmaligen geringen Leistung (ab 20 % Gesamtdauerschaden) von mir in Anspruch genommen.
Herr Dr. Münster untersuchte mich ausgiebig es wurde zwei Röntgenbilder vom rechten Sprunggelenk angefertigt.
Alle Punkte des Fragebogens wurden in meinem Beisein beantwortet und Gleichzeitig ins Diktiergerät diktiert.

Der Punkt IG 3 des mir vorliegenden Gutachtens

Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit Gliedmaße/Sinnesorgan. Vor dem Unfall/zurzeit insgesamt/voraussichtlich dauernd insgesamt“

Wurde wie folgt in meinem Beisein beantwortet und Diktiert

„Die Funktionsstörung wird nach Gliedertaxe beziffert mit einem Beinwert von 2/7 zurzeit und auf Dauer“ (2/7 = 20%)



Bei dem mir vorliegenden Gutachten vom 13.12.06 musste ich mit einiger Verwunderung feststellen dass,
unter dem zuvor genannten Punkt IG 3 jetzt nur noch die Funktionsstörung für das

rechte Bein auf ¼ (1/4 = 17,5 %) beziffert wurde.

Kurz darauf habe ich eine fernmündliche Unterredung mit Hr. Dr. Münster geführt der mir Mitteilte, das er niemals Dauerschäden in viertel Bewertet und auch nicht in der Vergangenheit Gutachten mit Dauerschäden in viertel Einteilung erstellte. Es könne sich daher nur um einen Fehler handeln. Mir wurde empfohlen eine Auskunft beim Gutachtersekretariat Frau Bartel / Frau Reaasch-Meyer einzuholen. Doch auch hier lag kein anderes Ergebnis vor. Man teilte mir mit, das meine Schilderung des Falles sehr ungewöhnlich und nicht erklärbar sei ich solle mich für alle weiteren Fragen an das Sekretariat von Prof. Dr. Tiling (Leitender Unfallchirug) wenden.
Doch dort konnte man sich die Abweichung ebenfalls nicht erklären man sagte mir dass nur in seltenen Fällen mit Rücksprache des Begutachteten Arztes in meinem Fall Dr. Münster eine Korrektur eines Gutachtens erfolgt. Und dies in der Regel bei besonders schwerwiegenden Fällen. Herr Dr. Münster konnte sich nicht daran erinnern, dass ein kurz zuvor von ihm erstelltes Gutachten abgeändert wurde.

Darüber hinaus fehlt die Einschätzung eines Dauerschadens für das linke Hand und Daumengelenk. Selbst wenn nur ein geringer Dauerschaden 10 – 15 % entstanden ist so sollte er nicht unerwähnt bleiben.

Leider konnte ich meine Recherchen nicht fortführen da mir der Zugang zu weiteren Schritten mit der Begründung verwehrt wurde, das ich nicht Auftraggeber des Gutachten bin. Das Gutachten sei Uhrheberrechtlich geschützt und nur der Auftraggeber kann eine Änderung oder Überprüfung herbeiführen. Kurz darauf bekam ich auch schon die Mitteilung der Volksführsorge, das die Zahlung verweigert wird da laut Gliedertaxe für das rechte Bein nur 1/4 Dauerschaden = 17,5 % eingetreten sei und für die Hand kein Dauerschaden bescheinigt wird.
Bei der Versicherung sieht man sich zunächst auf der sicheren Seite. Es sei mir freigestellt ein Privates Gutachten in Auftrag zu geben ich wurde jedoch vor den Kosten eines solchen Gutachtens gewahrnt.

Wie würdet ihr mir ein weiteres vorgehen Empfehlen?
Was haltet ihr von meiner Erfahrung?
Kann es sein, dass die Versicherung zunächst ein anderes Gutachten erhielt welches dann von höherer Instanz (Professor Tiling) im Sinne der Versicherung nach unten Korregiert wurde?
 
Wieso bekommst du den gar nichts ausbezahlt, du müsstest doch mindestens die 17,5 bekommen. Ist die Versicherung eine Private Unfallversicherung, wenn ja welche Versicherungsbedingungen AUB.
 
hallo,
Ich habe selber keine Private Unfallversicherung. Die Unfallversicherung die ich habe besteht über die Gerwerkschaft Verdi welche für Gewerkschafts-mitglieder gilt. Es handelt sich um eine sogenate Spezielle Freizeit- unfallversicherung. unter Punkt 2 heißt es:

2) Eine Invaliditätsleistung
In höhe des 500fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes, min. jedoch 1280 €, als einmalige Kapitalleistung bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil.
Der Anspruch auf Kapitalleistungen ensteht nur wenn sich ohne Vorschädigung gemäß § 5 I.(3) AUB88 und ohne Mitwirkung gemäß § 6nach den Bestimmungen unter Ziff. 2-3 AUB 88 ein Invaliditätsgrad von mindestens 20 % ergibt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es sich um den Verlust oder die vollständige dauernde Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen handelt.

Es gelten die Allgemeinen Unfallversicherungsbedienungen (AUB 88) für die Gruppen-Unfallversicherungen der Gewerkschaften

mfG.

Ralf W.
 
Dann hat die Versicherung, so wie du vermutet hast wohl den Gutachter dazu bewegt unter 20 % zu gehen. Leider kannst du ja nicht beweisen, dass zuerst eine Invalidität von 20 % vom Gutachter vorgesehen war. Gemäß AUB 88 hast du noch die Möglichkeit auf eine erneute Begutachtung innerhalb von 3 Jahren, dieses Recht würde ich auch ausüben. Würde jetzt noch abwarten und dann einen Verschlechterungsantrag einreichen, dann muss dich die Versicherung auf ihre Kosten nochmal begutachten. Aber wenn du Pech hast macht es der gleiche Gutachter und der wird dann wieder unter 20 % bleiben. Ist eine riesensauerei von der Versicherung und Gutachter, aber da sieht man mal wieder wie die Versicherungen mit den Gutachtern zusammen arbeiten. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, könntest du ja über diese nochmal was probieren ansonsten würde ich die Finger davon lassen, da ein eigenes Gutachten teuer ist und selbst dann kann dieses Gutachten vor Gericht nicht anerkannt werden. Ich würde an deiner Stelle noch 1 Jahr abwarten und dann ein Verschlechterungsantrag stellen, sollte die Versicherung dann wieder den gleichen Gutachter beauftragen würde ich diesen ablehnen. Wichtig ist dann, dass du der Versicherung mitteilst das du auf dein Recht auf einer erneuten Begutachtung innerhalb von 3 Jahren nicht verzichtest.
 
Habe zunächst mal den Prof. angeschrieben und um Aufklärung gebeten. Von der Versicherung wird so scheint es jedenfalls mir die Erlaubnis dazu erteilt. Trauen tue ich denen aber dennnoch nicht. Eine Rechtsschutz-versicherung habe ich.
Was kostet den so ein Priv. Gutachten und würde es dann die Rechtsschutz übernenhmen?
Denn bei dem Betrag den ich bekommen würde ca. 2900€ Lohnt sich es dann überhaubt? Lohnt es sich denn überhaubt für die Versicherung wenn sie weiß da kommt noch ein Gutachten das sie übernehmen soll / muß

mfG
Ralf
 
Ein Gutachten wird so um die 1000 Euro kosten. Es ist natürlich schwer zu beweisen, dass der untersuchende Arzt dir zuerst eine Invalidität von 20 % bescheinigt hat. Deswegen bin ich mir auch nicht sicher, ob deine Rechtschutzversicherung überhaupt eine Deckungszusage hierfür gibt aber ich würde diesbezüglich mal beim Anwalt vorsprechen. Dein Anwalt kann ja abklären ob deine Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage gibt. Sollte dieses der Fall sein so lohnt es sich auf jeden Fall, denn sämtliche Kosten (evtl. neues Gutachten) muss dann deine Versicherung falls du den Fall gewinnst bezahlen, ansonsten wenn Deckungszusage deine Rechtschutzversicherung. Wer hat denn das Gutachten unterschrieben, der Arzt der dir die 20 % zugesichert hat oder der Chefarzt. Ich würde mir auf jeden Fall mal ein Beratungstermin beim Anwalt (Fachanwalt f. Versicherungsrecht) geben lassen und vorher mal bei deiner Rechtschutzversicherung nachfragen ob die dieses übernehmen. Ich habe auch einen Kreuzbandriss (vorderes) und bei mir wird wohl auch bald eine Begutachtung anstehen. Nach meinen Recherchen gibt es fürs vordere Kreuzband im Mittelwert 15%, vordere Kreuzbänder müssen auch immer operiert werden. Mit den hinteren Kreuzband kenne ich mich nicht aus, aber wenn du eine Instabilität hast denke ich sind hierfür alleine mind. 15 % anzusetzen. Für die Handgelenke denke ich bekommst du nichts, da dort ja keine eindeutige Diagnose vorliegt eine Verstauchung reicht da nicht aus. Für das Sprungkgelenk bekommst du auf jeden Fall aufgrund der Instabilität auch etwas, so dass du eigentlich über 20 % kommen musst. Ich würde auf jeden Fall nochmal zum Anwalt gehen, die Chancen sind glaube ich nicht schlecht und du hast ja eine Rechtschutzversicherung. Steht denn beim Versorgungsamt noch eine weitere Begutachtung an, dann könntest du ja dieses Gutachten auch noch nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Die Aktion mit dem Versorgungsamt wird in kürze gestartet (Antrag auf Verschschlechterung) die ersten 20 % habe ich nur auf das hintere Kreuzband bekommen wurde aber nicht von der PUV anerkannt. Die meineten da würde ich Äpfel mit Birnen vergleichen. D. H. 20 % auf das hintere Kreuzband beim Versorgungsamt entspricht ca. 5 % bei der PUV? Die Teilen den Betrag des Versorgungsamtes immer durch 4

Gruß Ralf
 
Hallo Hotscorpion,
Du solltest überlegen, ob Du nicht Leistungsklage gegen die Versicherung anstrengst. Allerdings erst, wenn Du keine erneute Begutachtung erreichen kannst. Die Aussage, die GdB des Versorungsamts durch 4 zu teilen ist völliger Quatsch. Es sind gänzlich andere Beurteilungskriterien, die nicht untereinander miteinander zu vergleichen sind.

Zufrieden geben würde ich mich damit jedenfalls keinesfalls.

Gruß von der Seenixe
 
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